Schweiz:Steuersünder können sich freikaufen

In der Schweiz haben Deutsche Milliarden Euro geparkt - unversteuertes Vermögen. Berlin und Bern wollen den Anlegern mit Schwarzgeld eine Möglichkeit geben, Ablass zu zahlen. Jetzt steht offenbar fest, wie hoch diese Prämie ausfallen wird.

Thomas Kirchner

Die Steuer-Verhandlungen zwischen Deutschland und der Schweiz stehen vor dem Abschluss. Laut dem Schweizer Finanzministerium werden die Unterhändler noch vor den Sommerferien ein Abkommen fertigstellen. In der Schweizer Presse kursierten am Dienstag erste konkrete Zahlen. Danach sollen deutsche Anleger eine einmalige Abgeltungsteuer in Höhe von 20 Prozent auf unversteuerte Altvermögen in der Schweiz zahlen, die damit legalisiert würden. Alle künftigen Kapitalgewinne auf Vermögen würden mit 26 Prozent besteuert. Weder Bern noch Berlin wollten die Zahlen kommentieren. Man habe Stillschweigen vereinbart, hieß es übereinstimmend.

Emmentaler Käse

Steuerschlupfloch: Emmentaler Käse.

(Foto: AP)

Deutschland und die Schweiz verhandeln seit Januar über ein umfassendes bilaterales Abkommen, mit dem die steuerlichen Differenzen der vergangenen Jahre beigelegt werden sollen. Nach Schätzungen lagert in der Schweiz unversteuertes Vermögen deutscher Anleger in Höhe von 200 Milliarden Franken. Diesem Geld will der deutsche Fiskus auf die Spur kommen und verhindern, dass neues Schwarzgeld abfließt. Parallel versucht die EU, Lücken ihres Zinsbesteuerungssystems zu schließen, in das die Schweiz einbezogen ist. Die Einigung auf eine entsprechende neue Richtlinie scheiterte am Dienstag in Brüssel am Widerstand Italiens. Die EU komme der Schweiz viel zu weit entgegen, kritisierte Finanzminister Giulio Tremonti.

Die Grundzüge des deutsch-schweizerischen Abkommens standen von Anfang an fest: Die Schweizer Banken ziehen auf Kapitalerträge von deutschen Kunden künftig eine Steuer ein und leiten das Geld ohne Nennung von Namen nach Deutschland weiter. Auf Altvermögen, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz liegen, entfällt eine Art Ablasssteuer. Gleichzeitig sichert die Schweiz eine erleichterte Amtshilfe bei der Suche nach Steuersündern zu, während Schweizer Banken leichteren Zugang auf den deutschen Markt erhalten. Heiß umstritten sind die jeweiligen Steuersätze. Die Steuer für vergangene Sünden darf nicht zu hoch ausfallen, um Ausweichmanöver zu verhindern, muss aber teurer als eine Selbstanzeige sein. Bei der Steuer auf künftige Renditen wiederum orientieren sich die Unterhändler an der bestehenden deutschen Abgeltungsteuer (25 Prozent) plus Solidaritätszuschlag. Noch zu klären sind auch einige sehr komplizierte rechtliche Fragen.

Die Abgeltungsteuer zauberten die Schweizer Banken aus dem Hut, um einer Kapitulation im Steuerstreit zu entgehen, denn sie bewahrt die Schweiz davor, das stark durchlöcherte Bankgeheimnis völlig preiszugeben. Dies wäre der Fall gewesen, wenn sich Deutschland mit dem ursprünglichen Ansinnen durchgesetzt hätte, die Schweiz in das EU-System des automatischen Informationsaustauschs einzubeziehen. Dabei melden Finanzinstitute die Kapitalerträge ausländischer Anleger automatisch dessen Steuerbehörde. Doch hat Bern stets klar gemacht, dass es sich diesem Schritt verweigern werde. Stattdessen brachte man die Abgeltungsteuer ins Spiel. Allerdings verlieren die Schweizer Banken dafür, dass sie die Privatsphäre ihrer Kunden weiterhin ein bisschen besser schützen dürfen als die ausländische Konkurrenz, ihren Ruf als Steuerparadies.

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