Tiere als Nachbarn:Erlaubter Freigang

Ein Hausbesitzer muss eine Katze des Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, zwei sind aber schon wieder zu viel.

Ein Hausbesitzer muss grundsätzlich eine Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, mehrere allerdings nicht. Das hat die Zivilkammer 1 des Landgerichts Hildesheim entschieden. Demnach muss der Besitzer mehrerer Katzen verhindern, dass mehr als ein Tier auf dem Nachbargrundstück herumläuft, teilte das Gericht

In dem Prozess hatte ein Hausbesitzer seinen Nachbarn verklagt, weil dessen zwei Katzen - zeitweise auch eine dritte - mehrfach am Tag auf seinem Grundstück herumliefen. Die Katzen sollten entweder nur im Haus oder an der Leine gehalten werden, forderte der Kläger. In einem Wohngebiet mit Einfamilienhäusern und Gärten gehöre eine Katze mit Freilauf jedoch zur Lebensführung vieler Familien, entschieden hingegen die Richter.

Aktenzeichen: Landgericht Hildesheim 1S 48/03.

(sueddeustche.de/ dpa)

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