Ganz gleich, ob Sie nachzahlen sollen oder sich über eine Rückzahlung freuen können: Sie sollten Ihren Steuerbescheid immer eingehend überprüfen. Denn viele Steuerbescheide sind fehlerhaft. Fällt Ihnen das erst später auf, ist die Einspruchsfrist möglicherweise abgelaufen. Dann ist es ganz schön schwierig, das zu viel gezahlte Geld zurückzubekommen.
Der Einkommensteuerbescheid ist bis auf kleine Länderunterschiede immer auf die gleiche Weise aufgebaut. Generell ist zu prüfen: Sind die Kommata bei Zahlen richtig gesetzt, sind Zahlen verdreht worden? Wurden alle Angaben der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers korrekt und vollständig übernommen? Letzteres können Sie herausfinden, wenn Sie den Steuerbescheid mit dem Kontrollausdruck vergleichen, den Sie am Ende des Jahres von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben. Auch, wenn Sie eine Firma vor Jahresende verlassen haben, bekommen Sie den Ausdruck.
Steuernummer und persönliche Angaben
Schauen Sie auf der ersten Seite des Steuerbescheids, ob Ihre Steuer-Identifikationsnummer korrekt ist. Diese finden Sie oben links. Wenn Sie im letzten Jahr umgezogen sind, könnte sich auch ein Fehler in Ihre Adresse eingeschlichen haben.
Vorläufigkeit
Unter der Adresse finden Sie das Wort Festsetzung und eventuell den Hinweis, dass der Bescheid "nach § 165 Abs. 1 AO teilweise vorläufig" ist. Das ist ziemlich oft der Fall, weil sich das Steuerrecht immer wieder ändert und häufig ein gerade anzuwendendes Steuergesetz gerichtlich geprüft wird. Ist auf Ihrem Steuerbescheid die Vorläufigkeit vermerkt, ist das ein gutes Zeichen. Das heißt nämlich, dass Sie später noch Rückzahlungen erhalten können, wenn das Urteil zugunsten der Steuerzahler ausfällt.
Steuerschuld
Ebenfalls auf der ersten Seite des Bescheids finden Sie die Festsetzungstabelle. Darin ist die Steuerschuld unterteilt in Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. In der ersten Spalte finden Sie immer die Steuerschuld, also das, was Sie insgesamt zahlen müssen. In der zweiten Spalte steht die Summe, die Sie bereits geleistet haben: die schon gezahlten Steuern, zum Beispiel die einbehaltene Lohnsteuer, Einkommensteuervorauszahlungen und bei Selbständigen die Körperschaftssteuer. Je nachdem, ob die Steuerschuld oder die bereits geleisteten Zahlungen höher sind, müssen Sie entweder Steuern nachzahlen oder bekommen Geld vom Finanzamt zurück. Rechnen Sie auf jeden Fall nach und prüfen Sie auch, ob die abgedruckten Zahlen der Realität entsprechen.
Kontodaten
Wenn Ihnen Steuern zurückerstattet werden, vergessen Sie nicht, Ihre Kontodaten anzuschauen. Diese befinden sich unterhalb der Festsetzungstabelle. Falls sich dort ein Fehler eingeschlichen hat, kann es passieren, dass ein anderer Ihr Geld erhält. Das Schlimme ist: Wenn Sie die Bankverbindung fahrlässig nicht überprüft haben, trifft Sie eine Mitschuld. Damit haben Sie keine Chance, dass das Finanzamt die Steuererstattung nochmal vornimmt.