SachsenLB-Rettung verfassungswidrig:"Schallende Ohrfeige"

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Beim Notverkauf der SachsenLB hat die sächsische Regierung gegen die Verfassung verstoßen. Besonders brisant: Die Vorwürfe treffen direkt Ministerpräsident Tillich.

Christiane Kohl

Wochenlang plätscherte der sächsische Landtagswahlkampf ohne Höhen und Tiefen vor sich hin. Einen Tag vor dem Urnengang lieferte jetzt das sächsische Verfassungsgericht ein hochbrisantes Wahlkampfthema: Die Richter entschieden, dass die sächsische Landesregierung im Zusammenhang mit dem Notverkauf ihrer einstigen Landesbank SachsenLB im Dezember 2007 gegen die Verfassung des Freistaats verstoßen habe.

SachsenLB, Foto: ddp

Bei dem Notverkauf der SachsenLB hat die sächsische Landesregierung gegen die Verfassung verstoßen.

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Unter dem damaligen Regierungschef Georg Milbradt (CDU) hatte die Landesregierung seinerzeit eine Bürgschaft von 2,75 Milliarden Euro ausgereicht, ohne das Parlament ausreichend zu beteiligen, wie das Gericht jetzt feststellte. Damit, so die Richter, seien die Kontrollrechte des Landtags verletzt worden. Besonders unangenehm an dem Urteil: Es trifft direkt den heutigen Regierungschef Stanislaw Tillich (CDU), der damals der verantwortliche Finanzminister war.

Im Sommer 2007 war die SachsenLB in die Krise geraten. Spekulationen einer Dubliner Tochter mit allzu risikobehafteten Wertpapier-Fonds und sogenannten "Derivaten" hatten das Geldhaus an den Rand der Insolvenz gebracht. Praktisch über Nacht musste ein starker Partner gefunden werden, unter dessen Schutzschirm die angeschlagene SachsenLB schlüpfen konnte. Er fand sich in der Baden-Württembergischen Landesbank LBBW.

Noch im August übernahm die LBBW einen Großteil der finanziellen Risiken der SachsenLB, die auf 18 Milliarden Euro taxiert wurden. Monate später handelte die sächsische Landesregierung bei der Bankenaufsicht Bafin einen Vertrag mit der LBBW aus. Demnach hatte Sachsen mit einer Bürgschaft von 2,75 Milliarden Euro für erwartete Ausfälle aufzukommen, alle weiteren Risiken übernahmen die Baden-Württemberger.

"Untergrabung des Budgetrechts"

Eine immense Summe für den kleinen Freistaat. Doch Regierungschef Milbradt sah es seinerzeit nicht für notwendig an, sie mittels eines Nachtragshaushaltes vom Parlament absegnen zu lassen. Entsprechend brachte Milbradt den Vorgang lediglich vor den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages, und dies auch erst eine Woche, nachdem die Verabredung mit der LBBW bereits unterzeichnet worden war. Am folgenden Tag, es war der 20. Dezember, gab der damalige Finanzminister Stanislaw Tillich in einer Sondersitzung des Landtages eine Regierungserklärung ab, in dessen Folge das Parlament den Verkauf wie auch die Bürgschaft in einem Entschließungsantrag billigte.

Diese Vorgehensweise hat das Gericht jetzt für verfassungswidrig erklärt. Denn zur Wahrung der Rechte des Parlaments hätte die Regierung statt eines nachträglichen Entschließungsantrags nach dem Urteil der Richter einen Nachtragshaushalt vorlegen müssen. Aber auch schon vor dem Notverkauf der Bank hätte nach Meinung des Gerichts der Landtag eingeschaltet werden müssen, zum Beispiel, als der damalige Finanzminister Horst Metz eigenmächtig die Kreditlinie der SachsenLB erhöht hatte.

Der Richterspruch ist auf eine Klage der Grünen hin ergangen. Entsprechend wertete deren Fraktionschefin im Landtag, Antje Hermenau, das Urteil als "schallende Ohrfeige für die Landesregierung". Zugleich begrüßte sie, dass es künftig weit schwieriger für die Landesregierung werde, mit Finanzrisiken behaftete Alleingänge zu unternehmen. Kritik an der Landesregierung äußerte auch die Linkspartei, die erklärte, der seinerzeitige Finanzminister habe sich der "Untergrabung des Budgetrechts des Landtags" schuldig gemacht - gemeint ist Tillich, der im Herbst 2007 zum Finanzminister berufen wurde. Was die tatsächlichen Finanzrisiken betrifft, kam Sachsen noch relativ gut weg durch den Vertrag mit der LBBW: Seit Ausbruch der Finanzkrise stehen andernorts weit höhere Bürgschaftssummen im Raum.

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