Studie zu Verpackungsgrößen:Industrie verwirrt Verbraucher

Krumme Gewichtsangaben, aufgehübschte Packungen: Seit 2009 dürfen Lebensmittel in allen möglichen Größen verkauft werden. Eine neue Studie zeigt: Den Herstellern geht es nicht um die Kunden, sondern um ihre Gewinne.

Neue Packungsgrößen für Lebensmittel sollten besser für den Kunden sein, versprach die Industrie: Jetzt endlich könne sie die Mengen verkaufen, die der Verbraucher zuhause wirklich benötigt. Seit April 2009 muss eine Tafel Schokolade nicht mehr 100 Gramm wiegen, Milch nicht mehr in der Ein-Liter-Packung im Regal stehen.

Doch von dem Versprechen ist nicht viel geblieben, klagen Verbraucherschützer. Sie beobachten stattdessen versteckte Preiserhöhungen bei vielen Produkten. Die Industrie nutze die Vielfalt der Packungsgrößen für ihren Profit, zeigt eine neue Studie des DIN-Verbraucherrates.

Zudem habe auch die Vergleichbarkeit der Preise verschiedener Anbieter gelitten. "Statt neue Angebote für Senioren, Singles und Großfamilien zu schaffen, brachten die Hersteller vielfach 'krumme' Packungsgrößen auf den Markt", kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). "Unsere Erfahrung zeigt, dass die Industrie die fehlenden Vorgaben nutzt, um Preiserhöhungen zu verschleiern", sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Am häufigsten tricksen nach unseren Erhebungen die vier Konzerne Procter & Gamble, Mars, Henkel und Nestlé."

Der Studie zufolge ähneln sich nun viele Packungsgrößen. So bietet ein Konfitürenhersteller allein sechs verschiedene Größen zwischen 250 und 350 Gramm an, monieren die Verbraucherschützer. Zusätzliche Packungsgrößen, die etwa den Bedarf von Singles oder Großfamilien besser berücksichtigen, wurden dagegen kaum eingeführt, so die Verbraucherzentrale.

Kaschierte Preissteigerung

Stattdessen nutzen Hersteller laut der Studie geringfügig veränderte Packungsgrößen, um weniger Inhalt für nahezu den gleichen Preis anzubieten. So können die Hersteller eine Preiserhöhung verstecken - der psychologisch wichtige Preis auf dem Etikett steigt nicht oder nur kaum.

Für die Verbraucherschützer ist das der Beweis dafür, wie wichtig die Angabe eines Grundpreises ist. Dieser zeigt den Preis bezogen auf eine festgelegte Menge, also etwa 2,17 pro Kilogramm. Zwar fand die Verbraucherzentrale bei 90 Prozent der Händler einen Grundpreis. Dieser sei allerdings teils auf eine falsche Mengengröße bezogen, zu klein geschrieben oder die Angabe war dem Produkt nicht direkt zuzuordnen.

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