Süddeutsche Zeitung

Skandalbank KfW:Marsch durch die Instanzen

Die ehemaligen KfW-Vorstände Peter Fleischer und Detlef Leinberger klagen gegen ihre fristlose Kündigung. Das Verfahren könnte sich über Jahre hinziehen.

K. Ott

Die Zahlung, mit der die Staatsbank KfW zum Gespött der Nation wurde, erfolgte binnen Sekunden. Per Computer überwies die KfW Mitte September 2008 319 Millionen Euro an das damals bereits insolvente US-Finanzinstitut Lehman Brothers. Der größte Teil des Geldes ist wohl verloren. Bis geklärt ist, ob die deshalb gefeuerten Vorstände Peter Fleischer und Detlef Leinberger dafür haften müssen, werden voraussichtlich Jahre vergehen.

Denn die Lage bei der Justiz ist kompliziert. Die beiden Ex-Vorstände klagen beim Frankfurter Landgericht gegen ihre fristlose Kündigung. Die KfW geht davon aus, in der ersten Runde zu verlieren und erst später zu siegen. Das hat Bank-Chef Ulrich Schröder seinem Aufsichtsgremium, dem Verwaltungsrat, bereits mitgeteilt. Der Marsch durch die Instanzen braucht also viel Zeit.

Die erste Runde bei Gericht ist ein sogenannter "Urkundenprozess", in dem die KfW nach eigener Darstellung nicht alles vorlegen kann, was gegen Fleischer und Leinberger spreche. In einem weiteren Verfahren seien dann "weitere Beweismittel zugelassen", erläuterte Schröder dem Verwaltungsrat. Die KfW-Anwälte aus der Kanzlei Cliffort Chance haben mehrere Vorwürfe gegen die beiden Ex-Vorstände zusammengetragen.

Mängel im Risikomanagement

Der Kern: Fleischer und Leinberger seien für "Mängel im Risikomanagement" verantwortlich gewesen. Nur aufgrund dieser Mängel sei es zur Überweisung an Lehman gekommen. Die zwei Ex-Vorstände weisen das zurück. Jeweils ein Termin bei Gericht hat bereits stattgefunden, aber noch ohne Ergebnis.

Für beide Seiten geht es auch ums Geld. Die KfW überweist den Ex-Vorständen keinen Cent mehr. Verlöre die Staatsbank bei Gericht, müsste sie die Verträge erfüllen und wieder zahlen. Insgesamt wäre ein Millionenbetrag fällig. Die KfW wiederum prüft Schadenersatzansprüche gegen Fleischer und Leinberger. Diese sollen aber erst dann geltend gemacht werden, wenn die Justiz entschieden hat, ob die Manager zu Recht hinausgeworfen wurden.

Könnte die Staatsbank solche Ansprüche durchsetzen, dann könnte sie auf eine für die zwei damaligen Vorstände abgeschlossene Versicherung zurückgreifen. Diese würde aber "nur einen Bruchteil der Höhe des Schadens abdecken", sagt ein KfW-Sprecher.

Bank-Chef Schröder hat dem Verwaltungsrat bereits mitgeteilt, dieser müsse zu gegebener Zeit wohl beraten, ob man sich mit Fleischer und Leinberger vergleichen solle, statt die Prozesse fortzuführen. Inzwischen ist das aber kein Thema mehr. "Eine vergleichsweise Einigung wird derzeit von der KfW nicht verfolgt", so der KfW-Sprecher. Dazu wäre der von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück geleitete und mit vielen weiteren Politikern besetzte Verwaltungsrat wohl nicht bereit.

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SZ vom 04.05.2009/kaf/mel
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