Süddeutsche Zeitung

Renten:Rente mit 69 - Bundesbank fordert Reformen

Deutliche Warnung an die Bundesregierung: Die Währungshüter empfehlen, das gesetzliche Renteneintrittsalter bis 2060 auf 69 Jahre zu erhöhen.

Von Thomas Öchsner und Markus Zydra

Die Bundesbank warnt die Bundesregierung davor, eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung auf die lange Bank zu schieben. Die "aktuell günstige Finanzlage" dürfe "nicht darüber hinwegtäuschen, dass weitere Anpassungen unvermeidlich sind, um die finanzielle Tragfähigkeit sicherzustellen", so die Bundesbank in ihrem Monatsbericht, der am Montag veröffentlicht wurde.

"Dabei sollte eine längere Lebensarbeitszeit nicht tabuisiert, sondern als wesentlicher Faktor mit berücksichtigt werden", so die Experten der Bundesbank. Konkret fordern die Währungshüter, das gesetzliche Renteneintrittsalter sukzessive - bis 2060 - auf 69 Jahre anzuheben.

Bundesbank fordert, Lebensarbeitszeit weiter zu verlängern

Derzeit liegt die gesetzliche Regelaltersgrenze für den Renteneintritt bei 65 Jahren und fünf Monaten. Sie wird schrittweise bis 2031 auf 67 Jahre erhöht. Die Bundesbank hatte in der Vergangenheit schon mehrfach gefordert, die Lebensarbeitszeit weiter zu verlängern. Dafür spricht sich auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) aus. Er plädiert wie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) dafür, die Altersgrenze an die Lebenserwartung zu koppeln, so wie dies etwa in Dänemark bereits der Fall ist.

Auch das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) macht sich für ein längeres Arbeiten stark, da zukünftig immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren müssen. Um das zu verhindern, müsste nach den Berechnungen des IW bereits 2030 die Altersgrenze auf 69 Jahre steigen. 2035 wären dann 71 Jahre nötig, 2041 sogar 73 Jahre. Die Forscher wollen ihre Modellrechnung aber zunächst als "Gedankenexperiment" gewertet wissen.

Die Bundesbank schlägt vor, das gesetzliche Renteneintrittsalter ab 2030 in Stufen von durchschnittlich einem dreiviertel Monat pro Jahr auf 69 Jahre zu erhöhen. "So würden erstmals im Jahr 2064 Personen im Alter von 69 Jahren (Geburtsjahrgang 1995) in Rente gehen", heißt es im Bundesbankbericht. So ließe sich das Rentenniveau ab 2035 bei etwa 44 Prozent stabilisieren, wobei der Beitragssatz von derzeit 18,7 Prozent auf etwa 24 Prozent steigen würde.

Derzeit liegt das Rentenniveau, das angibt, wie hoch die Altersbezüge eines Durchschnittsverdieners mit 45 Beitragsjahren im Verhältnis zum jeweils aktuellen Durchschnittslohn ist, bei knapp 48 Prozent. Es darf bis 2030 auf 43 Prozent sinken. Ohne weitere Reformen dürfte es später sogar unter die Marke von 40 Prozent fallen.

Als sich SPD, Grüne und Union Anfang des Jahrtausends auf eine Rentenreform einigten, hatten sie eine Idee: Die staatlich geförderte private Altersvorsorge sollte die Senkung des Rentenniveaus ausgleichen. Das kann klappen, wenn der Sparer kontinuierlich bis zur Rente in einen Vertrag mit niedrigen Kosten einzahlt, und das immer so, dass stets die maximale Förderung herausspringt. Davon können gerade Geringverdiener und Kinderreiche profitieren.

Nur ein Drittel spart selbst genug, um die Förderung voll abzuschöpfen

Die Bundesbank kommt im Monatsbericht nun zu dem Ergebnis, dass sich der Abschluss eines privaten Riester-Vertrags auf jeden Fall lohne und verweist auf Simulationsrechnungen. Selbst wenn zu Rentenbeginn nur das eingezahlte Kapital inklusive Zulagen ausbezahlt würde - der Riester-Vertrag damit keine Rendite erwirtschaftet hätte - "könnte das Gesamtversorgungsniveau etwa ab dem Jahr 2035 bei 48,5 Prozent stabilisiert werden".

Das Gesamtversorgungsniveau ist die Summe von gesetzlicher Rente und der Privatvorsorge via Riester. Ob sich so ein Gesamtniveau von 48,5 Prozent oder mehr erreichen lässt, ist jedoch umstritten. Oft klappt es mit der Riester-Rente nämlich eben nicht so, wie es sich die Bundesbank vorstellt.

Nicht einmal die Hälfte der 38 Millionen Bürger, die "riestern" könnten, hat überhaupt einen Vertrag abgeschlossen. Von den 16 Millionen mit Vertrag zahlt knapp ein Fünftel gar nichts mehr ein. Nur ein Drittel spart selbst genug, um die Förderung voll abzuschöpfen. Das ist aber die Voraussetzung, um die Rentenlücke auszugleichen. Eine weitere Bedingung nennt die Bundesregierung in ihrem Rentenversicherungsbericht: Danach müssten die Riester-Produkte eine durchschnittliche Verzinsung von vier und Verwaltungskosten von nicht höher als zehn Prozent haben. Tatsächlich sind die Renditen aber oft niedriger und die Kosten höher.

Die Lebenserwartung der Bundesbürger ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen, im Durchschnitt um drei Monate pro Jahr. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) muss das Altersgeld deshalb viel länger auszahlen als in der Vergangenheit. So lag die durchschnittliche Rentenbezugsdauer 2015 für Männer bei knapp 19, für Frauen bei fast 23 Jahren. Vor zehn Jahren erhielten Männer im Durchschnitt ihre Rente nur 16 Jahre, Frauen 21 Jahre lang. Andererseits hat sich auch das durchschnittliche Renteneintrittsalter auf derzeit 64 Jahre erhöht. Dieser Wert sagt aber nichts darüber aus, ob die Neu-Rentner es wirklich geschafft haben, so lange zu arbeiten. Sie können auch vorher arbeitslos, in Altersteilzeit gewesen sein oder wegen einer Krankheit eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3121602
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ/gba
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.