Tauben:Gegen das Gurren

Tauben: Zwischen Friedensvogel und "Ratte der Lüfte": Die Taube polarisiert. Vor allem in den Städten hat sie allerdings einen eher schlechten Ruf.

Zwischen Friedensvogel und "Ratte der Lüfte": Die Taube polarisiert. Vor allem in den Städten hat sie allerdings einen eher schlechten Ruf.

(Foto: Imago)

Wer Vögel von der Wohnung und vom Balkon fernhalten will, hat es nicht leicht. Mieter dürfen zum Beispiel nicht eigenmächtig Netze anbringen.

Von Stephanie Hoenig

An Tauben scheiden sich die Geister: Für die einen sind sie Symbol für Liebe und Frieden, andere ängstigen sich vor den "Ratten der Lüfte" als Überträger von Krankheiten. Der rechtliche Rahmen zur Bekämpfung ist begrenzt, es gibt aber wirksame Möglichkeiten.

Stadtbewohner empfinden Tauben oft als Plage, vor allem, wenn sie sich mangels geeigneter Nistplätze als "ungebetene Untermieter" auf Balkonen, Dachböden oder Fenstersimsen zum Brüten breitmachen. Zum Lärm durch Flügelschlagen und Gurren kommt noch der Ärger über verkotete und verdreckte Balkone und Eingänge hinzu. Tauben werden häufig auch als Schädlinge eingestuft, da gesundheitliche Risiken befürchtet werden. Dies liegt insbesondere am Kot. Allein in München leben nach Schätzungen etwa 40 000 Stadttauben, die jährlich 480 Tonnen Kot ausscheiden, berichtet der Bund gegen Missbrauch der Tiere in Köln.

Wie gesundheitsgefährdend Taubenkot tatsächlich ist, wird von Experten sehr unterschiedlich beurteilt. Nach Angaben von Schädlingsbekämpfern wie dem bundesweit agierenden Unternehmen Rentokil können Tauben schwere Krankheiten übertragen: Lungenentzündungen, Lebensmittelvergiftungen, Durchfallerkrankungen, Nervenentzündungen, Zerstörungen der Lunge, Entzündungen von Leber und Lunge, Hirnhautentzündungen, Augenentzündungen.

Dagegen relativieren Forschungsergebnisse von Wissenschaftlern wie Daniel Haag-Wackernagel vom Institute of Anatomy in Basel oder Gerhard Glünder von der Tierärztlichen Hochschule in Hannover das Risiko der Gesundheitsgefährdung. Tatsächlich treten Infektionskrankheiten beim Menschen durch Tauben nur selten auf, lautet unisono die Meinung der Fachwelt. Und wenn, sind meist Personen mit geschwächtem Immunsystem betroffen. "Infektionsquelle ist fast immer das Einatmen von infiziertem getrocknetem Taubenkot", erläutert Elke Reinking vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald. Menschen, die Taubenkot beseitigen, sollten deshalb wegen der möglichen Infektionsgefahr einen Mundschutz und Handschuhe tragen.

Wer Tauben vergiftet oder tötet, macht sich strafbar. Zur Taubenabwehr gibt es aber zahlreiche Möglichkeiten und vermeintlich gute Tipps wie selbst gebastelte CD-Mobiles, Windmühlen, Ultraschallgeräte, Raben- und Eulenattrappen oder gespannte Drähte, Netze und Spikes sowie chemische Substanzen. Doch oft haben die Abwehrmaßnahmen nicht den gewünschten Effekt. "An Plastikeulen und -amseln gewöhnen sich Tauben schnell, diese Attrappen müssen regelmäßig umgesetzt werden", sagt Lars Lachmann vom NABU in Berlin. Auch akustische Signale wie Angstschreie würden langfristig unwirksam, da sich die Tauben daran gewöhnten. Die Wirkung von Ultraschallgeräten sei bei Tauben nicht nachgewiesen. "Viele Vergrämungsmaßnahmen führen zu Verletzungen bei den Tieren und stehen im Widerspruch zum Tierschutzgesetz", betont Lachmann.

Vermieter dürfen das Füttern von Tauben verbieten

Gemäß Tierschutzgesetz sei es verboten, zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzubringen oder anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Leiden oder Schäden für Wirbeltiere verbunden ist. "In diesem Zusammenhang stellen manche spitzen Spikes ein besonderes Problem dar, da sie zum Teil erhebliche Verletzungen an Rumpf und Füßen verursachen", warnt Lachmann. Netze werden oftmals auf breiten Flächen angebracht, ebenfalls um Tauben fernzuhalten. In solchen defekten, schlecht gespannten Netzen können sich Vögel verfangen.

Manche Spanndrähte werden unter Strom gesetzt. "Häufig sind Verbrennungen bei den Tieren die Folge", beschreibt der Aachener Verein Menschen für Tierrechte weitere Verletzungsgefahren. Auch Klebepasten auf Mauerwerk sollen verhindern, dass sich Tauben dort niederlassen. Solche Pasten könnten aber zu starken Verklebungen des Gefieders, der Schnäbel und der Extremitäten bei Tauben und anderen Vogelarten führen, kritisieren die Tierschützer. Die Tiere würden dann flugunfähig, stürzten ab und erlitten einen qualvollen Tod.

"Ärger beim Anbringen von Abwehrmaßnahmen kann es auch mit dem Vermieter geben", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Mieter dürften nicht eigenmächtig Netze, Spikes, Drähte am Balkon oder an der Fassade anbringen, wenn diese fest mit dem Gebäude verbunden werden und so in die Gebäudesubstanz eingreifen. Dies sei immer Sache des Vermieters. "Auch das Füttern von Tauben kann der Vermieter - anders als bei Singvögeln - untersagen, da es sich bei Tauben um Schädlinge handelt", erklärt Gerold Happ, Jurist bei Haus und Grund in Berlin. Schützen könnten sich Mieter ohne Genehmigung mit CD-Mobiles, Windmühlen oder Eulenattrappen, also Dingen, die sich wieder leicht entfernen lassen.

"Der Vermieter schuldet seinem Mieter allerdings eine mangelfreie Wohnung", betont Happ. Gebe es Gründe für einen Taubenbefall wie ein Loch in der Fassade, kaputte Fenster oder einen Balkon von einer lange leer stehenden Wohnung, der zum Brüten einlade, müsse der Vermieter den Mangel beheben. Wann ein Vermieter tätig werden müsse und von einer Plage gesprochen werden könne, darüber hätten die Gerichte höchst unterschiedlich geurteilt.

"Wenn der Vermieter bei einer Taubenplage nicht tätig wird, darf der Mieter die Miete mindern", sagt Ropertz. Wichtig sei allerdings, dem Vermieter den Mangel schriftlich anzuzeigen und zur Beseitigung eine angemessene Frist zu setzen. Passiere dennoch nichts, könne der Mieter die Miete nur noch unter Vorbehalt zahlen und eine Mietminderung ankündigen. Akzeptiert der Eigentümer dies nicht, kann der Mieter auf Feststellung der Mietminderung klagen und - falls sich der Vermieter nicht rührt - auf Beseitigung des Mangels. Aber auch der Mieter sei in der Pflicht, eine Taubenplage zumindest nicht zu begünstigen - etwa durch Füttern oder Herumliegenlassen von Nahrungsresten, erklärt Ropertz.

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