Streit zwischen Mieter und Vermieter:Möglichst kurzen Prozess machen

Vermeiden die streitenden Vertragsparteien das Gericht, sparen sie Zeit und Geld.

Andrea Nasemann

(SZ vom 18.01.2002) "Bei der Beendigung des Mietverhältnisses sind die Parteien wenig kompromissbereit", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Doch schon beim Abschluss des Mietvertrags ist die Interessenlage unterschiedlich. Ob man auf Dauer harmoniert, erkennt man häufig erst auf den zweiten Blick.

Streitpunkte

Spitzenreiter bei Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter sind nach Erhebungen des Deutschen Mieterbundes die Nebenkosten. Das liegt vor allem daran, dass die so genannte zweite Miete in den letzten Jahren enorm angestiegen ist. Wer ständig mehr zahlen soll, ist deshalb besonders wachsam.

Kontroversen gibt es auch bei Wohnungsmängeln, der Tierhaltung, Kinderlärm, Grillen auf dem Balkon und der Treppenreinigung. Auch Mieterhöhungen oder Kündigungen führen oft vor den Kadi.

Härtefälle

Vor allem dann, wenn beide Seiten das Mietverhältnis fortsetzen wollen, sollte man nach einer gütlichen Einigung suchen. Sind die Fronten allerdings verhärtet, lässt sich ein Prozess oft nicht vermeiden. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn sich der Vermieter hartnäckig weigert, die Kaution oder zu viel gezahlte Betriebskosten zurückzuzahlen.

Oder wenn der Mieter Anhaltspunkte dafür hat, dass die Eigenbedarfskündigung nur vorgeschoben wurde.

Mietminderung

Ob das neue Mietrecht, wie es der Gesetzgeber angekündigt hat, teure und unnötige Mietprozesse verhindern wird, bleibt abzuwarten. Einige positive Anhaltspunkte dafür jedoch gibt es. Beispiel: Mietminderung. Früher verlor der Mieter sein Recht zur Mietminderung, wenn er trotz Kenntnis des Mangels anstandslos die volle Miete weiterzahlte. Er musste deshalb die Miete kürzen, wenn er sich sein Recht erhalten wollte. Seit September kann er nun, wenn er den Mangel angezeigt hat, in Ruhe abwarten, ob der Vermieter den Stein des Anstoßes beseitigt. Er kann es also zunächst im Guten versuchen und verliert dadurch nicht sein Recht auf Mietminderung.

Miet-Schulden

Ist umgekehrt der Mieter monatelang mit der Miete in Rückstand, kann der Vermieter mit einer Zahlungsklage gegen ihn vorgehen. Eine Räumungsklage muss er dann anstrengen, wenn der Mieter trotz der Kündigung nicht auszieht. Beruft sich der Mieter auf eine soziale Härte, kann nur noch der Richter entscheiden. Auch wenn der Mieter andere Mitbewohner drangsaliert, hilft häufig nur ein gerichtliches Verfahren, um den unliebsamen Nachbarn los zu werden.

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