Unzulässige Fragen, die nicht beantwortet werden müssen:
- Hat der Mieter eine eidesstattliche Versicherung abgegeben? - Wie verlief das alte Mietverhältnis? - Warum wurde das alte Mietverhältnis beendet?
Der Vermieter darf nur mit dem ehemaligen Vermieter sprechen, wenn der Mieter das erlaubt.
- Ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Mieter? - Beruf, - Bankverbindung, - Rechtsschutzversicherung, - Vorstrafen, - Mitglied im Mieterverein, - Mitglied einer Partei, - Aufenthaltsberechtigung, - Familienplanung, - Staatsangehörigkeit des Ehepartners, - Hobbys, - Wohnstil.