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Steuerverbände kritisieren Behörden:Datenkrake Finanzamt

Die Sammelwut wächst: Von Jahr zu Jahr steigt die Datenmenge, die das Finanzamt über die Steuerzahler speichert. Mit den Informationen ließe sich die halbe Lebensgeschichte der Betroffenen erzählen - ohne dass sie davon erfahren. Die gesammelten Daten können aber auch Fehler in der eigenen Steuererklärung zur Folge haben.

Andreas Jalsovec

Der Umfang der Liste hat selbst Anita Käding überrascht: "Das ist beeindruckend, was mittlerweile an Daten ans Finanzamt übermittelt wird", staunt die Leiterin der Steuerabteilung beim Bund der Steuerzahler. Gemeinsam mit den Lohnsteuerhilfeverbänden und dem Steuerberaterverband hat der Steuerzahlerbund zusammengetragen, wer welche Informationen über die Bürger ans Bundeszentralamt für Steuern weitergibt. Aus dessen riesigem Datenpool bedienen sich die Finanzämter.

Das Ergebnis ist eine Aufzählung mit gut zwei Dutzend Datenangaben, die die Steuerbehörden bei unterschiedlichsten Stellen elektronisch eintreiben - von Beiträgen zur Rentenversicherung über Eltern- und Mutterschaftsgeld bis zur Depotübertragung bei der Hausbank. Ob die Liste vollständig ist, sei offen, meint Käding: "Den genauen Datenfluss kennt ja keiner."

Vor allem einer nicht: der Steuerpflichtige selbst. "Die Finanzverwaltung sammelt immer mehr Daten von Dritten", monieren die Steuer-Verbände. "Der Betroffene bleibt aber völlig außen vor." Oft wisse der Steuerzahler gar nicht, dass etwas übermittelt wurde - und wenn ja, was. In einer Eingabe an den Finanzausschuss des Bundestages und das Bundesfinanzministerium fordern die Verbände daher nun, dass jede Stelle, die Daten weitergibt, die Steuerzahler genau darüber informieren muss.

Dass die Datenmenge, die über die Bürger bei der zentralen Steuerbehörde liegt, Jahr für Jahr zunimmt, ist den wenigsten bewusst. So melden etwa private Rentenversicherer gezahlte Beiträge und ausgezahlte Renten an den Fiskus. Sie müssen die Versicherten darüber aber nicht informieren. Ähnliches gilt für Mitteilungen von Banken und Arbeitsagenturen an den Fiskus.

Steuerverbände sehen "verfassungsrechtliche Probleme"

Aus dem Datensatz, der daraus für jeden einzelnen Steuerpflichtigen entsteht, kann man einiges aus dessen Leben erfahren: "Wann hat jemand eine Lebensversicherung abgeschlossen, wann die Krankenversicherung gewechselt, wann etwas an seine Kinder vererbt - das geht alles daraus hervor", gibt Anita Käding zu bedenken. Die Steuer-Verbände sehen daher in dieser Form der Datenvorratsspeicherung durchaus "verfassungsrechtliche Probleme".

Man nehme den Vorstoß der Verbände ernst, heißt es dazu im Bundesfinanzministerium. Man prüfe die Eingabe aber noch. Rückendeckung kommt derweil von der Vorsitzenden des Finanzausschusses im Bundestag. Es müsse "für den Steuerpflichtigen nachvollziehbar und kontrollierbar sein", meint Birgit Reinemund (FDP), "welche elektronischen Daten das Finanzamt verwendet und welche es von Dritten zur Steuerveranlagung heranzieht." Überdies sei unverständlich, warum bei elektronischer Datenübermittlung meist umfangreichere Datensätze verlangt würden als bisher. "Das Datensammeln soll sich auf ein notwendiges Mindestmaß beschränken."

Für die Steuerzahler ist aber nicht nur der Datenberg ein Problem, den die Finanzbehörden anhäufen. Der oft anonyme Informationsfluss hat auch praktische Folgen. Denn die Finanzämter übernehmen Daten vom Bundeszentralamt für Steuern in der Regel ungeprüft - "auch dann, wenn der Steuerzahler abweichende Angaben gemacht hat", heißt es in der Eingabe. Im Steuerbescheid werde das aber "regelmäßig nicht erklärt". Steuerpflichtige merken daher oft gar nicht, dass etwas geändert wurde. Übernimmt der Fiskus jedoch falsche Daten, ist auch die Steuerberechnung falsch. Solche Probleme gebe es in der Praxis immer öfter, meint Steuerexpertin Käding.

Sie dürften künftig noch häufiger auftreten. Denn die Zahl der Stellen, die Daten automatisch an den Fiskus meldet, wird steigen - auch weil es von 2013 an die sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung geben soll. Steuerpflichtige können sie freiwillig aus dem Internet herunterladen. Alle Daten, die das Finanzamt schon hat, sind darin bereits enthalten.

Im Steuerverfahren moderne Kommunikationswege wie das Internet zu nutzen, sei sinnvoll, meint Anita Käding. "Es muss aber sichergestellt sein, dass der Steuerpflichtige vorher bereits weiß, was über ihn gemeldet wurde - und dass er Änderungen erkennen und Fehler ohne Aufwand korrigieren lassen kann."

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SZ vom 20.10.2011/sebi
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