Sicherheit:Weg mit dem Herbstlaub

Bei Unfällen auf den Wegen vor ihrem Grundstück haften oft die Hausbesitzer für den entstandenen Schaden - es gibt aber Ausnahmen.

Hausbesitzer sind oft auch für die Sicherheit auf den Wegen vor ihrem Grundstück verantwortlich. Das heißt: Ihnen obliegt die Verkehrssicherungspflicht. Im Herbst sollten sie daher das Laub vom Bürgersteig vor ihrem Haus entfernen, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Andernfalls tragen sie unter Umständen die finanziellen Folgen, wenn Passanten auf glitschigem Herbstlaub ausrutschen und sich verletzen. Die Pflicht, für sichere Wege zu sorgen, können Vermieter auch ihren Mietern übertragen. Allerdings muss das im Mietvertrag entsprechend vereinbart worden sein. Doch selbst dann gilt: Der Eigentümer bleibt in der Pflicht, die regelmäßige und ordnungsgemäße Reinigung zu kontrollieren.

Wie häufig der Gehweg geräumt werden muss, ist nicht genau festgelegt. Türmt sich das Laub zu Bergen, müssen Mieter oder Hausbesitzer häufiger Einsatz zeigen. Andererseits ist es nicht zumutbar, den Blätterwald den ganzen Tag über zu lichten. Das bedeutet zugleich: Nicht jeder Unfall auf laubbedecktem Boden zieht automatisch Schadenersatzansprüche nach sich. Im Streitfall prüfen Richter, ob der Fußgänger den Unfall durch sorgloses Verhalten mitverschuldet hat. Passiert ein Unfall, kommen in der Regel Versicherungen für den Schaden auf. Besitzer von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen sind etwa über ihre Haftpflichtversicherung vor Schadenersatzforderungen geschützt. Bei Besitzern von Mehrfamilienhäusern oder Vermietern von Einfamilienhäusern tritt deren Haus- und Grundeigentümer-Haftpflicht ein.

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