Steuern:Geld zurück

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Wer Mietwohnungen neu errichtet oder eine Gewerbeimmobilie in Wohnräume umbaut, kann die Kosten dafür steuerlich absetzen.

Die meisten Wohnungen - etwa 80 Prozent - werden in Deutschland von Privatpersonen vermietet. Sie stocken so ihr Einkommen oder ihre Rente auf. Die Einnahmen müssen versteuert werden, allerdings nach Abzug von Kosten und Abschreibungen. Wer neue Mietwohnungen baut, hat ebenfalls fiskalischen Spielraum, wie der Verband Privater Bauherren (VPB) mitteilt. Aufwendungen für die Errichtung von Mietwohnungen und den Umbau von Nichtwohnräumen zu Mietwohnungen können demnach als Sonderabschreibung abgesetzt werden. Möglich mache das der Paragraf 7b des Einkommensteuergesetzes (EStG), und zwar für Bauvorhaben, die aufgrund eines nach dem 31. 8. 2018 und vor dem 1. 1 . 2022 gestellten Bauantrags oder, soweit eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige hergestellt worden sind. Private Bauherren könnten befristet auf vier Jahre fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung steuerlich geltend machen - zusätzlich zur geltenden linearen Abschreibung. "Das summiert sich in den ersten vier Jahren auf 28 Prozent", heißt es beim VPB.

Doch es gibt einige Bedingungen, um in den Genuss der Steuervorteile zu gelangen: Die Anschaffungs- und Herstellungskosten pro Quadratmeter Wohnfläche dürfen eine bestimmte Summe nicht überschreiten, und die Wohnung muss mindestens zehn Jahre dauerhaft vermietet werden. Der VPB spricht von einer doppelten Kostengrenze: Würden 3000 Euro pro Quadratmeter überschritten, gebe es keine Förderung, lägen die Kosten zwischen 2000 und 3000 Euro, sei die Bemessung der Förderung auf 2000 Euro pro Quadratmeter gedeckelt. Außerdem seien Aufwendungen für Grundstück und Außenanlagen - auch im Fall der Anschaffung - nicht begünstigt. Wer über Neubau, Umbau oder Anbau nachdenkt, solle sich frühzeitig von unabhängigen Sachverständigen beraten lassen, damit die Kosten unter dem Limit bleiben.

© SZ vom 20.06.2020 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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