Steuern sparen mit zusätzlicher Ausbildung:Schäubles Spaßbremse für Studenten

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Germany's Finance Minister Wolfgang Schaeuble Speaks At Medef University 2014 Business Conference

Finanzminister Schäuble will Steuerschlupflöcher stopfen.

(Foto: Bloomberg)

Nach dem Abi schnell Taxifahrer oder Skilehrer werden - und dann das Studium von der Steuer absetzen: Diese Vergünstigungen will Finanzminister Schäuble abschaffen. Damit stellt er sich gegen ein Urteil des Bundesfinanzhofs.

Von Guido Bohsem, Berlin

Die Idee war gut, und sie sprach sich schnell rum. Kaum hatte der Bundesfinanzhof (BFH) sein Urteil über die steuerliche Absetzbarkeit von Ausbildungskosten verkündet, etablierten sich die ersten Sparmodelle. Insbesondere Akademiker nutzen seitdem das großzügige Urteil, um ihr Studium steuerlich so kostengünstig wie möglich zu gestalten. Sehr zum Ärger der Finanzbehörden und sehr zum Ärger von Minister Wolfgang Schäuble (CDU).

Mit einem jetzt vorgelegten Gesetzesentwurf will der Minister Schluss mit dem steuersparenden Studium machen und das Urteil des BFH aushebeln. Doch dabei soll es nicht bleiben. Der Minister will ein weiteres BFH-Urteil kassieren, das sich positiv für den Steuerzahler auswirkt. Auch bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Betriebsfeiern soll das "Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" die großzügige Auslegung der Finanzrichter unterbinden.

Es war ein grundlegendes Urteil, das der BFH im Februar des vergangenen Jahres in Sachen steuerlicher Absetzbarkeit von Ausbildungen verkündete. Wie bisher, so entschieden die Richter, solle man nur die zweite Ausbildung beim Fiskus als Werbungskosten anrechnen können. Für die erste Ausbildung gelte das nicht.

Neu und sehr großzügig war allerdings, was die Richter so alles unter einer ersten Ausbildung verstanden wissen wollten. Sie hielten es nicht für nötig, dass es sich bei der Erstausbildung um eine Lehre, also um ein Arbeitsverhältnis handeln muss, das eine Ausbildung zum Ziel hat. Auch eine Mindestdauer der Ausbildung wollten die Juristen nicht zum Kriterium machen und auch keine formale Abschlussprüfung. Es befinde sich in Berufsausbildung, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet.

Die angehenden Akademiker nutzen das Urteil, um sich zwischen Abitur und Studium schnell zum Taxifahrer ausbilden zu lassen. Andere bevorzugten einen etwas mondäneren Ansatz und wurden Skilehrer. Die Kosten des folgenden Studiums ließen sie sich dann beim Fiskus anschreiben, um sie später vom ersten Einkommen als Werbungskosten absetzen zu können.

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