1.Das unterste Säulenstück misst die ELA-Kredite der GIPS-Länder, die nach einer Studie der Citibank und unter Verwendung von nach Angaben der irischen Zentralbank schätzungsweise 65 Milliarden Euro betragen. Allein auf Irland entfielen auf diese Weise knapp 40 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) oder 60 Milliarden Euro. Während die Haftung für fehlende Sicherheiten für ELA-Kredite früher bei der jeweiligen nationalen Notenbank lag, ist sie inzwischen im Eurosystem vergemeinschaftet worden. Sollten die GIPS-Länder in Konkurs gehen, haftet Deutschland mit etwa 33 Prozent oder 22 Milliarden Euro.
2.Das nächste Säulenstück misst die bereits erwähnten Target-2-Kredite. Der Nettobestand dieser Kredite lag zuletzt bei etwa 455 Milliarden Euro. Zu den Kreditnehmern gehören auch Frankreich, Belgien, Österreich, Zypern und die Slowakei. Der Löwenanteil der Kredite, immerhin etwa 340 Milliarden Euro, floss in die GIPS-Länder. Allein bei der Bundesbank ist der Nettobestand der Kreditforderungen von fünf Milliarden Euro im Jahr 2006 auf 321 Milliarden Euro Ende Februar 2011 hochgeschnellt.
Die deutschen Target-Kredite entstanden, weil die Zahlungen für Importe der GIPS-Länder sowie Zahlungen für im Ausland getätigte Finanzanlagen zunehmend nicht mehr zwischen den privaten Banken allein, sondern über das Zentralbankensystem abgewickelt wurden.
Anfangs war nur der Großbetragszahlungsverkehr erfasst, doch inzwischen werden überwiegend kleinere Transaktionen über die Target-Konten abgewickelt. Target-Zahlungen haben grundsätzlich nichts mit dem Prozess der Geldschöpfung zu tun, denn die Menge an Zentralbankgeld im Euroraum wird durch sie nicht verändert.
Es sind indes Kreditbeziehungen zwischen den Notenbanken entstanden, weil die internationalen Zahlungen ohne einen Geldfluss zwischen den Ländern ausgeführt wurden. Während beispielsweise die privaten Firmen der GIPS-Länder die Rechnungen für bezogene deutsche Waren bezahlten und die deutschen Exporteure ihr Geld von der Bundesbank erhielten, leiteten die Zentralbanken der GIPS-Länder das Geld gar nicht über das Zentralbankensystem an die Bundesbank weiter.
Ähnlich war es, als die Vermögensbesitzer der GIPS-Länder begannen, ihr Kapital in andere Länder des Euroraums zu verlagern und zu dem Zweck Überweisungsaufträge gaben. Die Zentralbanken der GIPS-Länder hätten die Target-Salden eigentlich täglich ausgleichen sollen; so war es gedacht.
Das taten sie aber nicht, sondern ließen immer größere Beträge bei der EZB anschreiben, die der Bundesbank daraufhin entsprechende Kreditforderungen gutschrieb. Eine Obergrenze für das Kreditvolumen war bei der Gründung der EZB nicht vereinbart worden, weil man nicht glaubte, dass sich auf dem Kreditkonto nennenswerten Beträge ansammeln würden - was aber nur bis 2006 stimmte (Grafik).
Das der Bundesbank vorenthaltene Geld verliehen die Zentralbanken der GIPS-Länder gegen geringe Sicherheiten an ihre privaten Banken, weil die Finanzierung über den Interbankenmarkt nicht mehr möglich war. Die Bundesbank möchte die Target-Salden heute nicht als Kredite verstanden wissen, bestätigt aber, dass sie Kreditzinsen für sie kassiert (die in die gemeinsame Verteilungsmasse aller Zentralbanken einfließen).
Ökonomisch handelt es sich indes eindeutig um Kredite, die die Bundesbank der EZB und diese wiederum den Zentralbanken der bedrängten Länder gibt.
Wenn die Target-2-Kredite von den Geschäftsbanken der GIPS-Staaten nicht bedient werden und die GIPS-Staaten mitsamt ihrer Zentralbanken Pleite gehen, haften die restlichen Staaten des Euroraums gemeinschaftlich nach ihren Kapitalanteilen an der EZB. Deutschland haftet dann mit 33 Prozent oder 114Milliarden Euro.
3. Es folgen im Umfang von 77 Milliarden Euro Staatspapierkäufe der Notenbank, für die Deutschland mit 25,9 Milliarden Euro haftet, wenn die GIPS-Länder ausfallen.
4. Sodann ist die Griechenland-Rettung der EU in Höhe von 80 Milliarden Euro zu verbuchen, an der Deutschland mit 22,3 Milliarden beteiligt ist, sowie die parallel dazu gewährte Hilfe des IWF in Höhe von 30 Milliarden, für die Deutschland in Höhe von sechs Prozent oder 1,8 Milliarden Euro haftet.
5. Die vorige Woche beschlossenen Bürgschaften (ESM) an dem Luxemburger Fonds in Höhe von 620 Milliarden Euro und die Bareinlage von 80 Milliarden Euro nehmen Deutschland zu insgesamt 190 Milliarden Euro in die Haftung.
6. Schließlich gibt es noch die vom IWF zugesagten Hilfen in Höhe von 250 Milliarden Euro, an denen Deutschland mit 14,9 Milliarden Euro beteiligt ist.
Summa summarum liegen die Hilfszusagen für bedrängte Euroländer damit bei 1542 Milliarden Euro, und Deutschland haftet mit 391 Milliarden Euro.