Süddeutsche Zeitung

Stichwort:Dachrinnenreinigung

Im Herbst verstopfen Blätter die Dachrinnen. Dann stellt sich für Vermieter die Frage, ob sie dafür die Kosten dem Mieter in Rechnung stellen können. Ob das möglich ist, hängt vom Mietvertrag und auch vom Standort des Hauses ab.

Von Andrea Nasemann

Im Herbst fallen die Blätter und verstopfen damit auch die Dachrinnen. Dann stellt sich für Vermieter die Frage, ob sie dafür die Kosten dem Mieter in Rechnung stellen können. Da die Kosten der Dachrinnenreinigung nicht im Katalog der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind, bleiben sie beim Vermieter. "Sie können allerdings als sonstige Betriebskosten im Mietvertrag auf den Mieter umgelegt werden", erklärt Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund. Grund: Soweit Betriebskosten die Immobilie betreffen und regelmäßig wiederkehrend auftreten, können sie zur Sache des Mieters erklärt werden.

Es kommt also darauf an, ob die Reinigung der Dachrinnen in wiederkehrenden Abständen erforderlich ist, etwa weil das Laub von hohen Bäumen in die Dachrinnen fällt und den Abfluss des Regenwassers behindert. Erfolgt die Reinigung nur in langen, unregelmäßigen Abständen, wird sie zum Teil der Instandhaltung zugerechnet. Solche sonstigen Betriebskosten können nur dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn sie im Mietvertrag aufgeführt wurden. "Dies kann auch für die Reinigung der Fallrohre gelten, da diese mit den Dachrinnen zusammenhängen", so Wall.

Wenn es sich aber um den Austausch einer defekten Laubfang- beziehungsweise Wasserauslassklappe handelt, muss der Vermieter die Reparaturen bezahlen - Reparaturen trägt grundsätzlich der Vermieter. "Eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag kommt nicht zur Anwendung, weil es sich dabei nicht um ein Teil der Mietsache handelt, das dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegt", erklärt Wall. Auch die vorbeugende Reinigung von Wasserrohren ist nicht umlagefähig, weil es sich hier um eine Maßnahme handelt, die Verstopfungen verhindert, also dem Erhalt des Hauses dient.

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Quelle:
SZ vom 23.11.2018
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