Steuererklärung 2017:So holen sich Steuerzahler Hunderte Euro zurück

Fahrtenbuch

Neue Urteile nützen Dienstwagen-Fahrern bei der Steuererklärung

(Foto: dpa)

Der Countdown läuft: Ende Mai sind Steuererklärungen fällig. Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, sollte es trotzdem tun.

Von Von Hermann-Josef Tenhagen und Udo Reuß, Finanztip

Die einen müssen, die anderen wollen - und fast alle sollten die Steuererklärung 2016 machen. Bei neun von zehn abgegebenen Steuererklärungen zahlte das Finanzamt Steuern zurück. Im Schnitt 900 Euro waren es laut der amtlichen Statistik. Dieses Jahr könnte die Summe sogar noch höher ausfallen, weil der Steuertarif erstmals die Inflationsrate berücksichtigt und Grund- und Kinderfreibetrag genauso wie das Kindergeld erhöht wurden.

Neue Urteile im Blick haben: Es gibt immer wieder Urteile, von denen Steuerzahler profitieren können - zuletzt das zum häuslichen Arbeitszimmer. Die jüngsten Urteile nützen Dienstwagen-Fahrern: Wer seinen Firmenwagen auch privat nutzt, versteuert diesen geldwerten Vorteil meist pauschal mit der Ein-Prozent-Regelung. Das ist bequemer als ein Fahrtenbuch, kann aber ganz schön teuer kommen. Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied nun: Fahrer, die ihre Tankquittungen selber zahlen, dürfen diese Ausgabe als Werbungskosten absetzen. Und wer vom Arzt zeitweise das Autofahren verboten bekommt, braucht für diese Monate den geldwerten Vorteil überhaupt nicht zu versteuern. Das entschied das Finanzgericht Düsseldorf im Januar.

Die wichtigsten Steuerspartricks kennen: Wer zum ersten Mal eine Steuererkärung macht, sollte sich auf die wichtigsten Spartipps konzentrieren. Das sind die beruflichen Ausgaben (vor allem Fahrtkosten), Sonderausgaben (zum Beispiel die Rentenversicherung), außergewöhnliche Belastungen (zum Beispiel Ausgaben für Zahnimplantate), haushaltsnahe Dienstleistungen (etwa Putzhilfe oder Gärtner) und Handwerkerkosten (wie Schornsteinfeger und Klempner).

Steuersoftware nutzen: Wer in die Details gehen will, sollte eine Steuersoftware benutzen. Zwar lassen sich mit dem Elster-Formular und dem Elster-Online-Portal kostenlose Services der Finanzverwaltung nutzen. Doch die enthalten keine Tipps. Anders eine professionelle Steuersoftware wie Tax 2016, Quicksteuer 2016, Wiso Steuer-Sparbuch und Steuersparerklärung. Die können Steuerzahler einfach auf dem Rechner installieren. Inzwischen gibt es aber auch gute Programme, die sich online im Browser benutzen lassen, wie das von Smartsteuer oder von Wiso. Die Investition für solche Programme liegt zwischen 15 und 40 Euro und ist steuerlich absetzbar.

Abgabefrist verlängern: Jetzt im März ist eine gute Zeit, mit der Steuer zu starten, aber nicht jeder schafft das. Dieses Jahr müssen Steuerzahler die Erklärung wie in den Vorjahren bis Ende Mai abgeben. Von 2019 an ändert sich das. Dann ist für Steuererklärungen zwei Monate länger Zeit. Wer die Frist reißt, sollte dringend beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Wer seine Steuererklärung für 2016 freiwillig abgibt, hat ohnehin bis zum 31. Dezember 2020 Zeit. Die neuen Fristen und Sanktionen sind im Steuermodernisierungsgesetzes festgeschrieben.

Zeit schinden: Wer einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein mit der Steuererklärung beauftragt, hat damit bis Jahresende Zeit. In Hessen sogar bis zum 28. Februar 2018. Zumindest einen Teil der Steuerberatungskosten lassen sich von der Steuer zurückholen.

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