Serie "Bauen" (9):Was kosten Makler, Notar und Grundbuch?

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Nicht nur Grundstückspreis und Baukosten sollte jeder Bauherr in seine Kalkulation einbeziehen. Auch die Nebenkosten stellen einen nicht unerheblichen Betrag dar.

Von Andrea Nasemann

Bis zu 11,5 Prozent der Kaufsumme für das Grundstück müssen noch zum Baupreis dazugerechnet werden. Wurde das Grundstück durch einen Makler vermittelt, hält dieser nach erfolgreichem Abschluss vor dem Notar die Hand auf: Je nach Bundesland sind dann 3,5 bis 7 Prozent der Kaufsumme fällig. Die Provision wird mit dem Tag des Kaufvertragsabschlusses beim Notar fällig.

Auch Notar, Grundbuchamt und Grunderwerbsteuer summieren sich zu einer ansehnlichen Summe.

Faustregel: Je teurer das Grundstück, desto höher Gebühren und Steuern.

Ein Prozent ist dafür zu berappen, dass der Notar den Kaufvertrag beurkundet und berät. Wird eine Grundschuld bestellt, erhöht sich die Summe. Dazu kommen noch die Auslagen des Notars sowie die Mehrwertsteuer. Auch die Eintragung im Grundbuch ist nicht kostenlos: Die Eigentumsübertragung macht mindestens 0,5 Prozent des Kaufpreises aus. Insgesamt können Notar und Grundbuch also den Käufer zwei Prozent der Kaufsumme kosten.

Auch das Finanzamt bittet den Käufer zur Kasse, sobald die Grundstücksübertragung amtlich ist: Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags sind noch einmal 3,5 Prozent der Kaufsumme als Grunderwerbsteuer zu bezahlen. Der Käufer wird erst dann im Grundbuch eingetragen, wenn die Steuer bezahlt worden ist.

"Käufer sollten aber nicht glauben, dass sie durch die Angabe eines niedrigeren Kaufpreises die mit dem Kauf verbundenen Nebenkosten drücken können", sagt Christian Schmid-Burgk, Leiter Baufinanzierung bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Kämen die Behörden dahinter, müsse der Käufer mit zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Sparen lasse sich allerdings bei der Höhe der Grunderwerbsteuer, wenn man die Maklercourtage nicht im Kaufvertrag mitbeurkundet. Da dies rechtlich nicht erforderlich ist, sollte man die Mitbeurkundung vermeiden.

Wird die Immobilie von einer Bank ganz oder teilweise fremdfinanziert, muss der Käufer auch für die Bereitstellung des Kredits Gebühren bezahlen. Sobald die Bank ein Darlehen zugesagt hat, können Bauzeit- beziehungsweise Bereitstellungszinsen anfallen.

Wird das Darlehen nicht in einer Summe, sondern in mehreren Raten abgerufen, verlangen einige Kreditinstitute sofort, andere innerhalb eines bestimmten Zeitraums Zinsen für die Darlehenssumme, die noch nicht ausbezahlt wurde, die so genannten Bauzeitzinsen.

Mit Bereitstellungszinsen muss man rechnen, wenn eine gewisse Frist verstreicht, ohne dass das Darlehen abgerufen wurde. Kredit- und Bereitstellungszinsen können leicht - je nach Kreditumfang - einige tausend Euro verschlingen. Dazu verlangen manche Banken sogar noch so genannte Teilauszahlungszuschläge, wenn das Darlehen in mehreren Teilbeträgen abgerufen wird. Meist zahlt der Kreditnehmer dann ein Prozent Zinsen auf die Teilbeträge bis zur vollständigen Auszahlung - oft zusätzlich zu den Bauzeitzinsen.

Schließlich fallen auch während des Baus zusätzliche Nebenkosten an wie Strom, Wasser, Gas und Anschluss an die Kanalisation. Dazu kommen Gebühren für die Vermessung des Grundstücks, Baugenehmigung, Erschließung, Abfuhr von Erde sowie Kosten für den Architekten. Weitere Kosten entstehen für die Außenanlagen, Bauherrenhaftpflicht- und Bauleistungsversicherung.

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