Stichtag: 1. Januar 2009:Den Jahreswechsel fest im Blick

Lesezeit: 2 min

Je nach Art der Geldanlage kann sich der private Anleger bis Ende des Jahres 2008 noch etliche Steuervorteile sichern - dann kommt die Abgeltungsteuer.

Zu den Vorteilen der ab Anfang nächsten Jahres geltenden Abgeltungsteuer gehört, dass ihr In-Kraft-treten weder plötzlich noch unerwartet kommen wird. Und von Zertifikaten einmal abgesehen gibt es keine rückwirkenden Übergangsfristen - der Stichtag ist der 1. Januar 2009. Somit haben Anleger genügend Zeit, sich auf die Reform einzustellen.

Für Aktien oder Fondsanteile, die noch bis zum 31. Dezember 2008 erworben werden, ist auch in Zukunft keine Abgeltungsteuer auf realisierte Kursgewinne fällig. (Foto: Foto: Photocase/Knipsolina)

Grundsätzlich lassen sich die nötigen Vorbereitungen und die damit zusammenhängenden Entscheidungen in zwei Kategorien einteilen: Einerseits gibt es Anlageprodukte, bei denen es sich lohnt, sie noch 2008 ins Depot zu legen, um auch weiterhin in den Genuss der derzeitigen steuerlichen Regelung zu kommen.

Andererseits sollten bestimmte Gewinnauszahlungen nach Möglichkeit ins Jahr 2009 verlagert werden, da dann deren steuerliche Belastung im Vergleich zum Ist-Zustand niedriger ausfallen wird.

Wie Anleger die Abgeltungsteuer sparen

Für Aktien oder Fondsanteile, die noch im Jahr 2008 erworben werden, ist auch künftig keine Abgeltungsteuer auf realisierte Kursgewinne fällig. Bei Haltefristen von über einem Jahr sind die Veräußerungsgewinne komplett steuerfrei - unabhängig, wann der Verkauf erfolgt. Auf diese Weise kann sogar die nächste Generation von steuerlich nicht belasteten Kursgewinnen profitieren, da auch bei vererbten Papieren die steuerliche Stellung erhalten bleibt.

Warum ein zusätzliches Depot im neuen Jahr hilfreich ist

Interessant ist in diesem Zusammenhang die Einrichtung eines zweiten Depots ab 2009. Denn besitzt ein Anleger schon Ende 2008 Aktien eines Unternehmens und kauft 2009 weitere Aktienanteile dazu, verkauft dann aber einen Teil der Aktien wieder, so empfiehlt sich im Hinblick auf die Abgeltungsteuer, die in 2009 erworbenen Aktien zuerst zu verkaufen und die noch unter das alte Steuerrecht fallenden Papiere zu behalten.

Werden die Aktien aber in einem Depot verwaltet, gilt der Buchungsgrundsatz, dass die zuerst gekauften Papiere auch als erstes verkauft werden. Umgehen kann der Anleger dies nur, wenn er bis 2009 erworbene Wertpapiere auf einem und danach gekaufte auf einem anderen Depot verwalten lässt. Damit ist der frühere Verkauf der später erworbenen Titel problemlos möglich.

Gewinne aus 2008 erst in 2009 relisieren

Während sich bei Fonds und Aktien der Bestandsschutz hinsichtlich der steuerlichen Stellung lohnt, sieht die Sache bei Rentenpapieren ganz anders aus. Hier liegt die steuerliche Belastung in den meisten Fällen nach Einführung der Abgeltungsteuer niedriger als bei der derzeitig geltenden Besteuerung nach dem individuellen Einkommensteuersatz.

Etliche Fondsgesellschaften haben darauf reagiert und schütten auch Gewinne, die 2008 im Fondsvermögen auflaufen, erst 2009 aus. Doch auch ohne den Weg über Fonds zu nehmen lassen sich Zinserträge ins kommende Jahr verschieben. Hierzu empfehlen sich Anlagen mit fester Laufzeit, deren Auszahlung nach dem 1. Januar 2009 fällig ist.

Was jeder Anleger tun sollte, ist, bei seiner Bank einen Freistellungsauftrag zu beantragen und seine Konfession anzugeben, sofern er Kirchensteuer abzuführen hat. Denn nur so kommt er in den Genuss des großen Vorteils, den die Abgeltungsteuer für viele bietet: Er muss die Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht bei der Einkommensteuererklärung aufführen, um korrekt besteuert zu werden.

© sueddeutsche.de/m.autenrieth/sme/mel - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: