Steuern sparen 2011:10 Tipps für die Steuererklärung

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Millionen Arbeitnehmer rechnen in den kommenden Wochen mit dem Fiskus ab. Spaß macht es nicht, aber es lohnt sich: Im Schnitt bekommt jeder 800 Euro zurück. Die besten Tipps, um sich das Geld zurückholen.

Malte Conradi

Zeit, die Erklärung abzugeben, ist zwar noch bis zum 31. Mai. Doch wer seine übers Jahr zu viel gezahlten Steuern lieber schnell zurückhaben will, kann schon mal anfangen, Belege zu sammeln. Die Sachbearbeiter in den Finanzämtern nehmen sich die Erklärungen für 2011 zwar erst ab Anfang März vor, doch wer jetzt schnell ist, dessen Unterlagen liegen dann ganz oben auf dem großen Stapel. Wie in jedem Jahr gibt es einige Veränderungen im Steuerrecht. Eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen und die dümmsten Betrugsversuche.

Pauschbetrag

Für die allermeisten Steuerzahler bringt es zwar nicht mehr Geld, aber grob geschätzt haben deshalb immerhin 500 000 Bürger weniger Arbeit bei der Steuererklärung: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten ist im Dezember rückwirkend für das gesamte Jahr 2011 von 920 auf 1000 Euro gestiegen. Wer weniger Werbungskosten hat, muss also keine Belege mehr sammeln. Doch etwa die Hälfte der Arbeitnehmer kann ohnehin eine höhere Summe von der Steuer absetzen - und muss dafür weiterhin jeden Posten einzeln belegen.

Pendlerpauschale

Alleine schon die Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit bringen vielen Angestellten mehr Steuerersparnis als die 1000 Euro Werbungskosten-Pauschale. Neu ist, dass Arbeitnehmer, die regelmäßig an mehreren Orten arbeiten, nur noch für die Anreise zu einem Arbeitsplatz die Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer (einfacher Weg) ansetzen können. Für die anderen Wege werden die tatsächlichen Kosten angerechnet. "Für die meisten ist das eine Verbesserung", sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer beim Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL), denn die tatsächlichen Ausgaben dürften oft über der Entfernungspauschale liegen. Ungünstig ist die neue Regelung ausgerechnet für denjenigen, der sich umweltbewusst verhält und Fahrgemeinschaften bildet.

Was viele nicht wissen: Wer mit Bus oder Bahn zur Arbeit fährt, kann sich aussuchen, ob er die Entfernungspauschale oder seine tatsächlichen Kosten ansetzt. Und das theoretisch jeden Tag aufs Neue. "Das ist zwar viel Arbeit", sagt Rauhöft, "lohnt sich aber zum Beispiel für denjenigen, der im Sommer mit dem Motorrad und im Winter mit dem Bus ins Büro fährt."

Die Möglichkeit, so die Werbungskosten zu optimieren, haben Arbeitnehmer in der Steuererklärung für 2011 zum letzten Mal: Im nächsten Jahr gewährt das Finanzamt fürs ganze Jahr entweder die Pauschale oder die tatsächlichen Kosten. Pendler sollte also alle Belege sammeln. Dann können sie am Ende des Jahres ausrechnen, was für sie günstiger ist.

Mischaufwendungen

Neue Möglichkeiten bei der Absetzbarkeit von Büchern hat die Klage eines Realschullehrers vor dem Bundesfinanzhof (BFH) gebracht: Der Deutschlehrer wollte seine Ausgaben für Bücher und Zeitschriften "gesellschaftspolitischer und allgemeinbildender Art" in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen, da er die Literatur für seinen Unterricht benutzt habe. Das Finanzgericht gestand dem Mann immerhin zu, dass er sie sowohl privat als auch dienstlich genutzt habe und er 50 Prozent der Kosten absetzen dürfe.

Es gilt also: Reine Fachliteratur, die ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend für berufliche Zwecke genutzt wird, ist in voller Höhe als Werbungskosten abrechenbar. Bücher, die sowohl privat als auch dienstlich genutzt werden, können wenigstens teilweise abgesetzt werden. "Theoretisch könnte man nach dem Urteil wohl eine Strichliste führen, um zu ermitteln, zu welchen Anteilen man ein Buch zum Vergnügen oder für den Beruf nutzt", sagt Uwe Rauhöft. In der Praxis werde es aber wohl fast immer darauf hinauslaufen, dass man einfach die Hälfte abrechne.

Dasselbe gilt übrigens für Reisekosten: Wer eine Dienstreise mit privatem Urlaub kombiniert, kann die anteiligen beruflichen Kosten von der Steuer absetzen.

Wie in jedem Jahr gibt es einige Veränderungen im Steuerrecht. Eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen und die dümmsten Betrugsversuche.

Alternative Therapien

Dass die Bundesregierung Urteile des Bundesfinanzhofs einfach aushebelt, passiert gar nicht so selten. Meistens geht es dabei um Rechtsprechung, die den Staat Geld gekostet hätte. So auch im Fall der alternativen Therapieformen und der Heilkuren. Nach einem neuen Gesetz werden die Kosten dafür vom Finanzamt nur noch akzeptiert, wenn sich der Patient vor Beginn der Behandlung von einem Amtsarzt oder dem medizinischen Dienst der Krankenversicherung bestätigen lässt, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist.

Heimbüro

Es ist ein Punkt in der Steuererklärung, der in den vergangenen Jahren immer wieder zu Streit und Verwirrung geführt hat: Seit immer mehr Arbeitnehmer das Recht haben, von daheim zu arbeiten, versuchen sie auch, die Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten geltend zu machen. Selbst einige Angestellte der Finanzverwaltung dürfen mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit zu Hause verbringen. Nach dem Gesetz gilt, dass die Finanzämter bis zu 1250 Euro akzeptieren müssen, wenn der Steuerzahler anderswo über keinen eigenen Arbeitsplatz verfügt. Interessant ist das etwa für Lehrer.

Für Richter und Hochschullehrer gilt die Regelung nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs aber nicht: Ihnen steht ein fester Arbeitsplatz an der Universität oder im Gericht zur Verfügung. Ihr Heimbüro sogar in unbegrenzter Höhe von der Steuer absetzen können solche Arbeitnehmer, die fast ausschließlich von zu Hause arbeiten, etwa Telearbeiter. Dasselbe gilt für ein auswärts angemietetes Büro. Akzeptiert werden die anteilige Miete und Nebenkosten sowie Versicherungen, Strom und Wasser.

Unberührt vom BFH-Urteil bleibt die Regelung zu den Arbeitsmitteln. Weiterhin dürfen Arbeitnehmer Kosten für Schreibtisch, Computer, Büromaterial und alles, was sie zum Arbeiten brauchen, in der Steuererklärung angeben - bei PC und Telefon zum Beispiel auch anteilig.

Kinderbetreuung

Ausgaben für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren senken die Steuerlast - allerdings berücksichtigt das Finanzamt nur zwei Drittel der tatsächlich entstandenen Kosten. Weil die Steuerbescheide in diesem Punkt wegen anhängiger Verfahren bei den Finanzgerichten vorläufig bleiben, könnten Eltern profitieren, "falls es doch noch rückwirkend eine neue Rechtsprechung gibt", sagt NVL-Chef Rauhöft.

Da kaum jemand so viel für die Betreuung eines Kindes ausgibt, trifft die absetzbare Höchstsumme von 4000 Euro nur wenige. Der Zwei-Drittel-Regelung hingegen unterliegen alle berufstätigen Eltern, die ihre Kinder in einer Kita betreuen lassen und die Kosten dafür absetzen. In der Steuererklärung für 2012 können wohl noch mehr Eltern ihre Betreuungskosten geltend machen. Erstmals müssen sie dem Finanzamt dann nicht mehr nachweisen, dass die Betreuung notwendig war - wegen Krankheit oder Berufstätigkeit.

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Studienkosten

Rückwirkend zum 1. Januar 2011 hat die Bundesregierung den Werbungskostenabzug für Studienkosten eingeschränkt. Ausgaben für ein Erststudium gelten nun nicht mehr als Werbungskosten, sondern nur noch als Sonderausgaben. Der BFH hatte kurz zuvor noch anders entschieden. Was sich nach einer technischen Feinheit anhört, hat unter Umständen teure Folgen: Denn Sonderausgaben können - anders als Werbungskosten - nicht in späteren Jahren geltend gemacht werden. Wer also als Student kein steuerpflichtiges Einkommen hat, zieht aus seinen Studienkosten keinen Steuervorteil.

Experten raten trotzdem dazu, Werbungskosten anzugeben, und gegen eine zu erwartende Ablehnung des Finanzamts unter Verweis auf laufende Verfahren Einspruch einzulegen. Sie erwarten, dass es bald zu neuen Gerichtsurteilen kommt. "Dem Praktiker jedenfalls sträuben sich bei der derzeitigen Regelung die Nackenhaare", sagt Rauhöft. Denn Studenten im Zweit- oder Aufbaustudium hingegen können ihre Ausgaben weiterhin als Werbungskosten absetzen, genauso Studenten, die bereits einen Lehrabschluss haben. Begründung: Anders als ein Erststudium ziele ein Zweitstudium direkt auf eine spätere Berufsausübung ab. Immerhin die Höchstgrenze für Sonderausgaben steigt ab 2012 für alle an: Bis zu 6000 Euro werden akzeptiert.

Kinderfreibeträge

2184 Euro beträgt der Freibetrag für jedes Kind und jeden Elternteil. Bei getrennt lebenden Eltern kann der gesamte Freibetrag nun auch dann auf einen Elternteil übertragen werden, wenn der andere zu wenig Geld verdient, um Unterhalt zahlen zu müssen. Bislang war das nur möglich, wenn der andere Elternteil sich weigerte, seiner Unterhaltspflicht nachzukommen. Dasselbe gilt für den Behinderten-Pauschbetrag.

Neu ist allerdings ab 2012 auch, dass der Elternteil, bei dem das gemeinsame Kind nicht wohnt, die Übertragung des eigenen Freibetrags auf den Ex-Partner verhindern kann, wenn er selbst Kinderbetreuungskosten trägt.

Vorteil für Eltern

Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Kinder gelten in der Steuererklärung der Eltern als Sonderausgaben - selbst wenn die Kinder schon in der Ausbildung sind und die Beiträge selbst bezahlen. Das galt zwar auch schon im vergangenen Jahr, doch gab es darum oft Streit mit dem Finanzamt, und viele Berechtigte wissen nicht von dieser Möglichkeit.

Kostenlose Auskunft

Die Finanzbeamten als Steuerberater missbrauchen, das geht immer noch nicht. Doch neuerdings können Bürger von den Sachbearbeitern in bestimmten Fällen kleinere Auskünfte kostenfrei verlangen. Voraussetzung: Der Gegenstandswert überschreitet nicht die Summe von 10 000 Euro oder die Bearbeitungszeit beträgt weniger als zwei Stunden. Wichtig ist das etwa, wenn Steuerpflichtige vor größeren Investitionen wissen wollen, wie diese sich steuerlich auswirken. Die sogenannte fachliche Einschätzung ist sogar verbindlich, das Finanzamt kann also später bei der Prüfung der Steuererklärung nicht anders entscheiden.

© SZ vom 01.02.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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