Steuerhinterziehung:Ein Riegel vors Hintertürchen

Wer massiv Steuern hinterzieht, soll mit einer Selbstanzeige nicht mehr davonkommen können. Die Koalition hat sich auf eine obligatorische Strafgebühr geeinigt.

Claus Hulverscheidt

Bürger, die in großem Umfang Steuern hinterziehen, können in Zukunft nicht mehr per Selbstanzeige einer Bestrafung entkommen. Nach wochenlangem Streit einigte sich die schwarz-gelbe Koalition darauf, dass die sogenannte strafbefreiende Selbstanzeige nur noch für Fälle gelten soll, in denen die Steuerschuld weniger als 50.000 Euro beträgt.

Regierung grundsätzlich zu Steuerdaten-Kauf bereit

Steuerhinterziehung im großen Stil soll bei Selbstanzeige mit fünf Prozent der hinterzogenen Summe bestraft werden.

(Foto: dpa)

Wer mehr Geld hinterzogen hat und sich aus Reue oder aber aus Angst vor Entdeckung beim Finanzamt meldet, muss dagegen eine Geldbuße von fünf Prozent auf den hinterzogenen Betrag zahlen. Wer sich anderweitig erwischen lässt, wird - wie bisher - abhängig vom Betrag mit einer Geld- oder Haftstrafe belegt.

Mit der Einigung der Koalitionsfraktionen wird der Gesetzentwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in einem entscheidenden Punkt verschärft. Zwar wollte auch Schäuble den Druck auf Steuerhinterzieher erhöhen, indem der Fiskus beispielsweise eine nur scheibchenweise Offenlegung von Schwarzgeldkonten nicht mehr akzeptiert.

Den von der Unionsfraktion geforderten fünfprozentigen Strafzuschlag hielt er aber wie auch die FDP-Fraktion für verfassungswidrig, da sich Strafe und Strafbefreiung seiner Ansicht nach gegenseitig ausschließen. Um das Problem zu umgehen, wird die Strafbefreiung bei Summen oberhalb von 50.000 Euro nun faktisch abgeschafft.

Stattdessen erhält ein Bürger, der sich selbst anzeigt, nun die Garantie, dass sein Verfahren gegen Zahlung einer festen Geldbuße von fünf Prozent eingestellt wird. Der Staat verzichtet also auf jeden Ermessensspielraum.

Selbstanzeigen aus Angst, nicht aus Reue

Mit der Neuregelung kann der Fiskus nun stärker zwischen kleineren Fällen und groß angelegter, planmäßiger Steuerhinterziehung differenzieren. Bisher müssen auch Bürger, die Millionenbeträge vor dem Finanzamt versteckt haben und sich dann selbst anzeigen, nur einen Nachzahlungszins von sechs Prozent pro Jahr entrichten. Sie wurden damit genauso behandelt wie jemand, der seine Steuererklärung einfach nur ein paar Wochen zu spät abgibt.

Die Zahl der Selbstanzeigen war in den vergangenen Jahren dramatisch in die Höhe geschnellt, nachdem mehreren Bundesländern CDs mit den Kontodaten von Schwarzgeldbesitzern angeboten worden waren.

Experten werten dies als Beleg dafür, dass sich die meisten Betroffenen nicht etwa aus Reue selbst bei den Behörden anzeigen, sondern allein aus Angst vor Entdeckung.

Grüne kritisieren Teilselbstanzeige

Der Bundestag soll das "Schwarzgeldbekämpfungsgesetz" der Koalition nach der Einigung von Union und FDP nun Mitte März verabschieden. Der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Klaus-Peter Flosbach, sagte, die Zeiten, in denen die Selbstanzeige bequem als letzte Ausfahrt vor der Entdeckung genutzt werden konnte, seien nun endgültig vorbei. Sein FDP-Kollege Volker Wissing erklärte, die Koalition beseitige "sozialdemokratischen Reformstau".

Der Entwurf wird zumindest in Teilen auch von der Opposition unterstützt. Die Grünen kritisieren allerdings, dass der Fiskus das - je nach Entdeckungsrisiko - scheibchenweise Offenlegen von Konten zwar künftig nicht mehr akzeptieren will, Bürger, die heute bereits eine Teilselbstanzeige erstattet haben, aber weiter straffrei ausgehen sollen.

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