Süddeutsche Zeitung

Schäuble verzichtet teils auf Steuerreform:Steuererklärung, alle Jahre wieder

Die Steuererklärung bleibt ein jährliches Ritual: Wer sich schon darauf gefreut hatte, sie nur noch im Zwei-Jahres-Rhythmus auszufüllen, wird enttäuscht. Finanzminister Schäuble verzichtet wohl auf diesen Plan - sonst hätte er nämlich seine ganze Steuerreform abschreiben können.

Nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung - als die Vereinfachungspläne von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) publik wurden, freuten sich viele Bürger. Doch nun stellt sich heraus: Die Freude war wohl verfrüht. Schäuble gelingt es offenkundig nicht, seinen Plan durchzusetzen.

Die Möglichkeit, das Dokument nur noch alle 24 Monate auszufüllen statt wie bisher jährlich, solle ersatzlos aus dem Entwurf zum Steuervereinfachungsgesetz gestrichen werden, berichtet die Berliner Zeitung. Das stehe in einem Kompromissvorschlag Schäubles für die Sitzung des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat am Abend.

Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums sagte zu sueddeutsche.de: "Ich kann das weder bestätigen noch dementieren." Sie wolle nicht dem Vermittlungsausschuss vorgreifen. Allerdings deutet vieles darauf hin, dass es tatsächlich so kommt.

Vor allem wegen der Zwei-Jahres-Klausel hatte der Bundesrat im Juli das geplante Steuervereinfachungsgesetz vorerst gestoppt. Die Ländervertretung verzichtete darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen, die Bundesregierung tat es aber.

Die Regierungen der Bundesländer kritisieren, dass die Zwei-Jahres-Erklärung den bürokratischen Aufwand nicht vermindere, sondern vielmehr erhöhe. So argumentiert auch die Deutsche Steuer-Gewerkschaft, die Interessenvertretung der Finanzbeamten.

Das Steuervereinfachungsgesetz hat nun wesentlich bessere Chancen, vom Bundesrat angenommen zu werden. Darin sind unter anderem vorgesehen, die Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer um 80 Euro auf 1000 Euro zu erhöhen. Dies soll noch für das Jahr 2011 wirksam werden. Außerdem soll die Einkommensprüfung von Kindern unter 25 Jahren entfallen, wenn es um das Kindergeld der Eltern geht. Bei der Einkommenssteuererklärung und Anträgen auf Kindergeld müssten Eltern dann keine Dokumente über die Verdienste ihrer Kinder mehr einreichen.

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