Steueränderungen 2009:Tipps

Die wichtigsten Änderungen, die Sie bei den Steueränderungen 2009 beachten müssen.

Belege.

Sammeln Sie am besten von Anfang an alle Belege, die bei der Steuererklärung von Bedeutung sein können. Beachten Sie: Viele Zahlungen berücksichtigt das Finanzamt nur, wenn Sie einen Kontoauszug vorlegen. Barzahlungen an Handwerker oder Dienstleister akzeptiert das Finanzamt auch bei Vorlage einer Quittung nicht. Sie müssen das Geld überweisen.

Freibeträge.

Lassen Sie etwaige Extra-Freibeträge gleich auf der Lohnsteuerkarte eintragen. Für die Fahrtkosten etwa lohnt sich das, wenn Sie über 920 Euro im Jahr liegen, die bei der Berechnung des Lohnsteuerabzugs als Werbungskostenpauschale immer automatisch berücksichtigt werden. Ihr Arbeitgeber zieht dann von Anfang an weniger Lohnsteuer von Ihrem Gehalt ab.

Steuerklassen.

Wenn Sie verheiratet sind, prüfen Sie, ob sich ein Wechsel der Steuerklasse lohnt. Bei annähernd gleichem Gehalt ist meist die Kombination IV/IV richtig. Wenn einer deutlich mehr verdient, sollte er in die Steuerklasse III wechseln. Auch das bringt von Anfang an mehr Netto-Gehalt. Zu beachten: Die Steuerklasse im Jahr vor der Geburt eines Kindes hat Einfluss aufs Elterngeld. Steuerklasse III sollte derjenige wählen, der voraussichtlich den größeren Teil der Elternzeit übernehmen wird. Wichtig: Wechseln Sie, sofern sie nicht mindestens ebenso viel verdienen wie Ihr Partner, nicht von Lohnsteuerklasse V aus direkt in Lohnsteuerklasse III, sondern wechseln Sie dann zunächst zur Lohnsteuerklasse IV. Hintergrund: Manche Steuerjuristen halten den Wechsel in Lohnsteuerklasse III unter Umständen für rechtsmissbräuchlich und unwirksam. Wenn Sie erst von Lohnsteuerklasse IV aus nach III wechseln, kann Ihnen nichts verloren gehen.

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