Süddeutsche Zeitung

Treppenhaus:Kein Weg führt daran vorbei

Weil sich alle Bewohner diesen Gemeinschaftsraum teilen, gibt es oft Ärger - mal steht eine Madonnenfigur im Weg, mal gehen Duftkerzen auf die Nerven.

Madonna ist kein Grund für Mietminderung

Eine Mieterin war über eine vom Vermieter im Treppenhaus aufgestellte Madonna so verärgert, dass sie monatelang die Miete minderte. Sie fühlte sich durch den täglich erzwungenen Anblick der Marienfigur stark in ihrer Wohnqualität beeinträchtigt. Der Fall ging zu Gericht. Das Amtsgericht Münster entschied, dass die Frau zu Unrecht die Miete gemindert habe. Dieses Kürzungsrecht stehe einem Mieter nur zu, wenn die Gebrauchstauglichkeit seiner Wohnung beeinträchtigt sei. Dies sei aber durch die im Treppenhaus aufgestellte Madonna nicht gegeben.

Aktenzeichen: Amtsgericht Münster 3 C 2122/03.

Keine Duft-Aktionen

Ganz anders befanden die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf in einem Fall, in dem Wohnungseigentümer in einem Mehrparteienhaus Duftkerzen abgebrannt und Parfum versprüht hatten - wohlgemerkt nicht in ihrer Wohnung, sondern im Treppenhaus. Natürlich gab es Nachbarn, ihres Zeichens ebenfalls Wohnungseigentümer, die sich an den Düften störten. Als sie darum baten, das Bestäuben des Hausflurs zu unterlassen, entgegneten die Duft-Freaks, "etwas Parfum im Treppenhaus sei erlaubt". Der Streit eskalierte und ging durch zwei Instanzen, die das fatale Geschehen unter dem Gesichtspunkt der "Zuführung unwägbarer Stoffe" prüften und einen Anspruch der geruchsempfindlichen Nachbarn verneinten.

Aber die Hüter des duftfreien Treppenhauses gaben nicht auf und zogen bis vors OLG. Hier fanden sie mit ihrer Forderung nach dem geruchsneutralen Hausflur Gehör. Bei gemeinschaftlichem Wohnungseigentum - hier dem Treppenhaus - bestehe die Verpflichtung, davon nur insoweit Gebrauch zu machen, dass anderen daraus kein Nachteil erwachse. Das Abbrennen von Duftkerzen und das Versprühen von Parfum störe das geordnete Zusammenleben, fanden die Juristen. Es ginge nicht an, dass ein Eigentümer den anderen Bewohnern des Hauses vorgebe, wie es im gemeinschaftlichen Flur zu riechen bzw. was man dort einzuatmen habe. Die Forderung, künftig derartige Duft-Aktionen im Treppenhaus zu unterlassen, sei berechtigt, so die Richter.

Aktenzeichen: Oberlandesgericht Düsseldorf 3 Wx 98/03.

(sueddeutsche.de/ Anwalt-Suchservice)

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