SPD: Plan zur Bankenrettung:Ein Gesetzentwurf - fast ohne fremde Hilfe

Die Minister Steinbrück und Zypries stellen ihren Gegenentwurf zu Guttenbergs Bankenrettungsplan vor - und kommen dabei ohne externe Anwaltskanzleien aus.

Wie sollen angeschlagene Banken künftig vor dem Kollaps bewahrt werden? An dieser Frage scheiden sich die Geister - und zwar nicht nur unter Ökonomen und Finanzmarktspezialisten, sondern auch unter Politikern. Besonders heftig trat dieser Konflikt noch vor wenigen Tagen in Form eines Disputs zwischen zwei Bundesministerien ans Tageslicht.

Peer Steinbrück, Brigitte Zypries, Foto: dpa

Zwei, die sich mögen: Finanzminister Steinbrück und Justizministerin Zypries stellten ihren Entwurf für ein Gesetz zur Bankenrettung vor.

(Foto: Foto: dpa)

Damals hatte das Bundeswirtschaftsministerium unter CSU-Shootingstar Karl-Theodor zu Guttenberg einen Vorschlag präsentiert, der vor allem aus einem Grund heftig umstritten war: Das Gesetz war komplett von der Anwaltskanzlei Linklaters ausgarbeitet worden. Heftigste Kritikerin der Guttenberg-Pläne: Justizministerin Brigitte Zypries.

Zwei Modelle

Jetzt hält die SPD-Frau dagegen - und präsentiert ihren eigenen Vorschlag zur Rettung maroder Banken. Zusammen mit Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (ebenfalls SPD) legte Zypries einen Gesetzentwurf vor, wonach der Staat ein Institut im Notfall zur Abspaltung seiner wichtigsten Geschäftsteile zwingen kann. Das Papier wurde übrigens nicht von einer externen Anwaltskanzlei erstellt. Zypries sagte, auch ihr Haus habe externe Experten wie Insolvenzberater um Rat gefragt, dafür aber kein Geld gezahlt.

Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums soll der Rettung sogenannter systemrelevanter Banken dienen. Das sind große und weltweit stark verflochtene Institute, deren Zusammenbruch einen Dominoeffekt auslösen und andere Banken ebenfalls in den Abgrund reißen könnte. Künftig soll es dem Staat per Gesetz erleichtert werden, im Notfall die Rettung solcher Banken zu gestalten - ohne, wie bei der Hypo Real Estate geschehen, die Teilhaber zu enteignen.

Dabei sieht der nun vorgelegte Gesetzentwurf zwei Modelle vor: Einmal kann die Bank selbst oder auf staatlichen Druck ein Verfahren zur Sanierung einleiten. Dieses Verfahren ist ähnlich aufgebaut wie ein Insolvenzverfahren. Ähnlich dem Insolvenzverwalter soll von den Banken ein sogenannter Reorganisationsberater benannt werden. Dieser soll die Bank dann wieder überlebensfähig machen. "Es gibt in Deutschland auch verantwortungsvolle Manager", sagte Zypries auf die Frage, ob Banker selbst Probleme früh anzeigen.

Kritik an Guttenberg

In dringenden Notfällen, etwa wenn nur noch wenig Zeit bleibt, sieht der Gesetzentwurf ein zweites Modell vor. Dabei werden die systemrelevanten Teile der Bank herausgelöst und auf eine "Good Bank" genannte Einheit übertragen. Dort sollen diese Teile mit staatlichem Geld aus dem Bankenrettungsfonds Soffin saniert werden. Im Gegenzug erhält die betroffene Bank eine angemessene Beteiligung an der "Good Bank". Die restlichen Teile sollen abgewickelt werden.

Zypries und Steinbrück kritisierten Guttenbergs Pläne erneut als nicht tragfähig, untauglich sowie unvereinbar mit EU-Recht. Ihren eigenen Entwurf werteten sie als "schlicht und einfach besser geeignet". Es gehe darum, auf Arbeitsebene einen Konsens mit dem Wirtschaftsministerium herzustellen, sagte Zypries. Es handele sich keineswegs um ein Wahlkampfpapier der SPD.

Die Bundesregierung hatte mit Verabschiedung des umstrittenen Banken-Enteignungsgesetzes Zypries und Guttenberg Mitte Februar beauftragt, ein "Restrukturierungs-Modell" zu entwerfen. Beide Häuser hatten daraufhin unterschiedliche Modelle und Vorschläge vorgelegt, sich aber nicht auf einen Kompromiss verständigen können. Umgesetzt werden die Pläne in der Ende September endenden Wahlperiode allerdings nicht mehr.

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