Steuerfreie Extras:Mehr Lohn? Lieber Geld für die Kita

Tagesmutter im Alltag

Gut, wenn der Arbeitgeber die Kinderbetreuung sponsert.

(Foto: Jan-Philipp Strobel/dpa)
  • Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern steuerfreie Extras gewähren. Mittlerweile machen die Hälfte aller deutschen Unternehmen davon Gebrauch.
  • Seit Jahresbeginn gibt es dafür noch mehr Spielraum, zum Beispiel bei Zuschüssen für Kinderbetreuung oder Gasrechnungen.

Überblick von Berrit Gräber

Mehr Gehalt zu bekommen ist wunderbar. Aber noch besser kann es sein, wenn sich der Chef stattdessen an der Stromrechnung beteiligt, Gutscheine für Einkäufe im Supermarkt oder fürs Tanken zahlt und die Kita-Gebühren für die Kleinen übernimmt. Das Einkommensteuergesetz erlaubt Betrieben viele Tricks, um Mitarbeitern abseits des Fiskus einige hundert Euro mehr zu spendieren. Auch der Arbeitgeber profitiert. Seit Anfang des Jahres ist die Palette an steuer- und abgabenfreien Möglichkeiten noch größer geworden, wie Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin erläutert.

Bis zu 600 Euro im Jahr darf die Firma jetzt steuerfrei drauflegen, wenn es um die kurzfristige Betreuung von Kindern bis 14 Jahre oder pflegebedürftigen Angehörigen geht - zusätzlich zum Arbeitslohn. "Das ist für Notfälle gedacht und eine vernünftige Lösung", betont Klocke. Muss eine Sekretärin zum Beispiel sonntags kurzfristig arbeiten, kann ihr Chef die benötigte Tagesmutter oder Pflegekraft bezahlen, ganz ohne Abzüge. Auch für die Betreuung zu Hause. Bedingung ist, dass der Mitarbeiter unbedingt arbeiten muss. Bei Kindern mit Handicap gilt keine Altersgrenze, wenn sie schon vor dem 25. Geburtstag behindert waren.

Unabhängig davon kann der Chef wie bisher Gehaltsextras zahlen. Zum Beispiel einen monatlichen Zuschuss für die Gasrechnung, für den Bus zur Arbeit, den Hort oder den Ernährungskurs. Verhandelbar ist auch, dass Beschäftigte auf Firmenkosten essen oder zum Friseur gehen, außerdem können Mitarbeiter Zuschüsse fürs Internet zu Hause erhalten oder für die Tagesmutter, für einen Anti-Stress-Kurs, ein neues Handy oder IPad.

Dem Chef steht es frei, seine Angestellten gleich mit mehreren Gehaltsextras zu belohnen, wie Sabine Unkelbach-Tomczak erläutert, Anwältin und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Seit 2015 darf er auch teurer schenken - zu persönlichen Ereignissen wie dem Geburtstag dürfen die Blumen oder Bücher jetzt 60 Euro kosten statt bisher 40 Euro.

Allein mit dem Kombinieren von Einkaufsgutschein und Krippenzuschuss können Berufstätige etwa 200 Euro mehr im Monat herausholen - ganz ohne Abzüge. Nach Angaben der Unternehmensberatung Towers Watson bessern mindestens 50 Prozent der Unternehmen die Gehälter ihrer Mitarbeiter durch steuerfreie Extras auf. Tendenz steigend.

Der Verzicht auf eine Gehaltserhöhung sollte aber nicht zur Dauerlösung werden. Wer jahrelang deutlich weniger in die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme einzahlt, kriegt das womöglich bei Arbeitslosigkeit und im Rentenalter zu spüren. Auch der Anspruch auf Krankentagegeld wird geringer. "In der Regel handelt es sich bei den Extras aber nicht um Riesensummen", sagt Klocke. Damit der Verdienst nicht langfristig stagniert, sind Lohnverhandlungen zusätzlich ratsam. Folgende Gehaltsextras können interessant sein:

Kinderbetreuung: Richtig viel Entlastung ist drin, wenn der Arbeitgeber die Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern sponsert. Kriegt ein junger Vater 150 Euro als Krippenzuschuss, kann er davon voll profitieren. Von 150 Euro mehr Gehalt bleiben ihm nach Steuern und Abgaben gerade mal um die 70 Euro übrig. Der Beitrag für Kindergarten, Hort, Krippe oder das Honorar für eine Tagesmutter können vom Chef bezuschusst oder ganz übernommen werden. Nach oben gibt es keine Grenze.

Tanken, Bus und mehr: Für Sachleistungen wie Tank-Bons oder das Jobticket für öffentliche Verkehrsmittel darf der Chef pro Monat und Mitarbeiter 44 Euro ausgeben. Um auf den gleichen Wert zu kommen, müsste der Beschäftigte beim Gehaltspoker etwa 100 Euro mehr brutto rausholen. Die Firma darf die 44 Euro alternativ auch für Strom, Gas, den Friseur oder Warenkäufe jeder Art zahlen. Aber: Eine Sachleistung gibt es nur einmal im Monat. Tanken plus Friseur geht nicht. Zusätzlich noch 21 Euro extra sind dagegen erlaubt, wenn der Mitarbeiter für die Firma Reklame fährt und sich einen Werbeaufkleber ans Auto klebt. Außerdem darf zum Urlaubsgeld noch einmal eine "Erholungsbeihilfe" von über 300 Euro im Jahr kassiert werden, je nach Familiensituation.

Mittagessen: Gibt es keine Kantine, können Firmen zusätzlich zu den Sachleistungen die Verpflegung ihrer Mitarbeiter sponsern. Etwa mit Restaurant-Gutscheinen oder Essens-Schecks, die bei bestimmten Anbietern oder Supermärkten eingelöst werden können. Bons bis zu 6,10 Euro pro Arbeitstag bleiben abgabenfrei. Allein mit 15 Essens-Coupons lassen sich 91,50 Euro im Monat dazuverdienen. Um aufs gleiche Netto-Plus zu kommen, müsste der Chef etwa 180 Euro mehr Gehalt lockermachen.

Handy und PC: Pauschal bis zu 50 Euro im Monat können Beschäftigte außerdem für ihre privaten Internetgebühren aushandeln - das entspräche etwa 110 Euro mehr brutto. Einen unbegrenzten Zuschuss darf die Firma zahlen, wenn sie ihrem Mitarbeiter für zu Hause die gesamte Hard- und Software überlässt wie PC, Laptop, das neuste iPad, Smartphone oder Fax. Die Geräte dürfen auch ausschließlich privat gebraucht werden, ohne dass Steuer und Sozialabgaben anfallen. Voraussetzung: Die Firma ist der Eigentümer oder Mieter (bei Leasing). Verschenkt der Chef ein Gerät, will der Fiskus dagegen Steuern sehen.

Gesundheit: Die Firma darf Mitarbeiter finanziell unterstützen bei Kursen und Trainings, die die Gesundheit fördern, auch außerhalb des Betriebs. Als Extras zum Gehalt sind beispielsweise Wirbelsäulen-Kurse aushandelbar, Anti-Stress- oder Burn-out-Trainings, Entspannungs- und Nichtraucher-Kurse sowie Lehrgänge rund um eine gesunde Ernährung. Dafür sind pro Mitarbeiter jährlich bis zu 500 Euro abgabenfrei drin. Mitgliedschaften bei Sportvereinen und Fitnessstudios sind ausgenommen.

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