Schädlingsbekämpfer:Weg mit den Wespen?

Wer am Haus ein Wespennest hat, darf es nicht einfach entfernen. Laut Gesetz müssen sich Fachleute darum kümmern. Doch manche Anbieter sind unseriös.

Wespen können einem das Essen und Trinken im Garten oder Straßencafé zur Qual machen. So richtig nervig können sie aber werden, wenn sie unter dem Hausdach oder dem Rollladenkasten ihr Nest haben. Viele Bewohner wollen das entfernen lassen. Verbraucherschützer warnen hier aber vor Abzockern. Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, dass man im Internet viele Schädlingsbekämpfer finde, aber: "Die ersten fünf, die bei der Google-Suche oben gelistet sind, sind meistens unseriös. Die haben sich nach oben gekauft." In den meisten Fällen seien das Call-Center, die die Anrufe an "fliegende Monteure weiterreichen, die dann tatsächlich vor Ort auftauchen".

Unseriöse Anbieter erkennt man laut Bauer daran, dass sie nicht genau informieren, mit welchen Chemikalien sie arbeiten. "Zweiter Hinweis: Sie halten sich bei Preisen bedeckt." Die Preise liegen üblicherweise zwischen 80 und 150 Euro. Bei Abzockern sind sie jedoch um ein Vielfaches höher. Deshalb sollte man mit dem Anbieter einen Dienstleistungsvertrag abschließen. Von dem kann man auch noch zurücktreten, wenn der Schädlingsbekämpfer schon vor Ort ist. Wenn der Monteur also zum Beispiel einen hohen dreistelligen Betrag für die Entfernung des Nestes verlangt, kann man das Geschäft ablehnen. Ist das Geld jedoch einmal gezahlt, kann man es nicht mehr zurück verlangen.

Der Tipp des Verbraucherschützers: Einen Blick ins Impressum des jeweiligen Schädlingsbekämpfers werfen. Der Anbieter sollte in der eigenen Stadt sein Geschäft haben. Gibt es erst gar kein Impressum, sollte man diesen Anbieter gar nicht kontaktieren. Bauer: "Das ist zu 100 Prozent unseriös." Wespen darf man ohne triftigen Grund übrigens nicht umsiedeln oder töten. So steht es im Bundesnaturschutzgesetz. Hornissen sind noch stärker geschützt. Wer ein Wespennest ohne Einschätzung eines Fachmanns entfernt, riskiert eine Geldbuße von mehreren tausend Euro.

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