Swift-Abkommen: USA verzichten:Kontodaten? Nein danke!

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Eigentlich könnte Amerika wegen des Swift-Abkommens europäische Kontodaten absaugen. Doch die USA verzichten vorerst. Weil sie ahnen, dass das Gesetz kassiert werden könnte?

Martin Winter

Im Streit um die Weitergabe der Daten europäischer Bankkunden an amerikanische Sicherheitsbehörden im Rahmen der Terrorbekämpfung scheinen die USA nicht an einer weiteren Eskalation interessiert zu sein.

Die USA nutzen den zum 1. Februar in Kraft getretenen Swift-Vertrag mit der EU vorerst nicht. (Foto: Foto: ddp)

Offenbar nutzen sie den am 1. Februar in Kraft getretenen Vertrag mit der EU vorerst nicht, der ihnen den Zugang zu den Daten erlaubt. Das war am Dienstag von Swift zu erfahren - dem Unternehmen, über das die Banken und sonstige Finanzinstitutionen ihre Transfers abwickeln. Seit Swift die europäischen Daten zum 1. Januar von Rechnern in den USA, auf welche die US-Sicherheitsbehörden Zugriff hatten, nach Europa verlagert haben, wurde von dem Unternehmen keine einzige Anfrage mehr aus Washington registriert.

Datenschutzrechtliche Bedenken

Hintergrund dieser Zurückhaltung dürfte sein, dass der Swift-Vertrag mit den USA wegen datenschutzrechtlicher Bedenken vom Europäischen Parlament höchstwahrscheinlich kassiert wird. Die Abgeordneten stimmen am 9. oder 10. Februar über ihn ab. Es gilt nach wie vor als offen, wie die Entscheidung ausfällt.

Einige Parlamentarier haben bereits gewarnt, dass ein Vollzug des Vertrages vor der Abstimmung mit Sicherheit die Nein-Front verstärken würde. Parlamentspräsident Jerzy Buzek hatte die EU-Kommission sogar schriftlich aufgefordert, den Vertrag nicht zum 1. Februar in Kraft zu setzen. Da das aus rechtlichen Gründen offenbar nicht möglich war, erklärte Swift von sich aus am Montag, dass es bis zum Abschluss des parlamentarischen Verfahrens keine Daten herausgeben werde.

Doch selbst wenn das Parlament diesem Vertrag zustimmt, ist er nur für neun Monate gültig. In der Zwischenzeit soll ein neues Abkommen ausgehandelt werden - und zwar unter voller Beteiligung des Parlaments. Ziel der Abgeordneten ist es, die in Europa üblichen datenschutzrechtlichen Standards durchzusetzen und möglichen Betroffenen ausreichende Rechtsmittel gegen die Ausforschung ihrer Daten an die Hand zu geben.

© SZ vom 03.02.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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