Spareinlagen bei Banken:Große allgemeine Verunsicherung

Die privaten Banken kürzen die Garantie für die Einlagen - ausgerechnet mitten in der Wirtschaftskrise. Selbst der Bankenverband räumt ein, dass der Zeitpunkt für diesen Schritt nicht optimal sei. Was das für den Sparkunden bedeutet.

Andreas Jalsovec

Die Mitteilung wirkte bei Bankkunden nicht gerade vertrauensbildend: Die deutschen Privatbanken wollen die Garantien absenken, die sie den Kunden im Fall einer Bankpleite für die Guthaben zusichern. Statt dem Mindestbetrag von derzeit 1,5 Millionen Euro pro Bank und Kunde soll die Sicherung schrittweise fallen - auf 437.500 Euro im Jahr 2025.

Wenn das Geld knapp ist, helfen schöne Worte nicht.

Ist das Ersparte sicher angelegt?

(Foto: dpa)

"Eine solche Ankündigung verunsichert natürlich viele Verbraucher", sagt Klaus Fleischer, Bankprofessor an der Hochschule München. "Gerade weil derzeit viele europäische Banken mit den Folgen der Eurokrise kämpfen."

Das Timing sei nicht optimal gewesen, räumt man denn auch beim deutschen Bankenverband (BdB) ein. Das Ganze sei aber "keine Panikreaktion". Man diskutiere schon länger über neue Regeln zur Einlagensicherung und wolle sie Mitte Oktober endgültig beschließen.

Was ändert sich genau?

Die privaten Banken sichern derzeit die Spareinlagen ihrer Kunden über die gesetzliche Garantie hinaus freiwillig mit einem Zusatzbetrag ab. Die Höhe dieser Sicherung liegt bei 30 Prozent des Eigenkapitals eines Instituts.

Eine Bank muss in Deutschland mindestens fünf Millionen Euro Eigenkapital haben. Die Mindestsicherung für die Spareinlagen eines Kunden liegt daher bei 1,5 Millionen Euro. Große Banken haben aber mehr Eigenkapital und damit höhere Garantien - oft mehr als eine Milliarde Euro pro Kunde.

"Das ist im Ernstfall aber nur ein Versprechen auf dem Papier", sagt Fleischer. Denn dass bei einer großen Bankpleite tatsächlich solche Beträge zur Verfügung stehen, ist unrealistisch. Um die "Glaubwürdigkeit zu erhöhen", so der BdB, wollen die Institute daher die Sätze für die Sicherung in Stufen kürzen: 2015 auf 20 Prozent des Eigenkapitals, 2020 auf 15 Prozent, 2025 auf 8,75 Prozent.

Wen betrifft die Neuregelung?

Die Änderung gilt nur für Kunden privater Banken. Bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken ändert sich nichts. Sie haben ein anderes Sicherungssystem. Gerät dort ein Geldhaus in Schieflage, springen die anderen Institute ein, um es zu retten. So soll verhindert werden, dass es überhaupt zur Pleite kommt. Die Einlagen der Kunden sind damit theoretisch immer zu 100 Prozent abgesichert.

Derzeit haben Privatpersonen rund 600 Milliarden Euro an Spareinlagen bei deutschen Banken. Rund 120 Milliarden davon entfallen auf die privaten Institute.

Müssen sich Bankkunden wegen der Absenkung Sorgen machen?

Eigentlich nicht. Denn auch danach ist die Absicherung hoch. In der letzten Stufe 2025 seien noch immer 95 Prozent der Kundeneinlagen bis zu einer Höhe von fünf Millionen Euro geschützt, heißt es beim Bankenverband. "Das ist der höchste Schutz weltweit", sagt eine Sprecherin. Was die Banken aber nicht verraten: Wie viel Geld genau im Einlagensicherungsfonds steckt, der im Ernstfall einspringt.

Schätzungen gehen von fünf Milliarden Euro aus. Das wäre viel zu wenig, um bei einer Pleite wirksam zu helfen. Auf die Höhe komme es aber nicht an, meint die Sprecherin. Wenn bei einer Pleite mehr Geld nötig sei, müssten die anderen Banken zuschießen.

Einen Rechtsanspruch auf Leistungen des freiwilligen Sicherungsfonds haben Kunden jedoch nicht. Den gibt es nur für die gesetzliche Einlagensicherung. Die liegt bei 100.000 Euro pro Kunde. "Auch das dürfte für die meisten Privatkunden ausreichen", glaubt Frank-Christian Pauli, Bankenexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Viele Verbraucher hätten Teile ihres Vermögens anderweitig investiert. In Aktienfonds etwa: Die sind als Sondervermögen von einer Bankpleite nicht betroffen.

Was können Bankkunden tun?

"Wer auf Nummer sicher gehen will, kann sein Geld auch auf mehrere Banken verteilen", meint Bankexperte Klaus Fleischer. Und zwar so, dass er mit den Beträgen jeweils unter oder an der gesetzlichen Sicherungsgrenze von 100.000 Euro liegt. Aber Vorsicht: Die Grenze gilt nur innerhalb der Europäischen Union. So manches Nicht-EU-Institut etwa, das hohe Tagesgeldzinsen bietet, hat eine geringere Absicherung.

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