Steuerrecht:Weniger Zettel, mehr Zeit

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Weniger Sammelwut, höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Die Finanzexperten von Union und FDP haben sich grundsätzlich auf ein 41-Punkte-Programm zur Vereinfachung des Steuerrechts geeinigt.

Claus Hulverscheidt

Die Bundestagsfraktionen von Union und FDP haben sich grundsätzlich auf ein Konzept zur Vereinfachung des Steuerrechts verständigt. Das zehnseitige Papier, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, umfasst insgesamt 41 Maßnahmen, die teilweise schon Anfang Januar in Kraft treten sollen. Für den Bund wäre die Reform mit Einnahmeausfällen von etwa 590 Millionen Euro verbunden. Das sind 90 Millionen Euro mehr, als von CDU, CSU und FDP bisher vereinbart. Allerdings wird das Vorhaben an dieser Differenz nicht scheitern. Die endgültige Liste soll am kommenden Donnerstag bei einem Treffen der Koalitionsspitzen im Kanzleramt verabschiedet werden.

Das Steuerrecht soll einfacher werden, 41 Maßnahmen sind geplant. (Foto: APN)

Der wichtigste Einzelpunkt des jetzt beschlossenen vorläufigen Konzepts ist die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von derzeit 920 auf 1000 Euro. Die Steuerzahler müssen damit weniger Quittungen sammeln, um Werbungskosten geltend machen zu können. Allein diese Erhöhung kostet den Fiskus pro Jahr 330 Millionen Euro. Mit rund 200 Millionen Euro schlagen die geplanten Erleichterungen beim Kindergeld zu Buche. Sind volljährige Kinder noch in der Ausbildung, jobben aber nebenbei beispielsweise als Kellner, verzichtet das Finanzamt bei der Festsetzung des Kindergelds oder des Kinderfreibetrags künftig auf eine Einkommensprüfung. Weitere 60 Millionen Euro verliert der Staat durch eine verbesserte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten: In Zukunft soll es keine Rolle mehr spielen, ob die Kosten beruflich bedingt oder privat veranlasst waren. Gleichzeitig wird der Erklärungsaufwand bei der Anlage Kind (Anlage K) durch den Wegfall einer Seite reduziert.

Wer abwechselnd mit dem Pkw und mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, soll dies nicht mehr täglich nachweisen müssen. Vielmehr sollen die Finanzämter nur noch jahresbezogen prüfen, ob dem Steuerzahler die Pendlerpauschale oder die Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten mehr nutzt. Wer will, kann zudem künftig nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben. Die Vereinfachung zielt auf Bürger, die über Jahre etwa gleich viel verdienen. "Bei ihnen sind die steuerrelevanten Verhältnisse überschaubar, so dass das Wahlrecht zur gemeinsamen Abgabe von Einkommensteuererklärungen mehrerer Jahre tatsächlich einen echten Vorteil bringen kann", heißt es in dem Konzept, auf das sich die Finanzexperten der Koalitionsfraktionen geeinigt haben. Bei Eheleuten soll es überdies nur vier statt bisher sieben Tarifvarianten geben.

Neuerungen gibt es auch bei Kapitalerträgen, die seit Einführung der Abgeltungsteuer eigentlich in der Einkommensteuererklärung gar nicht mehr auftauchen. Eine Ausnahme besteht bisher, wenn jemand außergewöhnliche Belastungen oder Spenden geltend machen will. Diese Ausnahme soll nun wegfallen. Hinterlässt ein Verstorbener bei einer Bank ein Vermögen, muss das Institut das Finanzamt künftig erst informieren, wenn es sich um mehr als 10.000 handelt. Bisher lag die Grenze bei 5000 Euro.

Auch die Unternehmen sollen von der Reform profitieren: Die Vorgaben bei der elektronischen Rechnungsstellung werden reduziert, wer im Ausland eine Firma gründet oder kauft, hat demnächst sechs Monate statt einen Monat Zeit, um dies dem Fiskus zu melden. Bei der Grunderwerbsteuer reicht es künftig, wenn Notare und Gerichte Verkaufsanzeigen oder Verträge binnen sechs Monaten elektronisch dem Finanzamt übermitteln. Für Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr fällt die besondere Steuererklärungsfrist von drei Monaten weg. Im Zuge einer allgemeinen Harmonisierung haben auch sie jetzt nach Ablauf des maßgeblichen Besteuerungszeitraums fünf Monate für die Abgabe der Steuererklärung Zeit.

© SZ vom 04./05.12.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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