Steuerliche Gleichstellung von Fahrrädern und Dienstwagen:Umsatteln, bitte!

Fahrrad Dienstwagen Steuervorteil

Bekommt ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber ein E-Bike oder Fahrrad gestellt, dann muss er es nur noch mit einem Prozent des Preises versteuern, um die Privatnutzung abzudecken.

(Foto: dpa-tmn)

Mit dem Fahrrad ins Büro? Was sich toll anhört, hatte bislang einen Haken: Das Fahrrad musste der Nutzer voll versteuern. Doch nun stellen die Finanzbehörden Fahrräder den Dienstwagen gleich - Arbeitnehmer können davon finanziell profitieren.

Von Dieter Sürig

Die Firma Eos hat einen traumhaften Standort: südlich von München, mitten im Wald. Der Nachteil: Die nächste S-Bahnstation ist fünf Kilometer entfernt - in der Gemeinde Gauting. Etwa 80 Prozent der 300 Mitarbeiter kommen mit dem Auto an ihren Arbeitsplatz. Ein Umstand, den Eos ändern will, weil das Unternehmen nachhaltiger wirtschaften möchte.

Mobilitätsberaterin Nicola Knoch arbeitete deshalb mit Eos ein Konzeptpaket aus, zu dem auch das Angebot für die Mitarbeiter gehört, ein Fahrrad gegen einen monatlichen Beitrag leasen zu können. Ein Dienstfahrrad also, das auch für private Zwecke genutzt wird. Der Arbeitgeber legt eine monatliche Prämie von 45 Euro dafür drauf, dass der Mitarbeiter auf seinen Tiefgaragenplatz verzichtet.

Steuerliche Gleichstellung wirkt rückwirkend

Was sich toll anhört, hatte bislang einen Haken: Das Fahrrad musste wegen des geldwerten Vorteils vom Nutzer voll versteuert werden. "Das Projekt war seit Sommer geplant und hat sich verzögert, weil es immer wieder vertragliche und steuerliche Fragen zu klären gab", sagt Knoch. Umso mehr freut sie sich nun über einen Erlass der deutschen Finanzbehörden. Er stellt Dienstfahrräder rückwirkend zum Jahresbeginn 2012 mit Dienstwagen steuerlich gleich, also unter das Dienstwagenprivileg nach § 8 Absatz 2 Satz 8 EStG.

Bekommt ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber ein E-Bike oder Fahrrad gestellt, dann muss er es nur noch mit einem Prozent des Preises versteuern, um die Privatnutzung abzudecken. Die Ein-Prozent-Regelung galt bislang nur für Dienstwagen. Der Mitarbeiter muss zudem beim Dienstrad die Anfahrt ins Büro nicht versteuern.

Tiefgaragen platzen aus allen Nähten

Knoch rechnet damit, dass die Nachfrage nach Diensträdern anziehen wird: "Das Interesse ist da." 50 Mitarbeiter nutzen bereits Leihfahrräder zur S-Bahn, die Eos gemeinsam mit einem Fahrradverleih anbietet. Auch das Unternehmen profitiert.

Eos arbeitet im E-Manufacturing und stellt aus elektronischen Daten per Lasertechnik Komponenten etwa für Medizintechnik und Luft- und Raumfahrt her. Eos will bald erweitern. Die Tiefgarage mit 150 Stellplätzen platzt bereits jetzt aus allen Nähten. "Wenn ich so viele Parkplätze schaffen muss, ist es für ein Unternehmen sinnvoll und günstiger, Mitarbeitern ein Leasing-Rad-Modell und weitere alternative Anreise-Modelle zu bieten", sagt Knoch.

Und Eos-Mitarbeiter Bobby Conrad freut sich schon aufs Frühjahr. Dann kommt sein E-Bike, das er gerade bestellt hat. "Ich wohne nicht weit weg, das ist eine gute Alternative zum Auto. Ich hatte eh vor, mir ein Rad zu kaufen", sagt er. Und der 31-Jährige weiß von Kollegen, die das Leasingmodell auch nutzen wollen.

Arbeitgeber kann Leasingraten steuerlich absetzen

Eos arbeitet mit dem Dienstleister Leaserad in Freiburg zusammen. Ulrich Prediger hat Leaserad 2008 gegründet und bietet Unternehmen Leasingmodelle für hochwertige Fahrräder an. Der 41-Jährige hat früher als Produktmanager in einem Medizintechnik-Konzern einen Dienstwagen gehabt, der meistens in der Garage stand. Als er seinen Arbeitgeber fragte, ob er das Auto denn gegen ein Fahrrad tauschen könne, sei er nur belächelt worden.

"Da habe ich festgestellt, dass es noch gar keine Konzepte dafür gab", sagt er. Das war 2007. Er witterte ein Geschäftsmodell, schrieb einen Businessplan und machte sich selbständig. "Ich habe nicht die Illusion, dass Vertriebsleute oder Vorstände komplett aufs Fahrrad umsteigen", sagt Prediger. Aber für kürzere Strecken sei ein Rad attraktiv. Es spare Kosten, senke Krankheitstage, und man komme viel frischer ins Büro.

Predigers Problem war, dass Diensträder nicht unter das Dienstwagenprivileg fielen - unattraktiv für Firmen und Mitarbeiter. Er schrieb an das Bundesfinanzministerium und erhielt eine "klare Absage". Es gebe keine Ansätze, das Fahrrad dem Dienstwagen gleichzusetzen, hieß es.

Anfrage bei den Landesfinanzministerien scheiterte

Im Sommer 2012 hat Prediger gemeinsam mit Verbänden wie ADFC, Bundesverband Elektromobilität und VCD an die Landesfinanzministerien geschrieben. Parallel dazu hatte der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann im Bundesrat beantragt, umweltfreundliche Elektrofahrräder in das Dienstwagenprivileg aufzunehmen, und scheiterte.

Prediger hatte derweil ein alternatives Leasingmodell für E-Bikes aufgelegt, bei dem der Arbeitgeber die Räder aber komplett finanzieren musste. Die Resonanz sei wegen fehlender Budgets und des Aufwandes bei den Unternehmen verhalten gewesen. Er habe jedoch Konzerne wie die Telekom, die Allianz oder Ebay sowie die Stadt Stuttgart als Kunden für meist kleinere Aufträge gewinnen können.

Auch bei der Lufthansa ist nun ein Pilotprojekt geplant. Bei dem neuen Modell "Jobrad" greift nun der Erlass. Der Arbeitgeber zahlt die monatlichen Leasingraten, zieht diese dem Mitarbeiter vom Gehalt ab und legt womöglich noch etwas drauf. Basis ist ein Überlassungsvertrag. Der Arbeitgeber kann die Leasingraten steuerlich absetzen, der Mitarbeiter spart gegenüber einem Kauf und bekommt alle drei Jahre ein neues Modell. Prediger rechnet nun mit einer steigenden Nachfrage. Sein Vorbild ist Großbritannien, wo es nach einer Steuervergünstigung einen Boom für Firmenfahrräder gebe.

Parkplatznot und Umweltschutz

Der Bedarf dürfte wegen der Parkplatznot in Innenstädten und aus Umweltgründen eher steigen. Für 2012 rechnet der Zweiradverband ZIV mit 400.000 verkauften Elektrorädern in Deutschland, doppelt so viel wie vor zwei Jahren. Roland Huhn vom ADFC begrüßt die neue Regelung: "Das ist praktikabel und einfach, die volle Versteuerung war ungerecht". Er erwartet nun, dass Diensträder gesellschaftsfähig werden. "Ein Unternehmen, das keine Rechtssicherheit hat, verzichtet im Zweifelsfall auf Dienstfahrräder", das sei vorbei.

Beim Bundesverband Elektromobilität sieht Christian Heep in der Gleichbehandlung von Dienstwagen und -rädern "ein aktives Zeichen zur Förderung alternativer Fortbewegungsmöglichkeiten". Er ist zuversichtlich, "dass diese Entscheidung die Attraktivität des Einsatzes von Fahrrädern in Firmen, Verwaltungen und Organisationen deutlich erhöhen wird". Mobilitätsberaterin Nicola Knoch rät nun dazu, die Steuerklausel zu nutzen: "Es gibt wenig Erfahrungswerte, aber man sollte es einfach ausprobieren."

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