Kein Lob der Langsamkeit: Für ein Verfahren in einem "eher einfach gelagerten" Erbstreit hat sich das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mehr als sechs Jahre lang Zeit gelassen. Jetzt reagierte der Bundesfinanzhof (BFH) auf die langsame Prozessführung: Er sprach eine Rüge aus.
Deutschlands oberstes Steuergericht nannte die Verfahrensdauer unangemessen lang. "Während eines Zeitraums von fünfeinhalb Jahren war das Finanzgericht weitestgehend untätig geblieben", urteilte der Finanzhof und gab dem Kläger damit Recht.
Der BFH sah nach eigenen Angaben allerdings davon ab, eine finanzielle Entschädigung festzusetzen, weil der Kläger vor dem Gericht "in seiner eigenen, zu Beginn des dortigen Verfahrens eingereichten Klagebegründung Tatsachen vorgetragen hatte, aus denen sich zweifelsfrei ergab, dass seine Klage unbegründet war".
Seit 2011 haben Kläger die Möglichkeit, überlange Gerichtsverfahren zu rügen und unter Umständen sogar eine Entschädigung zu verlangen.
Für Verfahren aus dem Bereich der Finanzgerichtsbarkeit ist dabei in erster und letzter Instanz der BFH zuständig. Er hat sich nun erstmals auf Grundlage des neuen Gesetzes mit der Problematik befasst( Aktenzeichen XK 3/12).