Sicherheit:Bloß nicht stecken bleiben

Besichtigung durch den Vermieter? - Welche Rechte Mieter haben

Helena Klinger ist Referentin Recht beim Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Der Verein vertritt die Interessen der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer.

(Foto: dpa)

Vermieter müssen dafür sorgen, dass der Aufzug so sicher wie möglich ist. Seit 2015 gibt es eine neue Verordnung. Eine Rechtsexpertin erklärt.

Interview von Andrea Nasemann

Die Betriebssicherheitsverordnung (abgekürzt BetrSichV) stellt seit Juni 2015 an die Betreiber von Aufzügen strenge Anforderungen. Vermieter müssen demnach jederzeit die Sicherheit und Gesundheit von Benutzern, Monteuren und Wartungskräften gewährleisten. Was dazu nötig ist, erklärt Helena Klinger von Haus & Grund Deutschland.

SZ: Was hat sich im Vergleich zu früheren Zeiten geändert?

Helena Klinger: Während Aufzüge früher nur alle zwei Jahre von einer zugelassenen Überwachungsstelle überprüft werden mussten, besteht diese Pflicht nun auch für die Zwischenprüfungen, das heißt jedes Jahr. Das führt natürlich zu höheren Kosten, die die Vermieter teilweise auf die Mieter umlegen können. Die Kosten für die erste Überprüfung nach dem Einbau des Aufzugs sowie nach einer Reparatur sind aber Sache des Vermieters.

Was bringen die zusätzlich vorgeschriebenen Prüfungen?

Der sogenannte Anlagensicherheits-Report des VdTÜV (Verband der TÜV e.V.) in Berlin hat gezeigt, dass im Jahr 2014 noch 150 000 aller Aufzüge nicht sicherheitsüberprüft waren. Diese Zahl ist gesunken, und zwar auf etwa 100 000 im Jahr 2017. Das ist eine gute Entwicklung. Schließlich geht es um den Schutz hoher Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit.

Worauf müssen Betreiber von Aufzügen besonders achten?

Betreiber von Aufzügen, also Eigentümer und Eigentümergemeinschaften, sind verpflichtet, eine Gefährdungsanalyse durchzuführen. Sie müssen erfragen, wie häufig der Aufzug im Haus genutzt wird, wie viele Personen damit täglich fahren und was damit transportiert wird. Da mit dem Einbau eines Aufzugs eine Gefahrenquelle geschaffen wird, können die Betreiber schnell in die Haftung geraten. Deshalb sollten auch alle Unterlagen über die durchgeführten Prüfungen und sämtliche Bescheinigungen gut aufbewahrt werden.

Wie sieht der Pflichtenkatalog des Vermieters genau aus?

Das fängt an mit einer Kennzeichnung im Aufzug, in welchem Monat und Jahr der turnusmäßige Termin für die nächste Prüfung ist. Der Vermieter muss auch eine sogenannte Zwei-Wege-Kommunikation einrichten: Wenn der Aufzug stockt, muss jemand sofort notfallmäßig erreichbar sein. Für dieses Kommunikationssystem gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. 12. 2020. Der für den Aufzug Verantwortliche muss auch einen Notfallplan erstellen und ihn dem Notdienst aushändigen. Dem Notdienst, der in der Regel eine 24- Stunden-Erreichbarkeit gewährleistet, muss eine Liste überreicht werden mit den Namen der Personen, die Zugang zum Haus haben und die die Befreiung vornehmen können, mit Kontaktdaten von Personen für eine Erste-Hilfe-Leistung, von Notarzt, Feuerwehr etc. Außerdem müssen im Haus Werkzeuge für die Befreiung bereitgestellt werden. Insgesamt ein enormer Pflichtenkatalog für den Vermieter.

Was muss der Vermieter befürchten, wenn er die Betriebssicherheitsverordnung missachtet?

Der VdTÜV in Berlin stellte für das Jahr 2017 fest, dass rund 85 Prozent aller überprüften Aufzüge keine oder geringfügige Mängel aufwiesen, aber rund 14 Prozent hatten sicherheitsrelevante Mängel, und 3500 Anlagen mussten sofort stillgelegt werden. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung der Pflichten drohen Vermietern Bußgelder bis zu einer Höhe von 100 000 Euro.

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