Tipps: Geld vom Staat:Auf die Schnelle

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Die Zeit wird knapp: Wer auf Wohnungsbauprämie oder Riester-Zulagen nicht verzichten will, muss noch vor Silvester handeln. Spar-Tipps im Überblick.

Markus Zydra

Für Sparer wird sich einiges ändern zum Jahreswechsel. Neben Steuererleichterungen, die ab Januar sofort wirken, müssen einige Fristen beachtet werden, vor allem im Bereich der Wohnungsbauprämie. Aber auch bei Riesterverträgen und Sparerpauschbetrag müssen Anträge bis Silvester vorliegen. Hier die Fakten im Überblick:

Jetzt aber schnell: Wer noch bis Jahresende die Steuerregeln studiert, kann eventuell noch Geld sparen - oder sich Zuschüsse vom Staat sichern, etwa beim Abschluss eines Riester-Vertrages. (Foto: Foto: getty)

Wohnungsbauprämie

Für eigene Sparleistungen auf ein Bausparkonto zahlt der Staat 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie. Gefördert wird pro Person ein maximaler Sparbetrag von 512 Euro pro Jahr. Das entspricht einem Staatszuschuss von 45,06 Euro. Der Zuschuss bleibt unverändert, auch wenn der jährliche Sparbeitrag bei 600 Euro oder mehr liegt. Die Wohnungsbauprämie erhalten Bausparer nur, solange sie unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze pro Jahr liegen. Diese Grenze beträgt für Alleinstehende 25.600 Euro. Bei Verheirateten beträgt die maximal geförderte Sparsumme 1024 Euro. Das ergibt einen Zuschuss von 90,11 Euro. Das Bausparguthaben mit der staatlichen Wohnungsbauprämie darf seit 2009 nur noch für den Bau, Kauf oder die Renovierung einer Immobilie genutzt werden, etwa für eine Einbauküche oder neue Bodenbeläge im Rahmen einer Modernisierung. Der Antrag auf die Wohnungsbauprämie für 2007 muss bis zum 31. Dezember 2009 bei der Bausparkasse eingegangen sein.

Wegen der Krise und strengerer gesetzlicher Bestimmungen haben die Deutschen Verbandsangaben zufolge bislang 2009 deutlich weniger Bausparverträge abgeschlossen. Die Landesbausparkasse Bayern rechnet in diesem Jahr mit einem Geschäftsrückgang um 9,3 Prozent.

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Riester

Sparer müssen die staatlichen Zulagen jährlich bei ihrer Bank beantragen, es sei denn man stellt einen Dauerzulagenantrag, was zu empfehlen ist. Dann wird alles automatisch geregelt. Für staatliche Riester-Zulagen 2007 muss der Antrag bis Silvester vorliegen.

In diesem Jahr abgeschlossene Riesterpolicen mit dem Höchstbetrag von vier Prozent des Vorjahreseinkommens werden vom Staat mit der Grundzulage von 154 Euro bezuschusst. Dazu kommt die Kinderzulage von 185 Euro je Kind, der für ab 1. Januar 2008 geborene Kinder auf 300 Euro angehoben wurde. Sparer unter 25 Jahren erhalten einen Zusatzbonus von 200 Euro.

Sparerpauschbetrag

Einnahmen aus Kapitalvermögen bleiben bis zu einer Höhe von 801 Euro pro Jahr bei Ledigen und 1602 Euro bei Ehepartnern steuerfrei. Über diese Summe können Privatanleger einen Freistellungsauftrag bei ihrer Bank einreichen.

Die Bank zahlt dann in dieser Höhe Kapitalerträge steuerfrei aus, die im vergangenen Jahr erwirtschaftet wurden. Das sind Dividenden, Zinsen aus Sparguthaben, Festgelder und festverzinsliche Wertpapiere, sowie Verkaufsgewinne von Wertpapieren wie Aktien. Erträge, die über den Sparerpauschbetrag hinausgehen, werden mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent belastet.

Vorsorgeaufwendungen absetzen

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008 gehört die Gesundheitsversicherung zum Existenzminimum und darf nicht besteuert werden. Von 2010 an gilt das Bürgerentlastungsgesetz. Bisher können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen nur bis zu einer Höhe von 2400 Euro oder 1500 Euro steuerlich berücksichtigt werden.

Künftig steigen die Abzugsvolumina auf 2800 Euro und 1900 Euro. Die gezahlten Beiträge sind aber voll abziehbar. Das heißt: Liegt der Steuerzahler mit seinen Vorsorgeaufwendungen unter den neuen Grenzen, dann kann er diese steuerlich vollumfänglich ansetzen. Wendet er für seine Versicherung allerdings mehr auf als 2800 Euro oder 1900 Euro, kann er seine tatsächlichen Ausgaben für die Basiskrankenversicherung ansetzen.

Weniger Einkommensteuer

Ab einem Jahresbruttoverdienst von 20.000 Euro und mehr kann die Ersparnis für einen Kassenpatienten zwischen 100 Euro bis deutlich über 1000 Euro im Jahr liegen. Beispiel: Ein Single mit jährlich 40.000 Euro Bruttoeinkommen spart künftig 651 Euro. Einem Ehemann in der gleichen Gehaltsklasse mit Kindern bringt das neue Gesetz etwa 202 Euro im Jahr. Je höher Einkommen und Steuersatz, desto mehr Steuerbonus.

© SZ vom 22.12.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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