Tübingen:Palmers Briefe

Boris Palmer

Wohnen ist für Boris Palmer die wichtigste soziale Frage dieser Zeit.

(Foto: Christoph Schmidt/dpa)

Er will es bald wieder tun: Warum Tübingens Oberbürgermeister Hunderte Grundstückseigentümer anschreibt, und zwar persönlich. Mit den besten Absichten. Aber auch mit dem gewünschten Erfolg?

Von Marianne Körber

Tübingen wächst. Seit 2011 stieg die Einwohnerzahl etwa um 1000 Menschen pro Jahr auf knapp 90 000. Besonders bei Studenten ist die Stadt beliebt, im Sommersemester waren 25 400 Studierende registriert. Die Attraktivität der Uni-Stadt hat natürlich eine Kehrseite, es fehlen Wohnungen.

Der Wohnungsbau ist ein besonderes Anliegen von Oberbürgermeister Boris Palmer, Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen. Er will Unterkünfte schaffen, ohne die Landschaft zu zersiedeln. Stattdessen sollen Brachflächen, Leerstände und Baulücken genutzt werden. Palmer machte schon vor Jahren Hunderte erschlossene und mit Baurecht belegte, aber brachliegende Grundstücke ausfindig - für ihn ein Unding in Zeiten des Wohnungsmangels. Er wandte sich daher an die Eigentümer der Grundstücke, um sie zur Bebauung oder zum Verkauf der Flächen zu bewegen - schon 2008, zu Beginn seiner Amtszeit, und 2019, mehr als ein Jahrzehnt später, erneut. Palmer berief sich dabei auf das Baugesetzbuch, Paragraf 176. Dieser sehe vor, dass zur Milderung eines Wohnraummangels ein Bebauungsgebot ausgesprochen werden könne. Dass man die Grundstückseigentümer also auch zum Bauen zwingen könne. Sie sollten daher der Stadt mitteilen, ob sie beabsichtigen, ihr Grundstück innerhalb der nächsten vier Jahre zu bebauen und spätestens in zwei Jahren einen entsprechenden Bauantrag zu stellen.

Palmer schrieb auch: "Mir ist bewusst, dass die Ankündigung eines Baugebots für Sie als Grundstückseigentümer ein tiefer Einschnitt in die Verfügungsfreiheit über Ihren Besitz darstellt. Nach Artikel 14 unseres Grundgesetzes unterliegt das Eigentum jedoch einer Sozialbindung...Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zählt dazu auch, dass die Vorleistung der Allgemeinheit, ein Baurecht auf einem Grundstück zu schaffen, mit der Verpflichtung einhergeht, dieses Baurecht in angemessener Frist zu nutzen. Denn der Großteil des Grundstückswerts entsteht erst durch das Baurecht, er kann also von niemand selbst geschaffen werden." Kurz gesagt: Eigentum verpflichtet.

Das Schreiben vom April 2019 ging an 240 Eigentümer. Ergebnis: Knapp ein Drittel will bauen oder verkaufen. Rund ein Drittel hat die Bebauung abgelehnt. Das letzte Drittel sind Eigentümer, die um mehr Bedenkzeit gebeten oder noch nicht geantwortet haben. Ist das ein Erfolg? Palmer äußert sich vorsichtig optimistisch: "Es ist voreilig, den Erfolg zu beurteilen, aber wir haben bereits zahlreiche Bauanträge und Grundstücksverkäufe bewirkt. Die volle Wirkung wird man aber erst sehen, wenn die formalen Verfahren laufen. Bisher habe ich ja nur Informationsschreiben verschickt. Die formellen Anhörungen beginnen wegen Corona jetzt erst im Herbst."

Palmer hat eine Offensive gestartet, die bundesweit für Aufsehen sorgte und wohl manche Kommune ins Grübeln brachte. Bald wird er erneut Briefe an die Grundstückseigentümer verschicken, diesmal mit anderem Inhalt. In Tübingen hat sich gerade ein Verein gegründet. "Mut zur Lücke" heißt er, und sein Ziel ist es, Kontakte zwischen Grundstücksbesitzern und Interessenten von kleinen Wohnhäusern herzustellen - Tiny-Häuser auf Baulücken. Palmer findet die Idee gut und unterstützt sie auf seine Weise. Wer sein Grundstück zur Verfügung stelle - für einen begrenzten Zeitraum über Erbpacht -, habe das Baugebot erfüllt. Und darüber will er die Eigentümer informieren.

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