Steuern:Das sind die häufigsten Fehler bei der Steuererklärung

Steuererklärung

Vor dem Abschicken, sollten alle Eintragungen noch einmal kontrolliert werden.

(Foto: Armin Weigel/dpa)

Im Schnitt bekommt jeder, der eine Steuererklärung abgibt, am Ende des Jahres mehrere Hundert Euro zurück. Ein Eintrag in der falschen Zeile oder eine vergessene Aufwendung können diese Summe aber schnell schmälern. Die häufigsten Fehler.

Von Julia Löffelholz

Einmal in der Zeile verrutscht und schon wegen Steuerhinterziehung auf der Anklagebank - davor haben viele Steuerzahler Angst. Ganz so dramatisch sind Fehler in der Steuererklärung normalerweise nicht, vergessene Posten oder falsche eingetragene Beträge können aber trotzdem viel Geld kosten. Doch die häufigsten Fehler lassen sich leicht vermeiden.

  • Aufwendungen vergessen: Besonders ärgerlich ist es, Kosten, die das Finanzamt eigentlich erstattet, einfach zu vergessen. Besonders häufig passiere das bei Aufwendungen für die private Altersvorsorge, zum Beispiel Riester- und Rürup-Rente, sagt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein. Zwar werben Anbieter damit, dass die Beiträge von der Steuer absetzbar sind. Liegt die Steuererklärung vor ihnen, vergessen die Rentensparer jedoch häufig, ihre Kosten geltend zu machen. Grundsätzlich gelte: Je komplizierter der Sachverhalt, desto mehr Fehler werden gemacht, sagt Harald Hafer, Vorstandsmitglied des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine.
  • Rechnungen bar bezahlen: Wer Kosten für Handwerker, Haushaltshilfe oder Au-Pair von der Steuer absetzen möchte, muss den Lohn überweisen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an, auch nicht, wenn eine Rechnung vorliegt. "Der Grundgedanke dieser Regelung ist, dass man so die Schwarzarbeit verringern möchte", sagt Hafer.
  • Auch außergewöhnliche Belastungen vergessen Steuerzahler häufig. "Wer nicht weiß, was zu den außergewöhnlichen Belastungen zählt, wird sie vergessen", sagt Georgiadis. Denn dieses Gebiet reicht weit: Beerdigungsaufwendungen gehören genauso dazu wie Unterhaltszahlungen und Krankheitskosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt. Von der Steuer lassen sich diese Aufwendungen allerdings erst absetzen, wenn sie addiert die Grenze der zumutbaren Eigenbelastung überschreiten. Diese ist individuell abhängig von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl. "Viele sammeln gar nicht erst die Belege, weil sie denken, dass sie die Grenze sowieso nicht erreichen", sagt Georgiadis.
  • Vermieten zum Freundschaftspreis: Bei Vermietungen an Freunde oder Familienmitglieder wird oft eine niedrigere Miete als üblich berechnet. Wer als Vermieter die Kosten für das Objekt trotzdem von der Steuer absetzen will, muss daran denken, dass dies nur erlaubt ist, wenn die Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt und es einen normalen Mietvertrag mit regelmäßigen Mietüberweisungen und Nebenkostenabrechnungen gibt.
  • Kosten im falschen Feld eintragen: In der Zeile zu verrutschen, kann teuer werden. "Im schlimmsten Fall streicht der Finanzbeamte die Kosten aus der falschen Zeile heraus, trägt sie aber nicht in die richtige Zeile ein", sagt Georgiadis. Die Rückzahlung für diese Posten geht verloren. Das Gleiche gilt, wenn der Steuerzahler beispielsweise die Kosten für eine privat bezahlte Fortbildung in das Feld "allgemeine Werbungskosten" einträgt, anstatt in "Weiterbildung", wo sie eigentlich hingehören. Hafer rät deshalb, der Steuererklärung immer Belege beizulegen, damit der Finanzbeamte die Eintragungen nachvollziehen kann.
  • Einspruchsfrist verstreichen lassen: Nach Erhalt des Steuerbescheids haben Steuerzahler einen Monat Zeit, Einspruch gegen die Erklärung zu erheben. Danach muss das Finanzamt keine Fehler mehr korrigieren. Auch nicht, wenn es selbst welche gemacht hat. Kommt dem Steuerzahler also etwas seltsam vor, kann es sich lohnen, den Bescheid noch einmal von einem Experten prüfen zu lassen. "Es ist immer gut, eine Kopie der Steuererklärung zu machen, bevor man sie abschickt, um den Steuerbescheid später mit der Erklärung vergleichen zu können", sagt Georgiadis.
  • Gar keine Steuererklärung machen: Auch wenn sie Arbeit macht, lohnt sich meistens die Mühe einer Steuererklärung. Nach Angaben des statistischen Bundesamtes bekommen fast 90 Prozent aller Steuerpflichtigen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit eine Rückerstattung. Diese beträgt im Schnitt mehr als 800 Euro.
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