Steuererklärung 2015:Was Sie bei der Steuererklärung beachten sollten

Es gibt viele neue Möglichkeiten zum Sparen. Und wer seine Unterlagen rechtzeitig abgibt, bekommt auch früher Geld zurück.

Von Berrit Gräber

Ran an die Steuererklärung für 2015: Seit Anfang März sind die deutschen Finanzämter grundsätzlich für die neue Steuersaison gerüstet. Bis Ende Februar mussten Arbeitgeber, Krankenkassen, Rententräger und Versicherungen die für die Steuerberechnung notwendigen Daten an die Finanzverwaltung überspielen. Jetzt sind die Bürger am Zug.

Wer schnell Geld vom Finanzamt zurück haben möchte, sollte rasch handeln, denn bearbeitet wird nach Eingangsdatum. Rund 90 Prozent der Arbeitnehmer könnten wieder mit einer Erstattung rechnen, sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Das Finanzamt überweist nach Angaben des Statischen Bundesamts im Schnitt 873 Euro zurück. Letzter Abgabetermin ist der 31. Mai. Wer sich vom Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater helfen lässt, hat Zeit bis zum 31. Dezember. Für 2015 gebe es ein paar neue, interessante Möglichkeiten, Steuern zu sparen, betont Christina Georgiadis, Sprecherin der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH).

Sparen mit Versicherungen

Mit Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben kann jeder seine Steuerlast senken. Garantiert anerkannt werden die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, für berufliche Versorgungswerke, Rürup- und Riester-Verträge. Für 2015 gilt erstmals der Höchstbetrag von 22 172 Euro (44 344 für Ehepaare/gesetzliche Lebenspartner). Absetzbar sind auch Aufwendungen für Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten, außerdem die Basisbeiträge für die gesetzliche und private Kranken- wie Pflegeversicherung. Dazu zählt auch die Absicherung für Ehe- oder gesetzliche Lebenspartner. Außerdem aufgelistet gehören die Aufwendungen für Kinder, für die es Kindergeld oder -freibeträge gibt. Nur wenn die Beiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung weniger als 1900 Euro (2800 bei Selbständigen) im Jahr betragen, wirken sich zusätzlich noch andere Policen aus wie Arbeitslosen-, Unfall-, Haftpflicht- Risikolebens- oder Krankenzusatzversicherungen oder etwa Kapitallebens- und Rentenverträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden.

Sparen mit außergewöhnlichen Belastungen

Viele Bürger haben 2015 viel Geld für neue Zähne, Pflege, Therapien oder Behandlungen bei Ärzten, Heilpraktikern und Logopäden ausgegeben. Das gehört aufgelistet, außerdem alles, was verordnet wurde, von Medikamenten übers Augenlasern, bis zu Rollstühlen, Brille, Einlagen oder Hörgeräten. Selbst wenn die Rechnungen nicht ab dem ersten Cent absetzbar sind und ein individueller Eigenanteil selbst bezahlt werden muss, bleibt oft noch ein Betrag übrig, der Steuerabzug bringt. Auch die finanzielle Unterstützung an nahe Angehörige ist absetzbar. Wer Unterhalt an Lebensgefährten zahlt oder an Eltern, kann bis zu 8472 Euro für 2015 absetzen (118 mehr als 2014). Dasselbe gilt für Eltern, die das ganze Jahr über ihr Kind unterstützt haben, für das kein Kindergeld mehr floss. Vom 8472-Euro-Höchstbetrag gehen aber Einkünfte des Kindes ab, die über 624 Euro liegen. Muss ein Angehöriger krankheitsbedingt ins Pflegeheim, lässt sich auch das absetzen. Wer Scheidungskosten hatte, sollte auch diese in die Steuer packen.

Sparen mit dem Beruf

Das Finanzamt berücksichtigt für jeden Arbeitnehmer automatisch 1000 Euro im Jahr als Werbungskosten, selbst wenn er weniger Ausgaben für den Job hatte. Mit Mehrausgaben über der Pauschale lassen sich Steuern sparen. Dann machen sich nicht nur Wege zur Arbeit, der berufsbedingte Umzug, Fortbildung oder Dienstreisen bezahlt, sondern auch kleinere Posten wie Büromaterial, Gewerkschaftsbeiträge oder Berufsbekleidung. Wer beim Chef keinen Arbeitsplatz hat, kann für sein Heimbüro bis zu 1250 Euro absetzen. Das gilt auch während Elternzeit oder Arbeitslosigkeit. Wer seinen Beruf komplett von zu Hause aus managt, darf in unbegrenzter Höhe absetzen. Neue Chancen haben alle, die erstmals studieren oder eine Ausbildung machen. Sie sollten ihre Aufwendungen als Werbungskosten in Anlage N abrechnen. Lehnt das Finanzamt ab, darf das nur vorläufig sein - bis zur anstehenden Klärung beim Bundesverfassungsgericht (BMF-Schreiben IVA 3 - S 0338/07/10010).

Sparen mit Handwerkern

Für 2015 müssen die Finanzämter noch mehr Handwerkerrechnungen anerkennen. Neu absetzbar sind zum Beispiel alle Arbeiten des Schornsteinfegers. Oder die Kontrolle von Fahrstuhl- und Blitzschutzanlagen sowie Gutachten zur energetischen Haussanierung. Auch Arbeiten jenseits der Grundstücksgrenze wie der Winterdienst auf öffentlichen Wegen oder Anschlüsse des Hauses ans Versorgungsnetz bringen erstmals einen Steuerabzug. Auch Rechnungen für Hilfen im Haushalt wie eine Putzkraft, Köchin, den Pflegedienst oder neuerdings auch die Haustierbetreuung daheim bringen kräftig Nachlass. Insgesamt sind bis zu 5710 Euro Steuervorteil drin. Absetzbar sind fast alle Arbeiten vom Reparieren, Modernisieren bis zum Klavierstimmen. Voraussetzung: Die Rechnung wurde nicht bar bezahlt.

Sparen mit Reisekosten

Viele Bürger können hohe Werbungskosten abrechnen, allein schon, weil ihre Wege zur Arbeit oder zu Kunden weit waren. Dazu zählen etwa Lehrer mit mehreren Schulen, Beamte mit etlichen Dienststellen, Bauarbeiter, Außendienstler, Monteure, Berater. Sie können für ihre Fahrten zur Zweit- oder Dritt-Arbeitsstätte pauschal 30 Cent pro Kilometer mit dem eigenen Auto abrechnen. Anderes gilt für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte, also zum Beispiel täglich ins Büro. Sie bringen nur 30 Cent je Kilometer des einfachen Wegs, abgerechnet über die Pendlerpauschale. Diese steht Arbeitnehmern dafür immer zu, auch wenn sie gar keine Ausgaben hatten und mit dem Bus oder Zug fuhren. Das kann sich lohnen. Wer beispielsweise 15 Kilometer entfernt von der Arbeit wohnt und 230 Tage gearbeitet hat, kommt schon auf 1035 Euro Werbungskosten, also 35 Euro mehr, als der Pauschbetrag hergibt.

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