Süddeutsche Zeitung

Streit um Steuerbenachteiligung von Schwulen und Lesben:Union blockiert Splitting für Homo-Ehen

Der Streit ums Ehegatten-Splitting für schwule und lesbische Paare wird schärfer. Die FDP trifft mit ihrem Vorstoß auf erbitterten Widerstand. In der Union werden die steuerlichen Vorteile für gleichgeschlechtliche Lebenpartnerschaften abgelehnt - mit dem Verweis auf den Schutz der Familie.

Guido Bohsem, Berlin

Vize-Kanzler Philipp Rösler stößt in der Koalition mit seinem Vorstoß auf Widerstand, das Ehegatten-Splitting auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften einzuführen. Das Finanzministerium wies die Forderung des FDP-Chefs und von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zurück, eine entsprechende Regelung in das zu Beratung anstehende Jahressteuergesetz unterzubringen. Bislang hätten die Ministerien für Wirtschaft und Justiz die Linie mitgetragen, eventuelle Gesetzesänderungen nicht vor einer abschließenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vorzunehmen, sagte eine Sprecherin von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU).

Auch der Finanzexperte der Unionsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, schloss eine Gesetzesänderung aus, die schon Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten könnte. "Mit Blick auf noch ausstehende Entscheidungen des Verfassungsgerichts sollten wir jetzt nicht in irgendeiner Weise vorgreifen", sagte Flosbach.

Alleine 2012 haben etwa ein Dutzend Finanzgerichte schwulen oder lesbischen Lebenspartnerschaften das Recht auf Ehegattensplitting zugestanden. Die obersten Steuerexperten der Länder waren deshalb bereit, den Lebenspartnerschaften Rechtsschutz zu gewähren und negative Einkommensbescheide unter Vorbehalt zu stellen - bis das Verfassungsgericht diese Frage geklärt hat.

Doch Schäuble (CDU) legte sein Veto ein, um die Verhandlungsposition des Bundes vor dem Verfassungsgericht nicht zu beeinträchtigen. In der Union, insbesondere in der CSU, gibt es aber auch generell erbitterten Widerstand gegen eine Übertragung des Splitting auf schwule und lesbische Paare.

Das Splitting sorgt dafür, dass das Finanzamt die Einkünfte der Eheleute bei der Einkommensteuererklärung addiert und dann gleichmäßig auf Mann und Frau verteilt. Nach Angaben der Bundesregierung würden bei der von Rösler verlangten Gesetzesänderung 23.000 Lebenspartnerschaften profitieren.

Die Union hält an ihrer Ablehnung einer Übertragung des Splittings mit Verweis auf den verfassungsrechtlich verankerten Schutz der Ehe fest. "Die Ehe legt auch die Grundlage für eine Familie und ist damit die Basis unserer Gesellschaft", sagte Flosbach. Zudem zeigten die Zahlen eindeutig: "Zu einem ganz überwiegenden Teil entfällt das Splitting auf Eheleute, die Kinder haben."

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SZ vom 24.03.2012/ros
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