Sachkundenachweis:Für Makler kommt es anders als gedacht

Jeder, der volljährig und nicht vorbestraft war, durfte bisher Makler werden. Die Bundesregierung will nun Zulassungskriterien einführen. Diese werden aber wohl weniger streng als ursprünglich geplant.

Von Marianne Körber

Noch kann sich jeder, der will, als Immobilienmakler bezeichnen, ganz ohne Ausbildung. Einzig Volljährigkeit und ein unbelastetes Vorstrafenregister sind Voraussetzung für die Berufsausübung. Die Einstiegshürden sind also gering, ein auch für viele Makler selbst unbefriedigender Zustand. Den will der Gesetzgeber ändern, weshalb geplant ist, von Immobilienvermittlern künftig einen "Sachkundenachweis" zu verlangen. Dafür sollen Makler und Verwalter von den Industrie- und Handelskammern der einzelnen Bundesländer geprüft werden. Doch das Gesetz kommt wohl etwas anders als gedacht. Denn der Bundesrat hat nun beim Gesetzentwurf wichtige Änderungen angestoßen.

"Alte Hasen" können sich freuen. Makler und Verwalter, die seit mehr als sechs Jahren am Immobilienmarkt tätig sind, müssen auch künftig keine Sachkundeprüfung ablegen. Das war ein Anliegen des Verbraucherschutzausschusses des Bundesrats. Dieser hatte vorgebracht, dass man nicht automatisch von einer mehrjährigen Tätigkeit auf die erforderliche Sachkunde schließen könne und gefordert, auch die "Alten Hasen" nicht zu verschonen. Für diese Forderung gab es im Bundesrat aber keine Mehrheit. Vom Tisch ist auch, dass Mitarbeiter eines Maklers oder Verwalters einen Sachkundenachweis führen sollen.

Der Bundesrat ist auch nicht Vorschlägen gefolgt, wonach Immobilienmakler eine Berufshaftpflichtversicherung haben müssen. Die Pflicht für Wohnungseigentumsverwalter soll allerdings bestehen bleiben.

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