Stichwort:Bauausschreibung

Günstige Baukonditionen locken Familien

Wer bauen will, sollte in einer Ausschreibung klar formulieren, was er von Handwerksunternehmen erwartet.

(Foto: Bernd Wüstneck/dpa)

Wer bauen will, sollte in einer Ausschreibung klar formulieren, was er von Handwerksunternehmen erwartet.

Von Andrea Nasemann

Wer ein eigenes Grundstück besitzt, das er bebauen will, wird für die Planung meist einen Architekten beschäftigen. Handelt es sich um einen kleineren Anbau oder Umbau, verzichten manche Bauherren auf die Unterstützung eines Architekten. Dann ist es Sache des Bauherrn, Angebote von Fachfirmen einzuholen. Bei der Ausschreibung gibt es einiges zu beachten.

"Damit die Angebote vergleichbar sind, sollte der Bauherr den Auftragsumfang so exakt wie möglich beschreiben", sagt Heiko Wagener, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Jeder Handwerker, der sein Angebot kalkuliert, geht dann von den gleichen Rahmenbedingungen aus. Ein weiterer Vorteil: Wurde der Auftrag nicht ausreichend ausgeführt, kann der Bauherr auf die Vereinbarung verweisen und die Zahlung so lange verweigern, bis die vereinbarte Leistung erbracht ist. Zudem kann der Handwerker keine Arbeiten erbringen und in Rechnung stellen, die nicht gewünscht waren. Der Bauherr sollte deshalb genau schildern, was er baulich verändern möchte. Das von der Firma ausgearbeitete Angebot kann er als Grundlage für weitere Angebote übernehmen. Der Leistungsbeschreibung kann er auch kleine Skizzen beifügen. "Der Bauherr sollte auch den Kostenrahmen und sein Baubudget vorgeben", empfiehlt Wagener.

Nicht nur den genauen Arbeitsumfang sollte der Bauherr der Firma vorgeben, er sollte auch bestimmen, wann die Arbeiten ausgeführt beziehungsweise beendet sein sollen. Dies gilt auch für bestimmte Baustoffe. Je präziser alle Parameter vorab definiert sind, desto genauer fällt der Kostenvoranschlag aus. Soweit allerdings kein Festpreis für die Arbeiten vereinbart wurde, können die tatsächlichen Kosten später über den geschätzten Preisen liegen. Der Kostenvoranschlag selbst darf in der Regel nichts kosten, es sei denn, die Firma hat auf ein Entgelt ausdrücklich hingewiesen, und der Bauherr war damit einverstanden.

Allein der Preis sollte nicht über die Wahl des Handwerkers entscheiden; es kommt auch auf die geplanten Materialien an. Schließlich sollte man über das Unternehmen Erkundigungen einholen, also über die Qualität, Vertragstreue und Solvenz der Firma. Der Bauherr sollte sich auch Referenzobjekte nennen lassen. Dort erfährt er, ob vereinbarte Termine eingehalten und die Arbeiten ordentlich erledigt wurden. Schließlich kommt es auch darauf an, dass die vereinbarte Vergütung nicht überschritten wurde und wie die Firma auf Beanstandungen reagiert hat.

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