Süddeutsche Zeitung

Rente im Ausland:Riester-Rente vor dem Richter

Am Donnerstag entscheidet der Europäische Gerichtshof: Müssen Ruheständler, die im Alter ins Ausland ziehen, die Förderung an den Staat zurückzahlen?

Marco Völklein

Für Ján Mazák ist die Sache klar: An diesem Donnerstag soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg den deutschen Gesetzgeber in die Schranken weisen. Zumindest in Sachen Riester-Rente. Denn der Generalanwalt der EU stößt sich an einigen Regelungen der staatlich geförderten Altersvorsorge aus Deutschland und kommt zu dem Schluss, dass diese "gegen zentrale Bestimmungen des EU-Rechts verstoßen, die die Freizügigkeit der Arbeitnehmer garantieren".

Konkret geht es in dem Streit um drei Punkte: Erstens fördert der deutsche Staat finanziell nur die Menschen beim Aufbau einer privaten Zusatzaltersvorsorge, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind.

Das heißt konkret: Wer in Deutschland arbeitet und hier Beiträge zu den Sozialversicherungen zahlt, aber im Ausland wohnt und wegen eines Doppelbesteuerungsabkommens nur dort Einkommensteuer entrichtet, erhält die staatliche Förderung für die Riester-Rente nicht. Diese Menschen werden im Juristendeutsch "Grenzgänger" genannt. Nach Angaben der EU-Kommission waren im vergangenen Jahr in Deutschland davon rund 67.000 Grenzgänger betroffen.

Ausländer haben Angst vor der Riester-Rente

Auch eine weitere Regelung stört die EU-Kommission und den zuständigen Generalanwalt: Grenzgänger dürfen nach den derzeit gültigen Riester-Regeln das mit staatlicher Hilfe angesparte Kapital fürs Alter nur dann für den Kauf oder Bau einer Wohnung verwenden, wenn es sich dabei um eine Immobilie in Deutschland handelt. Auch das sehen die Kritiker aus Brüssel nicht gerne.

Als dritten Punkt monieren EU-Kommission wie Generalanwalt den Punkt, dass die staatliche Riesterförderung zurückgezahlt werden muss, wenn deren Empfänger nicht mehr in Deutschland Steuern zahlt. Das betrifft zum Beispiel ausländische Arbeitnehmer, etwa aus der Türkei, Italien oder Griechenland, die im Alter in ihre Heimatstaaten zurückkehren und dort den Lebensabend verbringen.

Sie müssen derzeit die Riester-Förderung zurückzahlen. Nach Auskunft von Verbraucherschützer sorgt diese Regelung nicht selten dafür, dass ausländische Arbeitnehmer vor dem Abschluss einer Riester-Rente zurückschrecken.

Allerdings sind von der Regelung nicht nur ausländische Arbeitnehmer betroffen: Auch Deutsche müssen die Förderung zurückzahlen, wenn sie sich dazu entscheiden, im Alter zum Beispiel nach Spanien zu ziehen und dort ihren Wohnsitz anzumelden. Das waren im vergangenen Jahr knapp 186.000 Personen.

Beobachter erwarten, dass die EuGH-Richter an diesem Donnerstag der Empfehlung des Generalanwalts folgen und das Riester-Gesetz in den bemängelten Punkten kippen werden. Sollte das Gericht so entscheiden, müsste der deutsche Gesetzgeber die Regeln ändern, wohl zum Vorteil der Sparer. Und zum Nachteil des Bundesfinanzministers: Denn dem drohen nach einer Studie des Freiburger Centrums für Europäische Politik dann Einnahmeverluste von mindestens 470 Millionen Euro im Jahr.

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SZ vom 09.09.2009/afi/hgn
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