Studie über Krankenversicherungen:Kassen verweigern Hunderttausenden Patienten Leistungen

Privatkassen scheitern mit Beschwerden gegen Gesundheitsreform

Krankenkassen verweigern ihren Versicherten hunderttausendfach Leistungen.

(Foto: ddp)

Telefonanrufe statt Ruhephase: Wer krank zuhause bleibt, muss damit rechnen, dass die Krankenkasse nachforscht. Krankschreibungen werden in vielen Fällen nicht anerkannt, Leistungen abgelehnt. Die Versicherten können sich dagegen wehren.

Ärzte schreiben Patienten krank und verordnen ihnen Leistungen wie Reha oder medizinische Hilfsmittel. Doch in Hunderttausenden Fällen passiert danach nichts - denn Krankenkassen erteilen negative Bescheide. Das geht aus Daten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) hervor, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegen.

Demnach gab es im vergangenen Jahr in etwa 1,5 Millionen Fällen von den einzelnen Kassen initiierte MDK-Gutachten zu ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit. In 16 Prozent der Fälle urteilte der MDK, dass die Arbeitnehmer wieder arbeiten könnten - also mehr als 230.000 Mal.

Bei fast 700.000 Prüfungen zu Reha-Leistungen kamen die MDK-Ärzte in 39 Prozent der Fälle zu dem Ergebnis: medizinische Voraussetzungen nicht erfüllt. Für Hilfsmittel wie zum Beispiel Hörgeräte wurden fast 500.000 Gutachten geschrieben - negative Urteile gab es bei 37 Prozent.

Entscheidungen nach Aktenlage

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher, sagte der dpa, Patienten sollten sich "auf keinen Fall damit zufriedengeben, wenn der MDK ein Hörgerät über den Festbetrag oder eine Reha-Leistung ablehnt". Problematisch sei, dass Entscheidungen zur Arbeitsunfähigkeit oft nach Aktenlage getroffen würden. "Bei Menschen mit psychischen Erkrankungen ist das fatal." Man könne Widerspruch einlegen, der behandelnde Arzt könne ein zweites Gutachten einfordern.

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hatte bereits mit ihrem Jahresbericht im Sommer auf die Vielzahl solcher Fälle hingewiesen (PDF). Insgesamt 75.000 Beratungsgespräche wertete die UPD in ihrem im Sommer veröffentlichten Jahresbericht aus - der Verdacht in 4900 Fällen: Versicherten werden Leistungen verwehrt, die ihnen zustehen.

Laut Unabhängiger Patientenberatung, Verbraucherzentrale und VdK haben viele Berater den Eindruck, dass es im Gegensatz zu früher vermehrt derartige Fälle gibt.

"Der Leidensdruck dieser Betroffenen ist relativ hoch"

Die Kassen können den MDK zu Gutachten beauftragen. Die Zahl der vom MDK geprüften Krankschreibungen sank leicht von 1,54 Millionen Fällen im Vorjahr auf 1,47 Millionen. Die Entscheidung, eine attestierte Arbeitsunfähigkeit aufzuheben, fällt dann aber die Kasse. Daten dazu fehlen laut Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Die UPD-Beraterin Judith Storf sagte über Fälle mit psychischen Erkrankungen: "Der Leidensdruck dieser Betroffenen ist relativ hoch." Oft komme es vor, dass Krankenkassen Betroffene zuhause anriefen, um sie wieder zum Arbeiten zu bewegen - häufig werde schon nach wenigen Wochen kritisch nachgehakt.

Auch Dörte Elß, Beraterin der Verbraucherzentrale Berlin, sprach dieses Thema an: "Was nicht geht, ist das ständige Anrufen." Versicherte könnten sich Anrufe von Sachbearbeitern einer Krankenkasse zwar verbitten und schriftliche Mitteilungen verlangen. Elß sagte, es könne aber auch etwas Gutes haben, wenn sich eine Kasse um eine zügige Genesung kümmere.

Der Geschäftsführer des Medizinischen Diensts des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung, Peter Pick, wies darauf hin, dass die begutachteten Fälle seit 2010 bei Arbeitsunfähigkeit, Reha und Hilfsmitteln leicht gesunken seien. Die Gutachten würden sorgfältig erstellt, sagte er. Menschen, die psychische Leiden hätten, wieder in die Arbeitswelt zu integrieren, habe häufig auch einen guten Effekt. Bei Leistungen wie Hilfsmitteln sei es oft so, dass es statt des ursprünglich vorgesehenen Produkts ein anderes oder etwa eine Physiotherapie gebe.

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