Kosten für Bewerbungen können in voller Höhe abgesetzt werden. Dazu zählen nicht nur Ausgaben für Bewerbungsmappen oder die Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen, sondern auch solche für Bücher, Fachzeitschriften und Kurse. Wer nicht mehr alle Ausgaben belegen kann, darf pauschal 2,50 Euro pro elektronischer Bewerbung und 8,50 Euro pro per Post versendeter Bewerbung angeben. Als Nachweise gelten Kopien von Bewerbungsschreiben und Antworten.
Auch Kosten, die bei einem beruflich bedingten Umzug anfallen, gelten als Werbungskosten. Bei einem privaten Umzug lassen sich die Kosten für ein Umzugsunternehmen als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.
Bis zu 4000 Euro können Steuerzahler für die Betreuung des Kindes absetzen.
(Foto: dpa)Sonderausgaben
Sonderausgaben sind Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzurechnen sind und nicht in das Gebiet der haushaltsnahen Dienstleistungen fallen, zum Beispiel Beiträge für die Altersversorgung. So können für das Jahr 2018 maximal 20 393 Euro (40 785 Euro bei Verheirateten) von der Steuer abgezogen werden. Die Höchstbeträge werden jährlich angehoben.
Auch Kranken- und Pflegeversicherung können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung und andere Versicherungen, die persönliche Lebensrisiken absichern, wie zum Beispiel Unfallversicherung oder Haftpflichtversicherung, sind nur in Grenzen absetzbar - nämlich dann, wenn Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zusammen unter 1900 Euro bei Angestellten und unter 2800 Euro bei Selbständigen liegen. Anderenfalls wirken sich die Versicherungskosten nicht mehr steuersenkend aus.
Eltern können zwei Drittel ihrer Kinderbetreuungskosten als Sonderkosten von der Steuer absetzen, maximal 4000 Euro pro Kind und Jahr. Zudem darf das Kind nicht älter als 14 Jahre sein. Kann es sich aufgrund einer geistigen oder körperlichen Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, nicht selbst finanziell unterhalten und lebt im Haushalt der Eltern, gilt keine Altersbeschränkung. Besucht das Kind ein Internat, lassen sich auch dafür Kosten von der Steuer absetzen, allerdings nur für den Unterricht, nicht aber für Kost und Logis.
Nachhilfeunterricht kann nur in Ausnahmefällen von der Steuer abgesetzt werden, nämlich dann, wenn schulische Lücken durch einen beruflich bedingten Umzug der Familie entstanden sind. Kosten für Nachhilfeunterricht lassen sich dann bis zu einer Grenze von 1926 Euro (Stand 2018) zu 75 Prozent geltend machen.
Auch Spenden, gezahlte Kirchensteuer und Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner gehören zu den Sonderausgaben. Letztere sind alternativ auch als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Nicht absetzbar sind dagegen Unterhaltszahlungen für Kinder, es sei denn, die Kinder sind gesetzlich unterhaltspflichtig und der Elternteil, der Unterhalt zahlt, nimmt weder Kindergeld noch Kinderfreibetrag in Anspruch.
Kosten für das Seniorenheim können als außergewöhliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden.
(Foto: iStockphoto/Anne de Haas)Außergewöhnlich Belastungen
Der Bereich der außergewöhnlichen Belastungen ist vielfältig und reicht von Scheidung über Krankheit bis hin zur Beerdigung eines Familienangehörigen. Die Kosten müssen allerdings so hoch sein, das sie über die Grenze der zumutbaren Belastungen hinausgeht. Diese Grenze ist abhängig von Einkommen, Familienstand und Zahl der Kinder.
Kosten einer Beerdigung beispielsweise lassen sich nur von der Steuer absetzen, wenn das Erbe geringer ist als die Kosten für die Beerdigung. Bei einer Scheidung lassen sich nur solche Kosten absetzen, die zwangsläufig durch das Gerichtsverfahren entstehen, also Anwaltskosten, Gerichtskosten und Fahrtkosten zum Notar. Auch Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner können geltend gemacht werden, sofern sie nicht schon als Sonderkosten eingetragen wurden.
Als außergewöhnliche Belastung gelten zudem Krankheits- und Pflegekosten, die nicht die Krankenkasse übernimmt. Auch wenn durch einen Brand oder ein Hochwasser existenziell wichtige Gegenstände wie Kleidung oder Hausrat verloren gegangen sind, gibt es steuerliche Erleichterung - aber nur, wenn keine allgemeine Versicherung möglich war und zumutbare Schutzmaßnahmen ergriffen worden sind. Die Ausgaben dürfen den Wert des ersetzten Gegenstandes zudem nicht überschreiten.