Steuererklärung 2011:Die größten Irrtümer bei der Steuer

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Der 31. Mai bereitet vielen Kopfschmerzen. Bis zu diesem Termin müssen Steuerpflichtige ihre Erklärung für 2011 beim Finanzamt abgeben. Das heißt: Belege ordnen, lästige Formulare ausfüllen. Eine Übersicht, was viele dabei falsch machen - und wie sie sich vom Finanzamt sechs Prozent Zinsen holen können.

Malte Conradi

[] Die Frist verstreichen lassen

Wer seine Steuererklärung selbst macht, muss sie bis 31. Mai beim Finanzamt abgeben. Nur wer sich vom Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lässt, hat bis Jahresende Zeit. Die Frist ist ernst gemeint. Wird sie überschritten, kann der Finanzbeamte einen Zuschlag erheben. Wer triftige Gründe hat, kann einen Aufschub beantragen. Die Frist gilt nicht für alle, die die Erklärung freiwillig abgeben - etwa Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte. Sie haben vier Jahre Zeit für die Erklärung.

[] Gar keine Steuererklärung abgeben

Weil Arbeitnehmern die Einkommensteuer automatisch vom Lohn abgezogen wird, könnte man auf die Idee kommen, die Sache sei damit erledigt. Tatsächlich sind viele Angestellte nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Nach Erfahrung von Ulrich Derlien, Steuerberater bei der Augsburger Kanzlei Sonntag & Partner, lohnt es sich aber fast immer, freiwillig eine Erklärung abzugeben: "Höhere Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen führen zu einer Steuererstattung." Auch wer Handwerker oder eine Haushaltshilfe beschäftigt hat, kann Geld zurückbekommen. Ein Risiko geht der Arbeitnehmer dabei nicht ein. Sollte wider Erwarten statt einer Steuererstattung eine Nachzahlung herauskommen, ist es möglich, die Erklärung innerhalb eines Monats zurückzuziehen. Übrigens: Nur weil man einmal eine freiwillige Steuererklärung abgegeben hat, ist man nicht dazu verpflichtet, das im nächsten Jahr wieder zu tun.

[] Kapitalvermögen verschweigen

Die Abgeltungssteuer hat vieles vereinfacht. So einfach, dass Einkommen aus Kapitalvermögen in der Steuererklärung nicht mehr auftauchen müssen, ist es aber nicht. Von ausländischen Konten etwa wird die Pauschalsteuer nicht automatisch abgeführt. Solche Einkünfte müssen dem Finanzamt gemeldet werden.

Und manchmal lässt sich auch Geld zurückholen: Wenn der individuelle Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, kann man seine Kapitaleinkünfte nach diesem Satz versteuern. Zu viel gezahlte Abgaben gibt's dann zurück.

[] Bei der Pendlerpauschale schummeln

Es mag verlockend sein, bei der Angabe der gefahrenen Kilometer zum Arbeitsort ein bisschen großzügiger zu rechnen. Schließlich summieren sich auch kleine Übertreibungen übers Jahr hinweg zu einer ordentlichen Summe. Aber kaum etwas ist für die Finanzbeamten leichter zu überprüfen - mit einem Routenplaner im Internet ist das in wenigen Sekunden gemacht. Nicht einmal aufrunden ist erlaubt. Wer also 69,9 Kilometer zurücklegt, darf in der Steuererklärung nicht einfach 70 Kilometer angeben. Es zählen nur die vollen Entfernungskilometer, in diesem Fall 69. Ulrich Derlien und seine Kollegen stellen immer wieder fest, dass viele Steuerzahler falsche Vorstellungen von der Pendlerpauschale haben. So glaubten viele, es zählten alle gefahrenen Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsort, sagt Stefan Schirpfer, ebenfalls Steuerberater bei Sonntag & Partner. Maßgebend sei nicht, welche Strecke der Arbeitnehmer tatsächlich nutze, sondern die kürzeste nutzbare Verbindung. Nur wenn man dadurch Zeit spart, kann man ausnahmsweise einen Umweg angeben.

[] Fehler auf sich beruhen lassen

Viele glauben, dass sie nichts mehr ändern können, sobald ihre Steuererklärung beim Finanzamt ist. Dabei sind Fehler zulasten des Finanzamts zu melden und fehlende Unterlagen nachzureichen, die Angaben müssen nach bestem Wissen und Gewissen korrekt sein. Das gilt auch noch, nachdem der Bescheid ergangen ist. Fehler des Finanzamtes zugunsten des Steuerpflichtigen darf man auf sich beruhen lassen.

[] Handwerkerkosten voll angeben

Sehr beliebte Steuerregel: die Abzugsfähigkeit von Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten. Doch hier werden oft Fehler gemacht. Privathaushalte können bei Handwerker-Rechnungen und Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen die Lohnkosten geltend machen. Und zwar nur diese, Ausgaben für Material zählen nicht. Von dieser Summe zieht das Finanzamt 20 Prozent direkt von der Einkommensteuer ab. Voraussetzung ist, dass die Lohnkosten einzeln ausgewiesen werden und nicht bar bezahlt wurde.

[] Rentner geht das Ganze nichts an

Früher war das meistens wirklich so. Seit 2005 aber werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu einem Jahr für Jahr steigenden Anteil besteuert. Wer also eine hohe oder mehrere Renten bezieht, kann durchaus zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein.

Dabei ist zu beachten, dass nicht die ganze Rente der Steuer unterliegt, sondern nur der jeweilige Ertragsanteil, der sich nach dem Jahr des Renteneintritts richtet: Alle Renten, deren Beginn vor 2005 liegt, werden zu 50 Prozent besteuert. Der steuerpflichtige Anteil steigt seither jährlich um zwei Prozent. Wer 2020 in Rente geht, muss 80 Prozent seiner Bezüge versteuern. Natürlich gelten auch für Rentner die Grundfreibeträge (Ledige 8004 Euro, Verheiratete 16 008 Euro).

[] Lieber Erstattung als Nachzahlun g

Jede Erstattung bedeutet, dass man dem Finanzamt einen zinsfreien Kredit gewährt hat. Es wäre sinnvoll, die Sache umzudrehen. Mit einem Lohnsteuerermäßigungsantrag zahlt man Monat für Monat weniger. Zinsen zahlt der Fiskus erst vom 15. Monat an. Dann allerdings viel: sechs Prozent, das ist mehr als jede Bank. Unter Umständen kann sich auch das lohnen, sagt Peter Kauth von Steuerrat24: "Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, eine hohe Rückzahlung erwartet und das Geld gerade nicht braucht, kann es einfach beim Finanzamt liegen lassen." Vier Jahre hat man Zeit bis zur Abgabe der Steuererklärung, für 33 der 48 Monate gibt es dann den Spitzenzins - so sicher wie deutsche Staatsanleihen.

[] Beiträge für die private Krankenversicherung voll ansetzen

Viele Privatversicherte tragen ihre gesamten Beiträge in die Steuererklärung ein - und wundern sich dann, wenn das Finanzamt sie nicht akzeptiert. Denn nur die Beiträge für die Basisversorgung können steuerlich in voller Höhe geltend gemacht werden. Alle Kosten für Zusatzleistungen hingegen wirken sich in den meisten Fällen nicht aus. Die Aufteilung der Beiträge auf Basisversorgung und Zusatzleistungen geht aus der jährlichen Beitragsbescheinigung von der Versicherungsanstalt hervor. Diese Daten gehen inzwischen meistens auch an die Finanzbehörden, dort weiß man also Bescheid.

© SZ vom 19.05.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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