Steuervergünstigungen:Neuer Bonus für Mieter

Lesezeit: 1 min

Mieter können sich freuen: Sie haben seit kurzem die Möglichkeit, beim Finanzamt Betriebskosten für ihre Wohnung abzurechnen.

Für eine Wohnung von 100 Quadratmetern sind um die 100 Euro Steuerersparnis drin. Möglich ist dies durch relativ neue Steuerregelungen für haushaltsnahe Dienstleistungen. Mieter können die Ausgaben sogar rückwirkend für die Jahre 2003 bis 2005 angeben, wenn die Steuerbescheide noch offen sind. FINANZtest sagt, was Mieter tun müssen, um die Betriebskosten beim Finanzamt abzurechnen.

(Foto: N/A)

20 Prozent Steuerrabatt

Einen Steuernachlass bekommen diejenigen, die Arbeiten im Haushalt nicht selbst, sondern durch einen Fachmann erledigen lassen. Das Finanzamt erkennt in der Steuererklärung 20 Prozent der Lohnkosten für Handwerker an. Ausgaben für Material zählen dagegen nicht.

Doch auch ein Teil der Kosten, die der Vermieter veranlasst hat und über die Betriebsausgaben an die Mieter weitergibt, ist steuerbegünstigt. Zu diesen haushaltsnahen Dienstleistungen gehören etwa Ausgaben für einen Hausmeister oder die Reparatur eines Fahrstuhls im Haus. Kosten für die Müllabfuhr können Mieter dagegen nicht absetzen.

Getrennt ausweisen

Ab 2007 müssen Vermieter Lohn- und Materialkosten in den Betriebskostenabrechnungen getrennt ausweisen. Um die 20 Prozent Steuervergünstigungen zu erhalten, müssen Mieter die ausgewiesenen Lohnkosten dann einfach in den Mantelbogen ihrer Steuererklärung eintragen.

Betriebskostenabrechnungen für 2006 enthalten aber meist noch keine getrennt ausgewiesenen Kosten. Daher müssen Mieter die abzugsfähigen Lohnkosten schätzen. Der Deutsche Mieterbund hat für abzugsfähige Posten wie Schornsteinfeger, Gebäudereinigung oder Hauswart die Lohnkosten geschätzt. Der Testkompass der Stiftung Warentest zeigt diese Werte und erklärt, wie Mieter vorgehen sollten.

Wer noch offene Steuerbescheide für die Jahre 2003 bis 2005 hat, kann den Steuerbonus auch für diese Jahre mitnehmen. Dazu müssen Mieter einfach die steuerrelevanten Mietnebenkosten an das Finanzamt schicken.

Offen ist ein Steuerbescheid, wenn Mieter vom Finanzamt einen Bescheid erhalten, in dem sich die Finanzbehörde eine spätere Nachprüfung vorbehalten hat oder wenn noch eine Klage beziehungsweise ein Einspruch gegen den Bescheid läuft.

Wichtig: Vor 2006 waren Arbeiten von Handwerkern nur steuerbegünstigt, wenn der Mieter selbst sie hätte ausführen können - wie etwa Malerarbeiten. Kosten für die Wartung einer Heizungsanlage können Mieter für diese Jahre daher nicht absetzen.

© Finanztest - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: