Tipps zum Jahreswechsel:Wie Sie vor Silvester schnell noch Geld sparen

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Eine neue Brille kaufen, die Wohnung streichen lassen, mehr Elterngeld reklamieren - oder schnell noch für einen guten Zweck spenden: Neun Tipps, um vor dem Jahreswechsel Geld zu sparen.

Von Benjamin Romberg

Viele Menschen denken schon an die Vorsätze für 2014 - dabei können sie aus dem laufenden Jahr noch gutes Geld herausholen. Wie Sie in den wenigen Tagen bis zum Jahreswechsel sparen oder sogar etwas dazuverdienen: Neun Tipps.

  • Krankenversicherung: Beiträge vorab überweisen

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können bis zu zweieinhalb Jahre im Voraus überwiesen und somit von der Steuer abgesetzt werden. Wer also 2013 gut verdient hat, sollte sich überlegen, die Beiträge für das kommende Jahr schon jetzt zu zahlen, um Steuern zu sparen. Das sollte auch beachten, wer für 2014 geringe Einkünfte erwartet, etwa wegen Elternzeit oder einer längeren Pause im Job. Auch dann sollte man die Beiträge früher zahlen, um die Steuervorteile zu nutzen.

  • Amnestie für Krankenversicherungspflicht nutzen

In diesem Jahr gibt es noch eine Besonderheit. Seit 2007 gilt in Deutschland die Krankenversicherungspflicht - der allerdings viele nicht nachgekommen sind. Dadurch sind für Betroffene in den vergangenen Jahren Beitragsschulden bei den gesetzlichen Kassen oder Strafgebühren bei privaten Versicherungen aufgelaufen, plus Säumniszuschlag. Das kann mehrere tausend Euro ausmachen. Allerdings gibt es im noch laufenden Jahr 2013 eine Art Amnestie für Nicht-Versicherte: Wer bis zum 31. Dezember einen Antrag bei einer Versicherung stellt und damit seiner gesetzlichen Pflicht nachkommt, dem werden die Schulden erlassen.

  • Gesundheitsausgaben für den Fiskus richtig bündeln

In die eigene Gesundheit zu investieren, ist eh sinnvoll. Wer es richtig anstellt, kann aber auch Steuervorteile nutzen. Um beim Fiskus außergewöhnliche Belastungen geltend machen zu dürfen, muss der Betrag bloß einen sogenannten Eigenbehalt übersteigen, den der Staat für zumutbar hält. Die Höhe dieses Eigenanteils orientiert sich an Faktoren wie Einkommen und Familienstand. Grundsätzlich gilt: Ausgaben für die Gesundheit sollten geballt beim Finanzamt eingereicht werden, um die nötige Grenze zu erreichen. Wer also 2013 ohnehin schon viel Geld beim Arzt gelassen hat, sollte sich überlegen, ob er die gewünschte neue Brille nicht noch vor dem Jahreswechsel kauft. Andersherum gilt: Wenn im kommenden Jahr hohe Kosten abzusehen sind, zum Beispiel beim Zahnarzt, dann kann es sich lohnen, die Anschaffung der neuen Sehhilfe auf 2014 zu verschieben.

  • Elterngeld für Mehrlinge beantragen

Eltern von Mehrlingen haben seit Juni die Möglichkeit, zusätzliches Elterngeld rückwirkend für die vergangenen vier Jahre zu beantragen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel haben berufstätige Eltern für jedes Kind Anspruch auf Elterngeld - nicht wie bisher pro Geburt. Viele Eltern wissen davon nichts, weil sie nicht informiert wurden. Bei Zwillingen oder Drillingen kann das aber mehrere tausend Euro ausmachen. Um Ansprüche für 2009 geltend zu machen, muss ein Antrag bis 31. Dezember 2013 eingereicht werden. Danach sind nur noch Rückzahlungen für die Zeit ab 2010 möglich. Das Bundesfamilienministerium weist darauf hin, dass zunächst ein schriftlicher Hinweis an die Elterngeldstelle genügt, um die Frist zu wahren.

  • Altersvorsorge-Vorteile beim Riestern nutzen

Zunächst die schlechte Nachricht: Um noch einen Riester-Vertrag für 2013 abzuschließen, ist es schon zu spät. "Wer den Vertrag aber hat, der kann 2013 noch hohe staatliche Zulagen bekommen", sagt Peter Weißenberg vom Finanz-Vergleichsportal Biallo. Riester-Sparer erhalten jedes Jahr vom Staat einen Zuschuss in Höhe von 154 Euro sowie weitere Boni für Kinder - vorausgesetzt, sie haben den entsprechenden Antrag rechtzeitig eingereicht. Die staatliche Zulage muss jedes Jahr neu beantragt werden, die Frist endet am 31. Dezember. Außerdem muss ein Mindestbetrag eingezahlt werden, um für die Zulage berechtigt zu sein. Dieser richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen. Wer also vor kurzem eine Gehaltserhöhung bekommen hat, sollte nachrechnen, ob sich die benötigte Summe vergrößert hat und gegebenenfalls noch bis Jahresende nachzahlen. Die Altersvorsorge kann außerdem steuerliche Vorteile haben. Es kann sich also lohnen, noch bis Silvester zusätzliches Geld etwa in einen Rürup-Vertrag oder eine betriebliche Altersvorsorge zu stecken, um die Einzahlung oder zumindest Teile davon noch für das Jahr 2013 steuerlich abzusetzen.

  • Schnell noch spenden

Wer in den letzten Tagen des Jahres noch Geld an gemeinnützige oder kirchliche Organisationen spendet, der tut auch Gutes für seinen Steuerbescheid. Die Spenden sind absetzbar; auch Mitgliedsbeiträge an viele örtliche Vereine zählen dazu. Dafür braucht es bei Überweisungen bis zu 200 Euro keine Bescheinigung. "Das Finanzamt akzeptiert einen vereinfachten Nachweis wie den entsprechenden Kontoauszug", sagt Weißenberg. Auch größere Spenden können sich aber in den kommenden Tagen noch lohnen. Die meisten Organisationen stellen die Bescheinigungen auf den 30. Dezember aus, wenn das Geld bis dahin eingetroffen ist. Auch wenn der Beleg also erst 2014 im Briefkasten liegt, kann es beim Fiskus für das Vorjahr eingereicht werden. "Wer auf Nummer sicher gehen will, kann auch bei der Organisation nachfragen, ob die Spende wirklich noch in diesem Jahr ausgeführt wird", sagt Weißenberg.

  • Last-Minute-Arbeiten im Haushalt

Privatpersonen haben die Möglichkeit, Handwerkerleistungen beim Finanzamt geltend zu machen. So können sie die Steuerlast um bis zu 1200 Euro pro Jahr mindern. Um noch schnell die Wohnung vor Silvester sanieren zu lassen, ist es nun in der Regel zu spät. Dennoch gibt es Sparpotenzial: "Die Rechnung stellen und bezahlen - das ist 2013 natürlich noch möglich", sagt Weißenberg. Gleiches gilt für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen. Das Bundesfinanzministerium hat eine Liste zusammengestellt, welche Leistungen bei der Steuer berücksichtigt werden können ( PDF). Absetzen können Mieter zudem anteilige Kosten aus der Betriebskostenabrechnung, etwa für Hausmeister oder Reinigung.

  • An den Sparerpauschbetrag denken

Sparer müssen auf Kapitalgewinne aus ihrem Vermögen grundsätzlich eine Abgeltungssteuer zahlen. Diese können sie sich allerdings bei Erträgen bis zu 801 Euro pro Jahr unkompliziert sparen, wenn sie einen entsprechenden Freistellungsauftrag bei ihrer Bank eingereicht haben. Theoretisch ist das bis zum letzten Arbeitstag der Bank im Jahr möglich - allerdings haben viele Institute Fristen, die kurz vor Jahresende bereits abgelaufen sind. Kunden sollten daher bei ihrer Bank nachfragen, ob sie den Antrag für 2013 noch stellen können, falls sie das bisher nicht getan haben.

  • Sondertilgung beim Baudarlehen, wenn Geld übrig ist

Die niedrigen Zinsen machen derzeit viele Möglichkeiten der Geldanlage unattraktiv. Viele Menschen investieren deshalb in Immobilien, was sich zum Jahresende noch zusätzlich auszahlen kann. Wer Haus oder Wohnung mit einem Darlehen finanziert, das über mehrere Jahre läuft, kann bei den meisten Anbietern eine sogenannte Sondertilgung vornehmen, also eine zusätzliche Zahlung außerhalb der normalen Raten. So können oft fünf bis zehn Prozent der Darlehenssumme pro Jahr beglichen werden. Wer also zum Jahresende noch Geld übrig hat, sollte dieses in die Tilgung des Darlehens stecken, weil es sich kaum lohnt, das Geld anzulegen. Allerdings, warnt Weißenberg, müsse die Buchung noch 2013 auf dem Darlehenskonto eingehen, da in diesem Fall der Geldeingang, nicht der -ausgang zähle.

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