Stichwort:Bauseits

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Wer ein Haus bauen und dafür einen Vertrag mit einer Baufirma abschließen will, sollte auf der Hut sein. Steht hier etwa das Wörtchen "bauseits", suggeriert das dem Laien, dass das Bauunternehmen diese Arbeiten übernimmt. Doch dem ist nicht so.

Von Andrea Nasemann

Wer ein Haus bauen und dafür einen Vertrag mit einer Baufirma abschließen will, sollte immer auf der Hut sein: Oft enthält der Vertrag Fallstricke. Steht hier etwa das Wörtchen "bauseits", suggeriert es dem Laien, dass die Baufirma die Arbeiten übernimmt. Doch dem ist nicht so. Tatsächlich bedeutet "bauseits", dass der Bauherr die Arbeiten auf seine Kosten erledigen muss.

"Bauherren sind sich oft nicht im Klaren darüber, was sie im Bauvertrag unterschreiben. Deshalb sollten sie sich schon vor dem Unterzeichnen von einem unabhängigen Bausachverständigen und einem Baurechtsanwalt beraten lassen und diesen in die Verhandlungen mit dem Bauträger einbeziehen", sagt Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren (VPB).

Häufig betreffen die Kosten Arbeiten wie Aushub oder Erschließung des Grundstücks. "Erschließung und Hausanschlüsse Kanal, Wasser, Strom, Telefon und Gas bauseits", heißt es dann im Vertrag. Oder: "Sämtliche Erd- und Kanalarbeiten werden komplett bauseits ausgeführt". Das Wörtchen "bauseits" kann Bauherren richtig aufs Glatteis führen. Denn wer ein schlüsselfertiges Haus bestellt hat, kommt nicht auf die Idee, dass ihm noch viele Zusatzkosten aufgebürdet werden. So bedeutet "Beheizung des Gebäudes bis zur Übergabe bauseits", dass der Bauherr, wenn im Winter weitergebaut wird, die komplette Strombeheizung der Baustelle bezahlen muss.

Vor Errichtung des Gebäudes muss der Bauherr häufig ein Bodengutachten anfertigen lassen. Steht nun im Vertrag, dass dieses bauseits erstellt werden muss, kann es für den Bauherrn teuer werden - vor allem dann, wenn das Grundstück vorher bebaut war. Mit dieser Klausel versucht die Baufirma auch, Risiken abzuwälzen. Zusatzkosten verheißt auch der Passus: "Die Leistung Keller- und Bodenplattendämmung sind bauseits zu erbringen." Bei Fertighäusern werden Bodenplatten und Keller häufig vorab von kleinen Firmen hergestellt. Diese machen ein günstiges Angebot, sodass der Bauherr unterschreibt. Dass die Dämmung unter der Platte fehlt, merkt er meist erst Tage später, wenn dieselbe Firma den Nachtrag schickt. Der Bauherr ist dann gezwungen, auch diesen Nachtrag zu unterschreiben - oder eine andere Firma zu beauftragen. Bauherren sollten sich daher nicht vom günstigen Preis blenden lassen, sondern nachfragen. Spätestens dann werden sie erfahren, dass "schlüsselfertig" nicht immer "bezugsfertig" bedeutet.

© SZ vom 03.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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