Strompreis:Wo 2018 die Strompreise sinken

Starkstrommasten

Netzentgelte und Ökostrom-Umlage werden voraussichtlich sinken - aber werden das auch die Stromkunden spüren?

(Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Nicht jeder Anbieter ist fair und gibt sinkende Kosten an seine Kunden weiter. Doch die können sich wehren - mithilfe einer Sonderregelung.

Von Ines Rutschmann, Finanztip

Seit in Deutschland Stromnetz und die Stromversorgung getrennt sind, müssen die Versorger Gebühren für die Nutzung der Leitungen zahlen. Diese Kosten, genannt Netzentgelte, werden im kommenden Jahr vielerorts sinken, zum Beispiel in Berlin, München und Frankfurt. Auch die Ökostrom-Umlage geht etwas zurück. Die Frage ist nur: Werden die Stromversorger die sinkenden Kosten auch an ihre Kunden weitergeben?

Das Verbraucherportal Finanztip hat die vorläufigen Netzentgelte von 34 großen Stromnetz-Betreibern abgefragt. In Bayern werden die Preise demnach sinken, genau wie im Norden, im Osten und in der Mitte der Republik. Je nach Stromverbrauch sind es im Schnitt 12 bis 40 Euro im Jahr. In Teilen von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern können es sogar mehr als 100 Euro werden.

Steigen werden die Netzentgelte hingegen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und im Südwesten von Hessen, in der Regel allerdings nur geringfügig um 10 bis 12 Euro im Jahr.

Und so wirken sich die neuen Netzentgelte konkret in den sechs größten deutschen Städten auf die Stromkosten aus, berechnet für Singles mit einem Verbrauch von etwa 1.500 Kilowattstunden (kWh) und für eine größere Familie (4.500 kWh im Jahr):

Die Kosten sinken in:

  • Berlin: minus 12 Euro für Singles, minus 36 Euro für Familien
  • München und Umgebung (SWM-Infrastruktur): minus 16 Euro für Singles, minus 47 Euro für Familien
  • Frankfurt (Netzdienste Rhein-Main): minus 10 Euro für Singles, minus 29 Euro für Familien

Die Kosten steigen in:

  • Köln und Umgebung (Rheinische Netzgesellschaft): plus 12 Euro für Singles, plus 2 Euro für Familien

Die Kosten bleiben stabil in:

  • Stuttgart: die Stadt verändert die Netzentgelte zum Jahreswechsel nicht
  • Hamburg: die Stadt ändert lediglich das Abrechnungsmodell, sodass Single-Haushalte etwas mehr zahlen (plus 5 Euro) und Familien etwas weniger (minus 9 Euro)

Wie das Beispiel Hamburg zeigt, erhöhen sich die Preise für den Stromtransport nicht immer gleichmäßig mit wachsendem Verbrauch. Das liegt daran, dass die meisten Netzbetreiber einen Preis pro verbrauchter Kilowattstunde (genannt Arbeitspreis) berechnen zuzüglich einer Gebühr für den Netzanschluss selbst (genannt Grundpreis). Die Erhebung von Finanztip ergab, dass zwei von drei Netzbetreibern zwar den Arbeitspreis senken. Zugleich erhöht aber jeder zweite seinen Grundpreis. Die Folge: Der Fixkostenanteil am Strompreis steigt und Energiesparer werden nicht automatisch belohnt.

Die spannende Frage wird nun sein, ob die Stromkunden die Ersparnisse ihrer Versorger auch weitergereicht bekommen. Will ein Versorger den Strompreis für 2018 verändern, muss er dem Kunden dies rechtzeitig mitteilen. In den nächsten Wochen werden die Unternehmen dazu Briefe per Post oder online versenden. Egal, ob der Versorger den Preis erhöht oder senkt: Verbraucher sollten in jedem Fall prüfen, ob die Änderung angemessen ist. Finanztip hat dazu die vollständige Auswertung seiner Erhebung online gestellt.

Wer das Gefühl hat, von seinem Anbieter unfair behandelt zu werden, dem bleibt der Wechsel. Das Gute: Wenn der Strompreis sich ändert, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht und dürfen den gültigen Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit kündigen. Sie sollten sich dann aber umgehend um einen neuen Stromvertrag kümmern. Mit Hilfe von Vergleichsrechnern, beispielsweise im Internet, geht das schnell und unkompliziert.

Verändert der Versorger den Strompreis nicht, obwohl die Netzentgelte sinken, profitiert nur der Versorger. Der Kunde ist noch so lange an ihn gebunden, wie der Stromvertrag läuft.

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