Finanzamt: Steuererklärung 2010:Die Geld-zurück-Garantie

Wer jetzt noch nicht alle Unterlagen beisammen hat, sollte sich beeilen: Ende Mai endet die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2010. Der Aufwand kann sich lohnen. Die wichtigsten Änderungen und Tipps, um möglichst viele Freibeträge auszuschöpfen.

Oliver Bilger

Ja, sie ist lästig, manchmal unverständlich, oft zeitraubend und vor allem furchtbar unbeliebt: die Einkommensteuererklärung. Dabei hat das Statistische Bundesamt Zahlen veröffentlicht, die jeden animieren sollten, seine Steuererklärung abzugeben. Denn in den meisten Fällen bringt sie bares Geld. Knapp 90 Prozent der Arbeitnehmer haben im Jahr 2006 eine Erstattung vom Finanzamt erhalten. Das haben die Statistiker in Wiesbaden - wegen langer Abgabefristen erst kürzlich - ausgerechnet. Durchschnittlich hat der Fiskus 823 Euro an die Steuerzahler überwiesen. Wieso es soviel zurück gibt? Weil die Steuer, die pro Monat vom Gehalt abgezogen wird, nur auf einer Schätzung beruht.

Finanzamt: Steuererklärung 2010: An die Bögen, fertig, los - die Steuererklärung kann sich lohnen.

An die Bögen, fertig, los - die Steuererklärung kann sich lohnen.

(Foto: dpa-tmn)

Schätzungen zufolge lassen trotzdem bis zu 25 Prozent der 40 Millionen Arbeitnehmer den Abgabetermin verstreichen. Die Aussicht auf eine stattliche Rückzahlung sollte doch Ansporn sein, die Steuererklärung zügig abzugeben. Am 31. Mai ist Stichtag beim Finanzamt. Wer die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nimmt, kann sich bis zum Jahresende Zeit lassen. Entsprechend später bekommt er jedoch auch seine Rückzahlung. Kann der 31. Mai nicht eingehalten werden, sollte der Steuerzahler bei seinem Finanzamt schriftlich eine Fristverlängerung beantragen, raten Experten. Die gesetzliche Frist zur freiwilligen Abgabe der Steuererklärung 2010 endet eigentlich erst am 31. Dezember 2014. Doch die Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder von Januar setzen fest, dass die Frist maximal nur bis zum 31. Mai 2012 verlängert werden kann. In jedem Fall gilt: "Aufraffen, kein Geld verschenken", ermuntert Udo Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine zur Abgabe der Steuererklärung. (Dieser Absatz wurde korrigiert, dank der Anmerkungen in den Kommentaren.)

Auch in diesem Jahr können sich die Bürger auf mehr Geld im Portemonnaie freuen. Vor allem weil 2010 mehr vom Einkommen steuerfrei bleibt. Diverse Freibeträge wurden erhöht: Der Grundfreibetrag wurde für Alleinstehende auf 8004 Euro angehoben, für Verheiratete auf 16.008 Euro. Besser absetzbar sind Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung - hier alle Änderungen im Überblick.

Wer muss eigentlich eine Steuererklärung abgeben? Grundsätzlich jeder, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat. So steht es im Einkommensteuergesetz. Weil aber jeder Arbeitnehmer monatlich Lohnsteuer bezahlt, ist die Abgabe in der Regel freiwillig. Doch keine Regel ohne Ausnahme. Arbeitnehmer etwa, die bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, müssen eine Steuererklärung abgeben. Bei Nebeneinkünften von mehr als 410 Euro im Jahr sind ebenso Formulare auszufüllen. Dazu zählen Renten- oder Mieteinnahmen. Wurde auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen, ist die Steuererklärung Pflicht. Gleiches gilt für Ehepaare, die die Lohnsteuerklassen III und V auf ihren Lohnsteuerkarten kombinieren. Eine Erklärung abgeben muss auch, wer Entschädigungen oder Abfindungen erhalten hat. Dies gilt auch bei Lohnersatzleistungen wie Kranken- oder Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I, Elterngeld und Aufstockungsbeträgen zur Altersteilzeit. Selbständige und Freiberufler stehen in der Pflicht.

Die wichtigsten Änderungen und Tipps für die Steuererklärung

Auf den großen Wurf müssen die Bürger noch warten. Die Bundesregierung will zwar das Steuerrecht vereinfachen und hat mittlerweile den Entwurf eines entsprechenden Gesetzes vorgelegt. Die meisten Maßnahmen wird der Bürger aber erst im nächsten Jahr zu spüren bekommen. Dennoch gibt es bei der aktuellen Steuererklärung einige Neuregelungen zu beachten. Die wichtigsten Änderungen und Tipps für die Steuererklärung.

Freibeträge

Der Grundfreibetrag ist um 170 Euro auf insgesamt 8004 Euro für Alleinstehende gestiegen. Für Ehepaare ist der Betrag doppelt so hoch. Der Freibetrag je Kind liegt 2010 bei 4368 Euro und ist damit im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Hinzu kommt pro Kind noch einmal ein Betreuungsfreibetrag von 2640 Euro. Da Kindergeld und Kinderfreibeträge gestiegen sind, ist je nach Einkommen bis zu 467 Euro Steuerersparnis drin. Das hat die Zeitschrift Finanztest errechnet. Zusätzlich drücken Kosten für Kita, Hort oder Tagesmutter die Steuerlast. Das Finanzamt muss bis zu 4000 Euro Kinderbetreuungskosten akzeptieren. Die Werbekostenpauschale für Arbeitnehmer liegt bei 920 Euro. Ausgaben, die über diesem Betrag liegen, mindern die Steuerschuld. Gleiches gilt für Sonderausgaben, wie die Kirchensteuer oder Spenden.

Krankenversicherung

Gesetzlich Krankenversicherte können erstmals sämtliche Kassenbeiträge für Basistarife als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Dies gilt auch für Beiträge zur Pflegeversicherung. Der Steuererklärung 2010 wurde eigens dafür eine "Anlage Vorsorgeaufwand" beigefügt. Angegeben werden können alle Beiträge, inklusive möglicherweise gezahlter Zusatzbeiträge. Auch privat Krankenversicherte können diese Kosten absetzen. Allerdings nur, wenn ihre Beiträge "Leistungen absichern, die dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Krankentagegeld oder ähnlicher Leistungen entsprechen", heißt es vom Bund der Steuerzahler. Die Kosten für Chefarzt-Behandlung oder die Unterbringung im Einzelzimmer würden nicht anerkannt. Privat Krankenversicherte bekommen wegen der komplizierten Berechnung eine Aufstellung ihrer Versicherung, die sie beim Finanzamt einreichen müssen. Wer für ein Kind oder nach einer Trennung oder Scheidung für einen Partner die Kranken- und Pflegeversicherung zahlt, kann auch diese Kosten geltend machen.

Altersvorsorge

Jedes Jahr können Steuerpflichtige einen etwas größeren Teil ihrer Kosten für die Altersvorsorge absetzen. Grund ist die nachgelagerte Alterseinkünftebesteuerung. Demnach steigt der Anteil der abzugsfähigen Kosten seit 2005 jedes Jahr an. Für 2010 werden 70 Prozent der Kosten anerkannt - bis zu einem Höchstbetrag von 14.000 Euro für Ledige und 28.000 Euro für Ehepaare. Abzugsfähig sind etwa Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, für berufliche Versorgungswerke oder zertifizierte Rürup-Verträge. Wieder eingeführt wurde die "Anlage AV". Hier müssen die Beiträge für Riester-Verträge eingetragen werden.

Versicherung der Kinder, Studium und Kurzarbeit

Versicherungsbeiträge der Kinder

Eltern können die Beiträge ihrer Kinder für die Kranken- und Pflegeversicherung auch dann absetzen, wenn der Nachwuchs diese aus eigener Tasche zahlt. Solange ein Anspruch auf Kindergeld besteht - etwa während der Ausbildung oder des Studiums -, können die Beiträge uneingeschränkt als Sonderausgaben abgerechnet werden. Entscheidend ist, dass die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nachkommen. "Steuerzahler haben das Recht, selbst zu entscheiden, ob die Eltern oder das Kind die Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung geltend machen", sagt Siegfried Stadter, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern. Eltern sollten bei ihrer Steuererklärung nachrechnen, ob es sich lohnt, die Kranken- und Pflegeversicherung der Kinder anzugeben. In der Regel seien die steuerlichen Vorteile für die Eltern größer, da die Kinder in der Ausbildung oder während des Studiums nur wenige oder gar keine Steuern zahlen müssen.

Studium nach der Ausbildung

Wer nach der Berufsausbildung noch ein Studium beginnt, kann die Kosten dafür geltend machen. Absetzbar sind nicht nur die Studiengebühren, sondern außerdem etwa Ausgaben für Bücher und Fahrten. Von den Kosten im Erststudium nach dem Abitur kann ein Student heute nur maximal 4000 Euro pro Jahr geltend machen. Der Bundesfinanzhof wird bald über eine Änderung entscheiden.

Berufliche und private Ausgaben

Gemischt veranlasste Ausgaben - zum Beispiel für eine beruflich erforderliche Reise ins Ausland mit anschließender privater Freizeit - können anteilig geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass es einen geeigneten Maßstab gibt - bei Reisen etwa die Tage beruflicher und privater Tätigkeit.

Kurzarbeitergeld

Wer im vergangenen Jahr Kurzarbeitergeld bekommen hat, muss möglicherweise noch Steuern nachzahlen. Das Finanzamt berechnet die Steuern nämlich zunächst auf Basis des niedrigeren Einkommens. Erst nach Abgabe der Steuererklärung prüft es weitere steuerlich relevante Einnahmen - dazu gehört auch das vom Staat gezahlte Kurzarbeitergeld. So kann der persönliche Steuersatz unter Umständen am Ende höher ausfallen und eine Nachzahlung ist fällig.

Dienstwagen, Unterschrift, neue Anträge für Sparer

Ausgaben im Haushalt

Rechnungen für Hilfen im Haushalt bringen kräftig Nachlass. Insgesamt ist ein Steuervorteil von bis zu 5710 Euro möglich. Absetzbar sind fast alle Arbeiten vom Reparieren, Modernisieren bis zum Klavierstimmen. Es zählen auch anteilige Kosten, die in einer Hausgemeinschaft anfallen, etwa für Reinigung, Hausmeister oder Gartenpflege. Voraussetzung: Die Rechnung wurde nicht bar bezahlt.

Unfall mit dem Dienstwagen

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für einen Unfall mit dem auch privat genutzten Firmenwagen, muss das bei der Steuer angegeben werden. Seit dem Jahreswechsel müssen die übernommenen Unfallkosten zusätzlich als geldwerter Vorteil angesetzt werden. Dabei gilt eine Bagatellregelung für Unfallkosten, die bis zu 1000 Euro samt Umsatzsteuer betragen haben, heißt es beim Bund der Steuerzahler. Diese müssen nicht gesondert erfasst werden. Bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Firmenwagens wird oftmals die Ein-Prozent-Methode angewendet: Derjenige, der den Firmenwagen auch privat nutzen darf, versteuert dabei jeden Monat ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeuges.

Angaben ohne Unterschrift

Das Finanzamt muss auch Angaben ohne Unterschrift beachten. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz hervor. Demnach muss das Finanzamt prüfen, ob eine Änderung des Einkommensteuerbescheids gewollt ist. Dieser Antrag ist weder an eine Frist noch an Formvorschriften gebunden. Das Gericht gab damit der Klage einer Steuerpflichtigen statt. Das Finanzamt hatte für das Jahr 2007 einen Steuerbescheid erlassen, der auf geschätzten Zahlen beruhte, denn die Klägerin hatte ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben. Das holte sie dann zwar nach. Die elektronische Erklärung war aber nicht unterschrieben, weswegen das Amt sie nicht beachtete. Das Gericht hatte gegen diese Verfahrensweise jedoch Bedenken.

Neues Formular für Sparer

Für Sparer gibt es ein neues Formular für den Freistellungsauftrag. Neu ist die notwendige Angabe der Steueridentifikationsnummer. Aber auch Steuerzahler mit alten Freistellungsaufträgen müssen sich nicht sorgen: die bestehenden Anträge behalten ihre Gültigkeit bis zum 31.Dezember 2015. Mit den Freistellungsaufträgen kann bei der Bank der Steuereinbehalt in Höhe des Sparerpauschbetrages vermieden werden. Über die Identifikationsnummer soll die Finanzverwaltung schnell überprüfen können, ob der maximal zulässige Freistellungsbetrag von 801 Euro für Ledige beziehungsweise 1602 Euro für Ehegatten eingehalten oder überschritten wurde.

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