Telekommunikationsanbieter:Neue Rechte für Telefonkunden

Abzocke in der Warteschleife, überlange Vertragslaufzeiten und Schikane beim Anbieterwechsel - das soll alles der Vergangenheit angehören. An diesem Donnerstag tritt eine Reihe von neuen Regelungen in Kraft, zum Schutz des Verbrauchers.

Die Veränderungen im Überblick

Die Telefonkunden in Deutschland sind ab sofort deutlich besser gestellt. An diesem Donnerstag tritt eine ganze Reihe von neuen verbraucherfreundlichen Regelungen in Kraft. Demnach wird unter anderem der Wechsel zu einem neuen Anbieter oder das Mitnehmen der alten Telefonnummer deutlich einfacher. Auf die bereits angekündigten kostenlosen Warteschleifen müssen die Verbraucher allerdings noch etwas warten.

Anbieterwechsel

Wer zu einem anderen Telefonanbieter wechselt, darf nun höchstenfalls einen Kalendertag ohne Anschluss dastehen. Nimmt ein Verbraucher seine Rufnummer zum neuen Anbieter mit, darf diese Nummer ebenfalls höchstens einen Tag lang nicht erreichbar sein. Handykunden dürfen ihre Nummer künftig auch vor Ablauf ihres alten Vertrages zu einem neuen Anbieter mitnehmen.

Umzug

Bei Umzügen dürfen Telefonanbieter nicht, wie bislang oft üblich, die Mindestvertragslaufzeit neu beginnen lassen. Sie müssen den Anschluss in der neuen Wohnung stattdessen zu den alten Konditionen und mit der alten Laufzeit weiterführen. Ist der bisherige Anschluss am neuen Wohnort nicht verfügbar, erhalten Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten. Bislang waren sie hier auf die Kulanz der Anbieter angewiesen und mussten oft monatelang parallel am alten wie am neuen Wohnort zahlen.

Mindestvertragslaufzeit

Die anfängliche Mindestlaufzeit eines Vertrages darf in Zukunft nur noch maximal 24 Monate betragen. Zudem sind die Anbieter nun verpflichtet, auch Verträge mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten anzubieten.

Kostenkontrolle

Wie schon jetzt bei Festnetz-Rechnungen können Kunden künftig auch bei Handy-Verträgen einzelnen Posten widersprechen, ohne dass dies zu einer Sperrung des Anschlusses führen darf. Handy-Besitzer können außerdem die Zahlungsfunktion ihres Telefons komplett sperren lassen. Auch sollen sie bestimmte Vorwahlen - wie etwa die teuren 0900-Nummern - komplett sperren lassen können. Detaillierte Fragen zur Rechnung müssen Unternehmen künftig per kostenloser Hotline beantworten.

Neue Regelungen für Warteschleifen, Ortungsdienste und Call-by-Call

Auch für die folgenden Bereiche gibt es neue Regelungen.

Internetgeschwindigkeit

Die Anbieter von schnellen Internetanschlüssen müssen künftig nicht nur die selten erreichte Höchst-, sondern auch die Mindestgeschwindigkeit angeben. Die Bundesnetzagentur darf zudem überprüfen, ob die Anbieter ihre versprochene Geschwindigkeit einhalten.

Ortungsdienste

Wird die Position eines Handys per Ortungsdienst bestimmt, muss darüber künftig jedes Mal eine SMS informieren. Bislang war dies nur alle fünf Mal notwendig. Zudem müssen Verbraucher der Nutzung eines Ortungsdienstes grundsätzlich schriftlich zustimmen.

Warteschleifen

Die Wartezeit bei Hotlines muss vor einem Gespräch genauso wie eine neue Warteschleife bei der Weitervermittlung kostenlos sein. Dies gilt bei Anrufen vom Festnetz wie vom Handy. Betroffen sind alle Sonderrufnummern, die nach Dauer des Anrufs abgerechnet werden. Ausgenommen sind Nummern, die pauschal pro Anruf Geld kosten, sowie Hotlines mit einer Festnetz- oder einer Handynummer. Zudem müssen Kunden über ihre voraussichtliche Wartezeit und die Art der Abrechnung informiert werden. Verstößt eine Firma gegen die Regelungen, ist ein Bußgeld fällig. Kunden müssen für den Anruf dann gar nicht zahlen.

Übergangsfrist

Für die Warteschleifen-Regelung gilt eine Übergangsfrist. In drei Monaten müssen zwar die ersten zwei Minuten Wartezeit kostenlos sein, danach dürfen die Unternehmen aber noch kassieren. In einem Jahr dann müssen Warteschleifen ganz kostenlos sein. Die Ansagen zu Kosten und Wartezeit sind im ersten Jahr auch noch nicht Pflicht.

Sparen bei Hotlines

Schon jetzt können Verbraucher bei Hotline-Anrufen viel Geld einsparen, indem sie die teuren Sonderrufnummern umgehen. Eine Liste mit alternativen Festnetznummern findet sich im Internet unter folgender Adresse: www.0180.info.

Call-by-Call

Wenn Kunden einen Anbieter per Vor-Vorwahl wählen, ist künftig eine Preisansage vor dem Gespräch Pflicht. Die Verbraucherschützer hatten in der Vergangenheit immer wieder die Abzocke von Unternehmen durch plötzliche Tarifwechsel zu viel höheren Preisen beklagt. Diese Regelung tritt voraussichtlich ab kommenden August in Kraft.

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